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Consultazione 2005/89: Revisione del diritto delle merci pericolose · 103 pagine
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Änderungen ADR 07 (exkl. Tunnelregelung) Beilage 1 SV 560 erhält folgenden Wortlaut:
"UN 3257 Erwärmter flüssiger Stoff, n.a.g., bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Flammpunkt, unter seinem Flammpunkt (einschliesslich geschmolzenes Metall, geschmolzenes Salz usw.), ist ein Stoff der Klasse 9."
[betrifft nur die deutsche Fassung]
SV 601 erhält folgenden Wortlaut:
"Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR."
SV 617 streichen:
"und im Beförderungspapier".
SV 634 erhält folgenden Wortlaut:
"(gestrichen)".
SV 645 Folgenden Satz hinzufügen:
"Wenn die Zuordnung zu einer Unterklasse nach dem Verfahren des Absatzes 2.2.1.1.7.2 vorgenommen wird, kann die zuständige Behörde vorschreiben, dass die vorgegebene Klassifizierung auf der Grundlage der von der Prüfreihe 6 des Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil I Abschnitt 16 erzielten Prüfdaten überprüft wird." SV 649 In der Fussnote 2) die Adresse streichen.
SV 651 erhält folgenden Wortlaut:
"Die Sondervorschrift V 2 (1) ist nicht anwendbar, wenn die Nettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit nicht höher ist als 4000 kg, vorausgesetzt die Nettoexplosivstoffmasse je Fahrzeug ist nicht höher als 3000 kg."
Folgende neue Sondervorschriften einfügen:
"322 Diese Güter sind, wenn sie in Form nicht krümelnder Tabletten befördert werden, der
Verpackungsgruppe III zugeordnet.
323 (bleibt offen)
324 Dieser Stoff muss in Konzentrationen von höchstens 99 % stabilisiert werden.
325 Im Falle von Uranhexafluorid, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt, ist der Stoff der
UN-Nummer 2978 zuzuordnen.
326 Im Falle von Uranhexafluorid, spaltbar, ist der Stoff der UN-Nummer 2977 zuzuord-
nen.
327 Abfall-Druckgaspackungen, die gemäss Absatz 5.4.1.1.3 versandt werden, dürfen
für Wiederaufarbeitungs- oder Entsorgungszwecke unter dieser Eintragung befördert werden. Sie müssen nicht gegen unbeabsichtigtes Entleeren geschützt sein, vorausgesetzt, es werden Massnahmen getroffen, um einen gefährlichen Druckaufbau