Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine

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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr

Die ablehnenden Kantone bevorzugen grossmehrheitlich das BPUK-Modell. Dieses sieht vor, dass die operativen Steuerungsaufgaben vom ASTRA zu leiten sind, den Kantonen Ausbau, Unterhalt und Betrieb zu übertragen ist (Koordination, Projekt- und Oberbauleitung), die Kantone sich zu "Regionen" zusammenschliessen (8-11), wobei die Organisations- und Rechtsform vorderhand offen ist, alle Aufgaben (Ausbau, Unterhalt und Betrieb) in diesen Regionen erfüllt werden sollen und nicht mehr innerhalb der heutigen Kantonsgrenzen.

Die fünf Kantone LU, ZG, BS, SO und BE befürworten die neu zuschaffende Anstalt SNS. Die Entflechtung zwischen Kantons- und Bundeszuständigkeit wird begrüsst. Dem Bund muss zugestanden werden, dass er seine neuen Aufgaben nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgestaltet. Alles andere würde auf das heutige System hinauslaufen.

Von den Bundesratsparteien befürwortet die FDP die SNS; die andern Parteien SVP, SPS und CVP lehnen sie ab. Die Wirtschafts- und Verkehrsverbände können der SNS mehrheitlich zustimmen. Teilweise wird aber verlangt, dass die Aufgaben und Befugnisse klar begrenzt werden.

Eigentum

Zur Übertragung des Eigentums der Nationalstrassen an den Bund sind nur wenige Stellungnahmen eingegangen. Zürich und die FDP sind gegen eine solche Übertragung. Zürich schlägt Miteigentum vor, weil eine Übertragung für den Kanton finanziell nicht verkraftbar sei. Die Kantone TI, VD, NE und JU werfen die Frage der Entgeltlichkeit der Übertragung auf. Demgegenüber verlangen 14 Kantone und die BPUK die (entschädigungslose) Belassung des Eigentums an den Werkhöfen und Polizeistützpunkten bei den Kantonen. Als Begründung wird vorgebracht, dass viele Werkhöfe auch den Kantonsstrassen dienen und das Eigentum an den übrigen Nationalstrassenteilen entschädigungslos an den Bund übergeht.

Übriges

Sieben Vernehmlasser verlangen, dass Änderungen des Netzbeschlusses dem fakultativen Referendum unterstellt werden.

Tabelle 21 Anträge zum Bereich „Nationalstrassen“

BV / BG / VO Vernehmlasser Anträge

MinVG Art. 8 Abs. Schweizerische Als vollkommen unverständlich wird erachtet, dass der Bund die knapp bemessec-d Volkspartei nen Mittel, die im Sinne der Gleichstellung von Schiene und Strasse den beiden

Verkehrsträgern hälftig zugewiesen werden müssen, zusätzlich noch für neue Aufgaben verwendet will. Zudem sei die Einführung von weit gehenden Umweltschutzmassnahmen ins MinVG sachfremd. Die stillschweigende Einfügung der Massnahmen wird strikt abgelehnt. Deshalb wird die Änderung des Artikels gefordert.

Vorschlag: Als Kosten gelten:

c die Kosten der Bauausführung, der erforderlichen Anpassungsarbeiten einschliesslich der Kosten für den Ersatz von Flur- und Florstrassen

d die Aufwendungen für Schutzmassnahmen gegen Naturgewalten

MinVG Art. 10 Fussverkehr Der Ausdruck "Fahrbahnen und Standspuren" ist durch "Verkehrswege" zu erset-

Schweiz zen, weil auch Anlageteile für den Fussverkehr betrieben werden müssen.

MinVG Art. 11 Abs. Kanton Zug "Finanzielle Leistungsfähigkeit" ist zu streichen, weil dies ein NFA-fremdes Kriteri-3 um ist, das wiederum die Finanzkraft in einem bestimmten Subventionsbereich

berücksichtigt.

MinVG Art. 13 Kanton Uri Die Finanzierung mittels Globalbeiträge wird grundsätzlich begrüsst, bemängelt

wird die Verringerung der Beiträge. Die stärkere Gewichtung des Verkehrsaufkommen bevorzugt die Flachlandkantone, die zudem mit Agglomerationsverkehrsgeldern speziell unterstützt werden. Es wird erwartet, dass im Rahmen von dopo avanti eine Umverteilung zu Gunsten der Berggebietskantone vorgenommen wird. Verzicht auf schwer finanzierbare Einzelobjekte ist problematisch, da kaum Chancen bestehen, dass Strecken ins Grundnetz aufgenommen werden. Es besteht vielmehr in Berggebieten die Gefahr, dass Strecken aus dem Hauptstrassennetz gekippt werden. Es ist deshalb zu gewährleisten, dass die Alpenpässe langfristig gesichert werden.

Schweizerischer Zustimmung zum Systemwechsel. Eine Studie hat ergeben, dass rund 90

Strassenverkehrs- Hauptstrassenabschnitte ein mittleres bis hohes Sicherheitsrisiko aufweisen. Eine

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