Rapporto sui risultati

Consultazione 2000/18: Utilizzazione di 800 tonnellate di oro della Banca nazionale · 84 pagine

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Utilizzazione delle riserve auree della BNS Rapporto sulla procedura di consultazione

im Vordergrund.

7.02 VVAK Sollte die Realisierung von Überbrückungsleistungen im Vordergrund stehen, ergibt sich

für uns keine Priorisierung der vorgesehenen Leistungen. Alle aufgeführten Bevölkerungsteile werden mit der 11. AHV-Revision mit Nachteilen konfrontiert, die es unseres Erachtens bereits mit der bevorstehenden AHV-Revision oder dann im System der Ergänzungsleistungen abzufedern gilt.

Aus durchführungstechnischer Sicht ergeben sich unserer Auffassung nach für die

Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sowie für die Festsetzung und die Auszahlung von Überbrückungsleistungen keine nennenswerten Probleme. Dies gilt

auch für die mögliche Zusammenarbeit mit den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (Zusprechung von Starthilfen für Witwen) sowie für die periodische Abrechnung mit dem

Sonderfonds. Die besondere Entschädigung der Ausgleichskassen für diese

Durchführungsaufgabe erachten wir als zwingend, muss doch unbedingt verhindert werden, dass die Kassenmitglieder (Arbeitgeber, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige) mit ihren Verwaltungskostenbeiträgen zur Finanzierung der Durchführung dieser Leistungen herangezogen werden. Besonders zu bedenken ist aber auch, dass sich bei der Einführung von Überbrückungsleistungen infrastrukturelle und

besonders informatikbezogene einmalige und wesentliche Aufwendungen ergeben

werden, die den Durchführungsstellen ebenfalls zu vergüten sind.

7.04 VSAA Die vorgeschlagenen Überbrückungsleistungen sind für Personen vorgesehen, welche aus

Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, ihre Erwerbsfähigkeit nicht oder nicht voll realisieren können und trotzdem keine Leistungen einer Sozialversicherung beziehen können. Wir begrüssen die im Zusammenhang mit der Umsetzung der 11. AHV-Revision vorgesehenen Massnahmen. Darüber hinaus stellen sich jedoch in der Praxis häufig kaum

lösbare Finanzierungsfragen für Massnahmen im Schnittstellenbereich der IV und

der ALV. So sind beispielsweise Massnahmen zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Integration leistungsverminderter Personen bei gleichzeitiger Abklärung einer IV-Berechtigung – die den Eintritt einer Arbeitslosigkeit verhindern könnten – nicht möglich.

Mit dem Entwurf der 4. IVG-Revision wird nun eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen IV-Stellen, Durchführungsorganen der ALV und für die Förderung der beruflichen Eingliederung zuständigen kantonalen Durchführungsstellen angestrebt (Art. 68b). Wir erachten die Umsetzung solcher neuer Regelungen als wichtig und weiterführend. Erfahrungen mit wirkungsorientierten Projekten wie sie beispielsweise am interdepartemental organisierten Symposium „Alle an die Arbeit“ vom 5./6. September 2000 in Zürich vorgestellt wurden, sollten noch vertieft werden. Wir schlagen deshalb

vor, die vorgesehene Mittelverwendung nicht nur auf befristete Überbrückungsleistungen bei der Umsetzung der 11. AHV-Revision zu beschränken, sondern Massnahmen der 4. IVG-Revision mit ihren Schnittstellen zu der ebenfalls

in Revision stehenden ALV einzubeziehen. Dazu sollten insbesondere projektorientierte Beiträge zur Verfügung gestellt werden können. Gerne stellen wir uns für die nötigen weiteren Konkretisierungsarbeiten zur Verfügung.

8.03 LCH Wir sehen den dringendsten Bedarf bei der Ausrichtung von Überbrückungsleistungen

an teilinvalide ältere Personen bzw. bei den auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr zu vermittelnden älteren Witwen.

9.02 Prometerre Afin de procurer ses premières ressources à une Caisse fédérale de pension en faveur des

agriculteurs et de lui permettre de verser, dès son institution, des rentes de vieillesse anti-

cipées, nous demandons la mise à disposition de cette caisse d'une partie de la dotation des réserves d'or de la BNS affectées à des prestations supplémentaires AVS.

9.04 SP Frauen Die Frage erinnert etwas an die Kinderfrage: „Wärst Du lieber blind oder taub?“ Eine

Antwort auf die Frage spielt beinahe zynisch mit den realen Problemen der Menschen in diesen Bevölkerungsgruppen. Insofern ist die Antwort aus unserer Sicht klar: Ein Land wie die Schweiz muss das Geld aufbringen, um allen drei Zielgruppen die nötige Unterstützung zukommen zu lassen, wenn vielleicht nicht in allen Fällen über die Goldreserven, dann doch auf jeden Fall über die ordentlich dafür zuständige Sozialversicherung (AHV und ALV). Wie bereits mehrfach erwähnt, müssen daneben

aber vor allem auch die Familien unterstützt werden.

9.24 CSAJ Pour nous, les cas mentionnés sont des cas de détresse et méritent donc de fait d’être