Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/13: Revisione parziale del Codice civile svizzero (diritti reali immobiliari e diritto del registro fondiario) · 486 pagine

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quote sowie des Immobilientransaktionsvolumens ermöglicht. Abgesehen von den Bestimmungen, die wir nicht behandeln, kann davon ausgegangen werden, dass wenn der SVIT Schweiz keine Meinungsäusserung abgibt, er dann mit der vorgelegten Fassung im Rahmen der Teilrevision einverstanden ist.

Erstaunt zeigt sich der SVIT Schweiz darüber, dass im Rahmen dieser Teilrevision auch über das Vorkaufsrecht von Mietern diskutiert wurde. Obwohl festgestellt werden darf, dass die Aufnahme des gesetzlichen Vorkaufsrecht für Mieter schliesslich nicht erfolgte, regen wir an, dass auch in der inskünftigen Kommissionsarbeit keine Themen behandelt werden, die einen Einfluss auf die Mietrechtsproblematik in der Schweiz haben könnten. Das gesetzliche Vorkaufsrecht für Mieter wurde bereits 1993 im Rahmen der Revision des Bodenrechtes verworfen. Auch zu diesem Zeitpunkt wurde auf Seiten der Immobilienwirtschaft angeregt, dass nicht versucht wird, über mietfremde Gesetzesvorlagen, die bereits intensive Diskussion zwischen Vermieter und Mieterschaft auf Nebenschauplätzen weiterzuführen. Dies führt zu einer Verzettlung der politischen Anstrengungen sowie zu einer allgemeinen Verunsicherung und Rechtsunsicherheit.

SVV: Insgesamt wird die Stossrichtung der Revision von den Versicherungsgesellschaften, die sich dazu geäussert haben, als positiv beurteilt. Eine grosse Zahl von Vorschlägen wird begrüsst, und in der Regel beschränkt sich die Kritik auf relativ wenige neue Bestimmungen. Besonders hervorgehoben wird, dass die Vorlage sich der Evolution der Rechtssprechung anpasst und in vielen Teilen der (veränderten) Praxis Rechnung trägt. Einzelne Revisionspunkte tragen, so wird angemerkt, zu einer verbesserten Rechtssicherheit bei, und auch in Bezug auf das zunehmend wichtige Erfordernis der Transparenz stellt man Fortschritte fest. Eine Mitgliedgesellschaft des SVV schreibt in ihrem Kommentar, verschiedene Revisionsvorschläge würden, sollten sie dereinst Gesetzeskraft erlangen, die tägliche Arbeit in den Liegenschaftsabteilungen der Versicherungen spürbar erleichtern.

SwissBanking: Die Schweizerische Bankiervereinigung begrüsst die Revisionsvorlage im Grundsatz, weil damit in verschiedenen Bereichen längst überfällige Anliegen aus der Praxis aufgegriffen werden und insofern Rechtssicherheit geschaffen wird, als einige offene und auslegungsbedürftige Fragen im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Klärung erhalten. Zudem wird die Gelegenheit wahrgenommen, das Zivilgesetzbuch im Bereich des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts von veralteten und überflüssigen Rechtsinstituten zu befreien.

Uni LA: La Faculté de droit de l'Université de Lausanne salue le toilettage souvent adapté et opportun d'un nombre relativement important de dispositions du Code Civil en matière de droits réels prévu par l'avant-projet de révision déposé en mars 2004. Elle regrette cependant que nombre de dispositions matérielles ne soient touchées qu'incidemment par le biais de règles touchant au Registre foncier, la révision étant concentrée avant tout sur la technique cadastrale plutôt que sur l'application matérielle des règles des droits réels, notamment devant les tribunaux.

La Faculté de droit regrette en particulier que l'occasion d'une révision de certaines dispositions critiquables en matière de droits réels mobiliers, envisagée