Rapporto sui risultati
Consultazione 2006/59: NPC - Nuova impostazione della perequazione finanziaria e della ripartizione dei compiti tra Confederazione e Cantoni: 1. Rapporto finale concernente la perequazione delle risorse e la compensazione degli oneri e dei casi di rigore · 77 pagine
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Risultati procedura di consultazione NPC: perequazione delle risorse e compensazione degli oneri e dei casi di rigore
compensation des charges socio-démographiques n’a été introduite qu’en cours de projet, au bénéfice des cantons urbains. Il s’agit déjà d’une importante concession.
SO Der Kanton Solothurn schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnahme der KdK an.
BS Antrag: Die Dotierung der Ausgleichstöpfe ist im Verhältnis 73% (SLA) zu 27% (GLA)
vorzunehmen. Die Artikel 3 und 4 des Bundesbeschlusses zur Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcen- und Lastenausgleichs sind entsprechend anzupassen.
Begründung inhaltlich analog der Konferenz der NFA-Geberkantone (vgl. Kanton Zug).
BL Anträge:
1. Der Kanton Basel-Landschaft beantragt, die Dotierung der Ausgleichstöpfe im Verhältnis 73% (SLA) zu 27% (GLA) vorzunehmen. Die Artikel 3 und 4 des Bundesbeschlusses zur Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcen- und Lastenausgleichs sind entsprechend anzupassen.
2. innerhalb des SLA soll die Gewichtung zwischen soziodemografischen Lasten und Lasten auf Grund der Kernstadtproblematik nicht 2 zu 1, sondern rund 3 zu 5 betragen.
Begründungen:
zu Antrag 1: inhaltlich analog jener der NFA-Geberkantone (vgl. Kanton Zug);
zu Antrag 2: inhaltlich analog Kanton Zürich
SH Der Kanton Schaffhausen schliesst sich der Stellungnahme der KdK an.
AR Der Kanton Appenzell Ausserrhoden schliesst sich integral der Stellungnahme der KdK
(Mehrheitsbeschlüsse) an.
AI Der Kanton Appenzell Innerrhoden schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der
KdK an.
SG Der Kanton St. Gallen schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der KdK an.
GR Zustimmung. Für den Kanton Graubünden ist die Dotierung und Ausgestaltung des geo-
grafisch-topografischen Lastenausgleichs (GLA) von entscheidender Bedeutung. Er erwartet, dass der Bund an seinem Versprechen festhält, diese beiden Töpfe gleich hoch zu bemessen. Verschiebungen namentlich zu Gunsten des soziodemographischen Belastungsausgleichs wären für die Berggebiete inakzeptabel.
Die Dotierung dieser beiden Gefässe darf sich nicht ausschliesslich nach den Sonderlasten in absoluten Beträgen richten. Dies ist im Übrigen auch innerhalb des SLA mit Bezug auf die beiden Komponenten "A-Lasten" aufgrund der Bevölkerungsstruktur und "Kernstadt-Lasten" nicht vorgesehen. Gemäss Art. 9 Abs. 1 FiLaG ist bei der Dotierung der Ausgleichsgefässe vor allem die Wirksamkeit zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen ist aber auch die Verteilung dieser Mittel auf die Kantone: Vom SLA erhalten insgesamt 8 Kantone namhafte Beiträge von mehr als je 1 Mio. Franken. Die GLA-Mittel verteilen sich demgegenüber auf 17 Kantone, die je über 1 Mio. Franken erhalten. Ein weiteres Kriterium, das für eine ausreichende Dotierung des GLA spricht, ist schliesslich die Tragbarkeit der verbleibenden Lasten. Die Kantone, die vom GLA unterstützt werden, sind in der Regel ressourcen-schwächer als jene, die SLA-Mittel erhalten. Es sollen dabei nur jene Lasten gemildert werden, welche die betroffenen Kantone übermässig stark treffen. Schliesslich darf nicht vergessen werden, dass ursprünglich nur der GLA als Ersatz für den Berggebietsfaktor im bisherigen Finanzkraftschlüssel vorgesehen war und erst im Laufe der Projektentwicklung der SLA eingeführt wurde. Im Gegensatz zu den SLA-
Empfängerkantonen erhalten zahlreiche vom GLA begünstigte Kantone zugleich Mittel aus dem Härteausgleich. Bei einer Verschiebung der Dotationen zu Lasten des GLA müssten die Verschlechterungen für die angespro-chenen Kantone mit zusätzlichen Härteausgleichs-Mitteln kompensiert werden. Eine derartige Umverteilung würde keinen Sinn machen und auch den Bund zusätzlich belasten.
Für den Kanton Graubünden fallen vor allem die ausserordentlichen Belastungen im Verkehrsbereich ins Gewicht. Durch den Wegfall der Finanzkraftzuschläge und der Beiträge