Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/13: Revisione parziale del Codice civile svizzero (diritti reali immobiliari e diritto del registro fondiario) · 486 pagine
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Parteien / Partis politiques / Partiti politici
CSP: Die CSP Schweiz begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung der Revision, ins-
besondere die Aufhebung der Gült sowie die Einführung des papierlosen Schuldbriefes. Die neuen Regelungen betreffen kaum die von der CSP Schweiz verfolgten Hauptinteressen, weshalb im Folgenden nur summarisch dazu Stellung genommen wird.
CVP: Die CVP Schweiz befürwortet die Schaffung eines papierlosen Schuldbriefes,
die Änderung des Bauhandwerkerpfandrechts sowie die Einführung eines "kleinen Wohneigentums". Insgesamt stellt die CVP Schweiz fest, dass der Vorentwurf unausgereift ist und etliche juristische Unzulänglichkeiten enthält. Die CVP Schweiz schlägt dem Bundesrat vor, die Revision in einer einzigen Botschaft dem Parlament zu überweisen, diese aber in zwei Vorlagen zu unterteilen. Das "kleine Wohneigentum" ist als eigene Vorlage zu behandeln. Dieses Rechtsinstitut ist ein Novum und verdient eine separate und vertiefte Prüfung. (…) Die CVP Schweiz ist mit den restlichen Revisionspunkten: Haftung des Eigentümers im Fall der Überschreitung des Eigentumsrecht und Regeln über die Immissionen, Dauer und Auflösung des Miteigentums und des Stockwerkeigentums, Dienstbarkeiten, Eintragungen und Anmerkungen im Grundbuch, Ausdehnung des Erfordernisses der öffentlichen Beurkundung sowie Aufsicht über das Grundbuch und Verfahren zur Änderung und Löschung von Eintragungen einverstanden.
FDP: Die Ziele der Vorlage zur Revision des Immobiliarsachen- und Grundbuch-
rechts werden grundsätzlich begrüsst. Verschiedenste Präzisierungen und Klarstellungen sowie Anpassungen an die geltende Praxis erhöhen die Rechtssicherheit und passen das Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht an die geänderten Erfordernisse richtigerweise an.
LPS: Sur un plan général, le PLS entre en matière sur la révision proposée qui pré-
sente des innovations bienvenues dans différents domaines, même si leur application concrète risquera parfois de poser des problèmes. Seule la proposition visant à créer une "petite propriété" ou droit de volume suscite de notre part une opposition, pour les raisons que nous développerons ci-dessous.
Organisationen / Organisations / Organizzazioni
economiesuisse: Die Wirtschaft steht der vorgeschlagenen Revision des Immobiliar-
sachen- und Grundbuchrechts in vielen Bereichen positiv gegenüber. In Bezug auf einzelne Teile wird die Vorlage aber zur nochmaligen Überarbeitung zurückgewiesen.
Begrüsst wird die mit der Revision verbundene Erhöhung der Rechtssicherheit, indem die Vorlage in diversen Bereichen Klarstellungen enthält und weitgehend der geltenden Praxis Rechnung trägt. Mit der vorgeschlagenen Aufhebung der sich in der Praxis nicht durchgesetzten Gült wird das Gesetz an einem richtigen Ort bereinigt.
Abgelehnt werden die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen der neuen Rechtsform des "Raumrechts". Sie sind unausgereift, nicht praxistauglich und verfehlen das an sich begrüssenswerte Ziel der Wohneigentumsförderung. Klar abgelehnt wird auch die Einführung von Klagemöglichkeiten im Zusammenhang mit Änderungen von Bauprojekten.