Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine
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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr
Kanton Obwalden wie BPUK
Kanton Nidwalden Die Notwendigkeit grösserer Betriebsabschnitte wird anerkannt. Die Kantone
sollen aber eine Mitsprachemöglichkeit bei der Festlegung der Betriebsabschnitte erhalten. Der betriebliche Unterhalt soll in jedem Fall primär durch die Kantone erfolgen. Eine Trennung des baulichen und betrieblichen Unterhalts wird abgelehnt. Eine solche Trennung würde zahlreiche neue Schnittstellenprobleme mit sich bringen, die notwendige Koordination zwischen Bau und Betrieb erschweren, die Flexibilität der Aufgabenerfüllung in Frage stellen, den effektiven Mitteleinsatz behindern, Anlagen-Know-how vernichten, die Identifikation der Verantwortlichen mit Objekt und Umfeld vermindern, den Blick auf das Ganze verstellen und insgesamt in unverantwortlicher Weise auf die Ausnützung von Synergiepotential verzichten. Der betriebliche Unterhalt (Leitung, Ausführung) sowie der Ausbau und bauliche Unterhalt (Koordination, Projekt - und Bauleitung) sind deshalb in den gleichen Perimetern mit denselben Verantwortlichen zu regeln.
Canton de Fribourg Mit der Neuregelung des Betriebs wird es zu einem Leistungsabbau gegenüber
heute kommen. Die Kantone sollten bei der Festlegung der neuen Standards miteinbezogen werden. Erst dann kann entschieden werden, welche Werkhöfe, Betriebsmittel und wie viel Personal noch gebraucht werden. Der Hilfswerkhof Domdidier sollte aus Sicherheitsgründen (und des Winterdienstes) beibehalten werden.
Die Kantonsgrenzen sollen für die Festlegung des Perimeters fallen können.
Trennung von Unterhalt und Betrieb erscheint problematisch. Jedenfalls sind für diese Aufgaben die gleichen Gebietsperimeter zu bestimmen.
Kanton Solothurn Betriebsperimeter und die Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Filialen der SNS
müssen kongruent sein.
Kanton Basel-Stadt Die konsequente Trennung von strategischer und operativer Ebene wird begrüsst.
Die Schnittstellenproblematik Unterhalt/Betrieb kann wahrscheinlich erst in einer Übergangsphase optimal gelöst werden. Dabei sollen unterschiedliche, auf die Regionen angepasste Lösungen möglich bleiben. Bei der SNS ist auf die speziellen Bedürfnisse des Kantons Basel-Stadt mit der engen Vernetzung von National- und Stadtstrassen Rücksicht zu nehmen.
Kanton Basel- 8 bis 11 Unterhaltskreise werden als optimal angesehen. Die Leitung/Ausführung Landschaft des Betriebs und die Koordination/Projekt-/Oberbauleitung für Ausbau und Unter-
halt sind in den gleichen Perimetern mit denselben Verantwortlichen zu regeln (wie BPUK).
Kanton Schaffhau- wie BPUK
sen
Kanton Appenzell wie BPUK
Ausserrhoden
Kanton St.Gallen wie BPUK
Kanton Graubünden Das Bestreben, die Arbeiten im Betrieb zu vereinheitlichen und deren Effizienz zu
steigern, wird grundsätzlich unterstützt. Mit dem Mittel der Leistungskataloge und entsprechend definierten Entschädigungen (aufgrund von Benchmarking-
Ansätzen) kann dieses Ziel aber nur bedingt erreicht werden. Die Gefahr besteht, dass ohne ein aufwändiges qualitätsicherndes Instrumentarium die gesetzten Vorgaben und Standards nur minimal erfüllt werden. Ausserdem dürfte die Festlegung von Standards und von vordefinierten "Soll-Leistungen" für die sachgerechte Entschädigung gewisser Produkte, wie Winterdienst, auf gewisse Schwierigkeiten stossen.
Kanton Aargau Der betriebliche Unterhalt sowie der Ausbau und der bauliche Unterhalt sind in
den gleichen Perimetern mit denselben Verantwortlichkeiten zu regeln. Betrieb und Unterhalt können ohne markanten Synergieverlust nicht getrennt werden. Die Kantone oder regional zusammengeschlossene Kantone sollen Ansprechpartner für die Bau- und Betriebsbereiche bleiben.
Kanton Thurgau Die Trennung von Unterhalt und Betrieb wird als problematisch erachtet weil sie
die bisherige Flexibilität über der Wahl der erforderlichen Massnahmen einschränkt. Die Abstimmung zwischen den Aufgaben wird erschwert. Die Betreiber, welche Pauschalbeiträge erhalten sollen, beschränken sich beim Unterhalt aufs Minimum. Mit der Umstrukturierung geht Anlagen-Know-how verloren. Der Unterhalt muss daher in den Betriebsabschnitten sicher gestellt werden.
Kanton Tessin Durch die Kompetenzverschiebung auf den Bund geht der kantonale Einfluss
verloren. Der Bund würde mehr auf reine finanzielle Aspekte Wert legen, nicht aber die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen. Der Gotthardstrassentunnel soll in einer gleichen Art wie heute geführt werden. Die Kompetenzverschiebung auf den Bund wird abgelehnt. Die Aufgaben sollen mittels Leistungsvereinbarungen den Kantonen übertragen werden. Die Lösung für die Schadenwehren erscheint wenig klar.
Kanton Wallis Verweis auf BPUK
Canton de Neuchâ- Die vorgesehene Aufteilung der Gebietseinheiten wird für das Gebiet des Kantons tel Neuenburg abgelehnt, da die örtlichen Verhältnisse zu wenig berücksichtigt wor-
den sind (viele Tunnel und Verzweigungen, Nationalstrasse 3. Klasse).
Canton de Genève Zur Trennung zwischen Unterhalt und Betrieb. Vgl. Stellungnahme BPUK.
Die Neuorganisation des Betriebs wird grundsätzlich begrüsst und als umsetzbar erachtet. Die Kantone sollen für die Festlegung der Leistungen/Entschädigungen beigezogen werden. Was die Werkhöfe anbelangt, so hat eine Studie ergeben, dass der Werkhof la chapelle - entgegnen der Auffassung des ASTRA - bestehen