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Vernehmlassung 2005/89: Revision des Gefahrgutrechts · 103 Seiten

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Änderungen ADR 07 (exkl. Tunnelregelung) Beilage 1 SV 560 erhält folgenden Wortlaut:

"UN 3257 Erwärmter flüssiger Stoff, n.a.g., bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Flammpunkt, unter seinem Flammpunkt (einschliesslich geschmolzenes Metall, geschmolzenes Salz usw.), ist ein Stoff der Klasse 9."

[betrifft nur die deutsche Fassung]

SV 601 erhält folgenden Wortlaut:

"Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR."

SV 617 streichen:

"und im Beförderungspapier".

SV 634 erhält folgenden Wortlaut:

"(gestrichen)".

SV 645 Folgenden Satz hinzufügen:

"Wenn die Zuordnung zu einer Unterklasse nach dem Verfahren des Absatzes 2.2.1.1.7.2 vorgenommen wird, kann die zuständige Behörde vorschreiben, dass die vorgegebene Klassifizierung auf der Grundlage der von der Prüfreihe 6 des Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil I Abschnitt 16 erzielten Prüfdaten überprüft wird." SV 649 In der Fussnote 2) die Adresse streichen.

SV 651 erhält folgenden Wortlaut:

"Die Sondervorschrift V 2 (1) ist nicht anwendbar, wenn die Nettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit nicht höher ist als 4000 kg, vorausgesetzt die Nettoexplosivstoffmasse je Fahrzeug ist nicht höher als 3000 kg."

Folgende neue Sondervorschriften einfügen:

"322 Diese Güter sind, wenn sie in Form nicht krümelnder Tabletten befördert werden, der

Verpackungsgruppe III zugeordnet.

323 (bleibt offen)

324 Dieser Stoff muss in Konzentrationen von höchstens 99 % stabilisiert werden.

325 Im Falle von Uranhexafluorid, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt, ist der Stoff der

UN-Nummer 2978 zuzuordnen.

326 Im Falle von Uranhexafluorid, spaltbar, ist der Stoff der UN-Nummer 2977 zuzuord-

nen.

327 Abfall-Druckgaspackungen, die gemäss Absatz 5.4.1.1.3 versandt werden, dürfen

für Wiederaufarbeitungs- oder Entsorgungszwecke unter dieser Eintragung befördert werden. Sie müssen nicht gegen unbeabsichtigtes Entleeren geschützt sein, vorausgesetzt, es werden Massnahmen getroffen, um einen gefährlichen Druckaufbau