Rapporto sui risultati

Consultazione 2006/59: NPC - Nuova impostazione della perequazione finanziaria e della ripartizione dei compiti tra Confederazione e Cantoni: 1. Rapporto finale concernente la perequazione delle risorse e la compensazione degli oneri e dei casi di rigore · 77 pagine

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Risultati procedura di consultazione NPC: perequazione delle risorse e compensazione degli oneri e dei casi di rigore

prix cette proportion.

- Le canton du Jura met encore en évidence le fait que les paramètres géo-topographiques sont invariables à court et moyen terme, alors que les facteurs socio-démographiques sont pour une bonne part fluctuants par nature et certainement corrélés à la conjoncture économique. La prise en compte de besoins différents dans le cadre de cette évolution cyclique n'est pas réglée à satisfaction. Par ailleurs, le canton du Jura reste persuadés qu'une bonne part des problèmes socio-démographiques que veut considérer ce type de compensation est déjà reflétée dans l'assiette fiscale agrégée, critère central de la péréquation des ressources.

- Comme relevé dans les réponses à la première et à la deuxième question, diminuer à 200 mios le montant alloué à chaque fonds pour la première période permettrait de renforcer les effets péréquatifs du système.

ch gemeinden Zustimmung. Eine Veränderung des Verteilschlüssels würde die Vorlage ernsthaft ge-

fährden.

SSV Antrag: Die Dotierung der Ausgleichsgefässe ist im Verhältnis 73% (SLA) zu 27% (GLA)

vorzunehmen. Die Artikel 3 und 4 des Bundesbeschlusses zur Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcen- und Lastenausgleichs sind entsprechend anzupassen. Zudem ist der Verteilschlüssel innerhalb des SLA auf 38% zugunsten der A-Lasten und 62% zugunsten der Sonderlasten der Kernstädte festzulegen.

Begründung: Mittlerweile liegt ein Gutachten der Firma ECOPLAN vor, welches zu den entsprechenden Ergebnissen gelangt ist. Es gibt keinen Grund, nicht diesen Erkenntnissen gemäss zu handeln. Würde die vorgeschlagene Überdotierung des GLA beibehalten, käme dies indirekt einem versteckten vertikalen Ressourcenausgleich - mithin einer unerwünschten Vermischung verschiedener Ziele - gleich.

Eine weitere Schwachstelle der vorgeschlagenen Lösung: Einige Indikatoren des SLA werden über Anteile an der Gesamtbevölkerung eines Kantons gebildet. Dadurch sind die grossen Kantone gegenüber Stadtkantonen wie Basel-Stadt oder Genf im Nachteil. Bei einer hypothetischen Aufteilung der grossen Kantone in ein Gebiet "Stadt" und ein Gebiet "Land" würden die grossen Kantone insgesamt bedeutend mehr an SLA erhalten.

SAB Zustimmung: Der Beitrag des Bundes für den Lastenausgleich muss zwingend je hälftig

den beiden Ausgleichsgefässen zufliessen.

Begründung: Eine Abkehr von diesem Grundsatz würde bedeuten, dass die gesamte NFA-Vorlage neu beurteilt werden müsste. Würde der SLA zu Lasten des GLA aufgestockt, müssten die Ausfälle bei den ressourcenschwachen Kantonen über den Härteausgleich finanziert werden, was den Bund wie die Gesamtheit der Kantone treffen würde. Im Unterschied zum SLA, der neu eingeführt wird, ist der GLA im Wesentlichen ein Ersatz für den Wegfall bestehender Ausgleichszahlungen (z.B. für die Reduktion der Bundesleistung an den öffentlichen Regionalverkehr auf durchschnittlich 50%). Ferner ist zu bedenken, dass die Berggebiete bei der Spezialfinanzierung Strasse durch den Grundsatz der Haushaltsneutralität schmerzliche Einbussen hinnehmen müssen (Streichung des a.o. Mineralölsteuerbeitrags und Reduktion der nicht werkgebundenen Beiträge von 12 auf 10%). Der GLA stellt einen Ersatz für den Wegfall dieser Mittel dar. Schliesslich wurden seitens des Bundesrates während der Projektphase der NFA mehrfach Versprechungen abgegeben, dass der GLA und der SLA gleich hoch dotiert werden sollen.

FDP Zustimmung. Die FDP begrüsst ausdrücklich, dass der Bundesrat im Gefüge des Finanz-

ausgleichssystems gegenüber seinen früheren Absichten keine Änderungen mehr vorgenommen und die Verhältnisse zwischen dem vertikalen und horizontalen Ausgleich, zwischen dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich sowie auch das Verhältnis zwischen den Lastenausgleichsgefässen unangetastet gelassen hat.

Nachdem der SLA in Anerkennung der Sonderlasten der Städte als neues Gefäss eingeführt wird, wogegen der GLA Ersatz für den Wegfall bestehender Ausgleichszahlungen bildet, erachtet es die FDP als richtig, dass die Beiträge den beiden Ausgleichsgefässen