Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 121Fedlex · Rapporto sui risultati
Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr
bleiben soll. Auf Grund der Verflechtungen mit dem kantonalen Strassennetz möchte der Kanton Genf in der einen oder anderen Form den Betrieb auf seinem Gebiet durchführen.
Canton du Jura Verweis auf BPUK
Freisinnige Demo- Im Bereich Verkehrsmanagement soll der Bund mit den Kantonen Leistungsverkratische Partei der einbarungen abschliessen können.
Schweiz
economiesuisse Die vorgeschlagene Lösung ist im Grundsatz attraktiv und sie erlaubt die Effizienz
zu steigern. Es sollte aber eine Übertragung des Betriebes und des Unterhaltes an Private ins Auge gefasst werden.
Schweizerischer Schliesst sich Stellungnahme von economiesuisse an.
Arbeitgeberverband
- Union patronale
suisse
Schweizerischer Organisationsmodell wird als tauglich angesehen.
Gewerkschaftsbund
Automobil Club der Zustimmung
Schweiz
Touring Club Zustimmung
Schweiz
Verkehrs-Club der Das neue Organisationsmodell wird als tauglich angesehen.
Schweiz
Schweizerische Die Neuregelung des Betriebs wird grundsätzlich begrüsst. Die Trennung von Bau-, Planungs- und Unterhalt und Betreib wird als äusserst fraglich erachtet. Die Durchführung von Umweltdirektoren- baulichen Massnahmen erfordert in der Praxis einen permanenten und engen konferenz Kontakt mit dem Betrieb. Die heutige Flexibilität geht verloren. Mit den Pauschal-
vergütungen werden sich die Betriebsgesellschaften auf eine minimale Erfüllung der Vorgaben beschränken, was zu erhöhtem Unterhalt und grösseren Erneuerungen führen wird. Know-how geht ebenso verloren wie die Identifikation der einzelnen Verantwortlichen mit den Strassenanlagen. Die BPUK verlangt, dass der Betrieb (Leitung, Ausführung) sowie der Ausbau und Unterhalt (Koordination, Projekt- und Oberbauleitung) in den gleichen Perimetern mit denselben Verantwortlichen zu regeln sei. Die Kantone sind einzubeziehen.
Vereinigung des Zustimmung zur Lösung
Schweizerischen
Import- und Gross-
handels
Schweizerischer Zustimmung zur Lösung
Strassenverkehrs-
verband
Vereinigung Zustimmung zum Lösungsvorschlag
Schweizer Automo-
bil-Importeure
NSG Art. 56 ff. Kanton Zürich Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der SNS erscheint fraglich. Zu prüfen ist
deshalb die Möglichkeit von Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen (auch hinsichtlich Planung und Bau).
Kanton Bern Die SNS braucht es für die operativen Aufgaben zwingend. Ohne SNS entspräche
die Umsetzung dem heutigen Zustand mit dem einzigen Unterschied, dass der Bund alles zu 100% bezahlt, was ineffizienter als der status quo wäre.
Kanton Uri Auf die Gründung einer Bundesanstalt SNS ist zu verzichten (Zentralismus, Know-
how und Synergieverlust). Um Ziele der NFA zu erreichen braucht es keine SNS (vgl. Bem. zu Art. 49a).
Kanton Schwyz Die Schaffung einer Anstalt wird abgelehnt; es wird der Abschluss von Leistungs-
vereinbarungen mit den Kantonen angeregt.
Kanton Obwalden wie BPUK. Die Kantone haben sich zu Betriebsgesellschaften zusammenzu-
schliessen. Den Kantonen soll Gelegenheit gegeben werden, sich selber - unter Einhaltung gewisser Rahmenbedingungen - zu gruppieren und zu organisieren. Wenn ihnen das nicht gelingt, entscheidet der Bundesrat. Den Kantonen dürfen wegen der Neuorganisation keine Folgekosten entstehen.
Kanton Nidwalden Bleiben Bau und Betrieb der Nationalstrassen in der gleichen Hand, erübrigt sich
eine zusätzliche Verwaltungsebene in Form der SNS. Der Aufbau einer Anstalt bringt finanzielle Kosten, die nicht mit einer gleichgrossen Reduktion im ASTRA kompensiert werden können. Zudem gehen Know-how und Synergien verloren, die Koordination wird erschwert und es werden neue Schnittstellen mit negativen Auswirkungen geschaffen. Bei Bedarf könnten mit organisatorischen Massnahmen innerhalb des ASTRA eine Abgrenzung zwischen strategischer und operativer Führung erreicht werden. Auf die Schaffung einer SNS ist deshalb zu verzichten und die operative Führung von Bau, Ausbau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen ist direkt beim ASTRA zu belassen.
Kanton Glarus Es braucht keine SNS, um die Ziele der NFA zu erreichen. Die Aufgaben sollen
unter Modifikation der bestehenden Strukturen vom Bund und den Kantonen erfüllt werden. Den Kantonen muss ein griffiges Mitspracherecht eingeräumt werden. Canton de Fribourg Die Schaffung der SNS wird abgelehnt. Die SNS ist schwerfällig, der Know-how
geht verloren und wichtige Synergien fallen weg. Verweis auf Stellungnahme BPUK.