Rapporto sui risultati
Consultazione 2006/59: NPC - Nuova impostazione della perequazione finanziaria e della ripartizione dei compiti tra Confederazione e Cantoni: 1. Rapporto finale concernente la perequazione delle risorse e la compensazione degli oneri e dei casi di rigore · 77 pagine
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Risultati procedura di consultazione NPC: perequazione delle risorse e compensazione degli oneri e dei casi di rigore
Begründung inhaltlich analog der Konferenz der NFA-Geberkantone (vgl. Kanton Zug). Zur unbefriedigenden Datengrundlage fügt Basel-Stadt ferner an, dass nur die Daten der Einkommen der natürlichen Personen tatsächlich ermittelt sind. Alle anderen Werte - Vermögen, quellenbesteuerte Einkommen, Gewinne ordentlicher und privilegierter Gesellschaft - sind geschätzt. (Vgl. S. 35 Technischer Bericht). Die massgebenden Steuerrepartitionen sind gar nicht berücksichtigt. Zudem gilt für die Schätzungen:
- Die tatsächliche Erhebung der Werte für die quellenbesteuerten Einkommen des Jahres 2003 zeigt, dass die angewendete Schätzmethode ungenügend ist. Es bestehen grosse Differenzen zwischen den geschätzten und den tatsächlichen Werten.
- Die angewendete Schätzmethode für die Gewinne der Gesellschaften überschätzt die Werte systematisch (vgl. S. 32). Die Globalbilanz 2004/05 überzeichnet darum, die Unterschiede zwischen den Kantonen bei den massgebenden Gewinnen der juristischen Personen (ist gerade für die Geberkantone relevant).
Angesichts dieser Unsicherheiten ist es höchst fragwürdig, wenn die Daten der Globalbilanz 2004/05 als Grundlage für den Härteausgleich verwendet werden sollen, der - nota bene - allenfalls 28 Jahre lang Bestand haben kann.
BL Antrag: Der Kanton Basel-Landschaft beantragt, den Härteausgleich nur an ressourcen-
schwache Kantone auszurichten, die durch den Übergang zur NFA erheblich mehr belastet werden. Die anfängliche Höhe des Härteausgleichs in Art. 1 des Bundesbeschlusses zur Festlegung des Härteausgleichs ist entsprechend zu reduzieren.
Begründung: inhaltlich analog jener der NFA-Geberkantone (vgl. Kanton Zug).
SH Der Kanton Schaffhausen schliesst sich der Stellungnahme der KdK an.
AR Der Kanton Appenzell Ausserrhoden schliesst sich integral der Stellungnahme der KdK
an.
AI Der Kanton Appenzell Innerrhoden schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der
KdK an.
SG Der Kanton St. Gallen schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der KdK an.
GR Zustimmung. Beim Härteausgleich stehen die Transparenz und Berechenbarkeit im Vor-
dergrund. Diesen Hauptanliegen trägt der vorgeschlagene Ansatz Rechnung.
Der Härteausgleich erscheint mit einer Summe von 420 Mio. Franken beachtlich hoch. Dieser Betrag ist jedoch allein das Ergebnis der unveränderten Anwendung des ursprünglichen Konzepts. Das Volumen ist vertretbar. Der Härteausgleich führt ausschliesslich zu einer staatsquotenneutralen Umverteilung zwischen Bund und Kantonen. Er beeinträchtigt auch die Systemwirkungen der NFA nicht. Verglichen mit dem gesamten Entflechtungsvolumen der NFA von über 5 Milliarden Franken, dem - sich dynamisch entwickelnden - Volumen des Ressourcenausgleichs von über 3 Milliarden Franken und jenem für den Lastenausgleich von annähernd 700 Mio. Franken (Jahr 2008) ist der Startbeitrag für den Härteausgleich von 420 Mio. Franken nicht überdimensioniert.
AG Der Kanton Aargau schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der KdK an.
TG Der Kanton Thurgau schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der KdK an.
TI Zwei Bemerkungen:
1. Der Härteausgleich darf lediglich dazu dienen, die Finanzneutralität der schwächeren Kantone zu gewährleisten. Zudem sind die statistischen Datengrundlagen zu verbessern.
2. Angesichts der Unsicherheit bezüglich der in der Globalbilanz 2004/05 enthaltenen Daten ist es problematisch, die Ermittlung des Härteausgleichs auf eben diese Daten zu stützen.
VD Le Canton de Vaud regrette que le calcul de la compensation des cas de rigueur se fasse
sur les chiffres du bilan global 2004/2005. En effet, ces données ne refléteront pas la réalité de 2008 et créeront inévitablement des injustices entre les cantons. Le calcul de la