Rapporto sui risultati
Consultazione 2001/2: Legge federale sul commercio elettronico · 255 pagine
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hat, getroffen wurde und der Vertrag eine neue bewegliche Sache zum Gegenstand hat, die f¸r den persˆnlichen oder famili‰ren Gebrauch des K‰ufers bestimmt ist.
Subeventualiter: Wir beantragen subeventualiter, dass die Parteien die Gew‰hrleistungsfrist f¸r gebrauchte G¸ter analog von Art. 7 Abs. 1 der "Richtlinie 1999/44/EG des europ‰ischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsg¸terkaufs und der Garantien f¸r Verbrauchsg¸ter" vertraglich von 2 auf 1 Jahr beschr‰nken kˆnnen. Diese Beschr‰nkung ist z.B. auch in Deutschland und ÷sterreich, die zu unseren grˆssten Handelspartnern z‰hlen, zul‰ssig. Aus den genannten Gr¸nden schlagen wir folgende Anpassung vor:
Antrag: lit. b: die Vereinbarung anl‰sslich ...., ...., getroffen wurde und der Vertrag eine neue bewegliche Sache zum Gegenstand hat, ... bestimmt ist.
neu lit. c: die Vereinbarung ¸ber die Gew‰hrleistungsfrist von weniger als einem Jahr anl‰sslich eines Vertrages zwischen einem Verk‰ufer, der im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen T‰tigkeit gehandelt hat, getroffen wurde und der Vertrag eine gebrauchte bewegliche Sache zum Gegenstand hat, die f¸r den persˆnlichen oder famili‰ren Gebrauch des K‰ufers bestimmt ist.
CP Pour ce qui est de l'article 199 CO, nous estimons qu'il est faux de vouloir faire
une distinction entre les vendeurs professionnels et les non professionnels. La sÈcuritÈ du droit en souffrira systÈmatiquement.
economiesuisse Das Verbot der Wegbedingung der Gew‰hrleistung bei Konsumenten-
vertr‰gen erscheint uns ein zu weitgehender Eingriff in die Vertragsfreiheit. Hier erschwert beispielsweise auch der Occasionshandel (z. B. Brockenhaus) ¸ber Geb¸hr. Missbr‰uche bei der Wegbedingung von Gew‰hrleistungsanspr¸chen sind sachgerecht ¸ber das UWG (Art. 8) zu lˆsen.
FEA Auch hier muss beachtet werden, dass der Vorschlag sich nicht auf den
elektronischen Gesch‰ftsverkehr, sondern auf das allgemeine Kaufrecht bezieht. Es gibt keinen Grund, die geltende Regelung in diesem Bereich abzu-‰ndern.
FRI Nous ne pouvons que regretter l'abandon partiel du caractËre dispositif des
articles 197 ‡ 210 CO sur la garantie en raison des dÈfauts de la chose. De plus, nous dÈplorons le fait d'Ètablir une distinction entre vendeurs-professionnels et non professionnels.
FRS Ersatzlos streichen.
Begr¸ndung: Den Ausschluss der Aufhebung oder Beschr‰nkung der Gew‰hrspflicht erachten wir als sehr gef‰hrlich. W¸rde die von uns beantragte Streichung nicht erfolgen, h‰tte dies im Autogewerbe zur Konsequenz, dass vor allem Occasionsverk‰ufe k¸nftig in grˆsserem Ausmass ¸ber Private statt ¸ber den Fachhandel abgewickelt w¸rden. Dass sich dies negativ auf die allgemeine Sicherheit im Strassenverkehr auswirken wird, liegt auf der Hand. Die besagte Verlagerung wird deshalb stattfinden, weil beim Verkauf durch eine Privatperson die Gew‰hrspflicht wie bis anhin eingeschr‰nkt oder ausgeschlossen werden kann. Damit wird der Kaufpreis tiefer ausfallen als jener des gewerblichen Verk‰ufers, da letzterer gem‰ss vorliegendem Entwurf w‰hrend zwei Jahren f¸r allf‰llige M‰ngel einzustehen hat. U.E. soll der Entscheid dem