Rapporto sui risultati
Consultazione 2006/59: NPC - Nuova impostazione della perequazione finanziaria e della ripartizione dei compiti tra Confederazione e Cantoni: 1. Rapporto finale concernente la perequazione delle risorse e la compensazione degli oneri e dei casi di rigore · 77 pagine
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Risultati procedura di consultazione NPC: perequazione delle risorse e compensazione degli oneri e dei casi di rigore
Die Begründung ist inhaltlich anlog jener der FDK.
BE Der Kanton Bern schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der KdK an.
LU Der Kanton Luzern schliesst sich der Stellungnahme der KdK an.
UR Der Kanton Uri schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnahme der KdK an.
SZ Der Kanton Schwyz schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnahme der KdK an.
OW Ablehnung. Die Lösung weicht in einem einzigen Teilbereich von der konsequenten Stich-
tagsbetrachtung und die Kantone sollen zusätzliche Leistungen nach altem Recht erbringen. Wie die Vernehmlassung der KdK richtig darlegt, stimmt die Betrachtung des Bundes nicht. Deswegen: Ablehnung oder aber es sind die gleichen Grundsätze bei der Abgrenzung der Erträge der direkten Bundessteuern anzuwenden, d.h. den Kantonen sind für die nach dem 1. Januar 2008 eingegangenen Zahlungen für Steuern der Jahre 2006 und früher noch 30 statt 17 Prozent anzurechnen.
NW 1. Zu den nachschüssigen Kantonsbeiträgen an IV-Leistungen:
Die vorgeschlagene Mitfinanzierung der nachschüssigen IV-Zahlungen 2008 an die Heime und weitere Institutionen für 2007 wird befürwortet.
Eine Mitfinanzierung der Nachzahlungen für individuelle Massnahmen wird im Sinne eines Entgegenkommens - trotz bisher fehlender Rechtsgrundlage - akzeptiert.
Eine neutrale Revisionsstelle soll die Höhe der geltend gemachten nachschüssigen Zahlungen und Nachzahlungen auf ihre Zuverlässigkeit und Angemessenheit überprüfen.
2. Zum unbefristeten, unverzinslichen Darlehen der Kantone an die IV:
Ein solches Darlehen der Kantone wird abgelehnt; es käme faktisch einem à-fonds-perdu-Beitrag an die IV gleich.
Begründung: inhaltlich analog jener der FDK.
GL Die Kantone weisen darauf hin, dass bei der Einführung der NFA für die Abgrenzung von
Aufwänden und Erträgen unterschiedliche Grundsätze angewendet werden. Bei gleicher Behandlung, wie sie für nachschüssige Zahlungen und die abzugrenzenden Positionen der IV vorgeschlagen werden, müssten bei der Direkten Bundessteuer die Erträge für die Steuerjahre vor 2008 periodengerecht abgegrenzt werden, was zur Folge hätte, dass der Anspruch der Kantone auf 30 Prozent der Steuererträge für die Jahre vor 2008 unabhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung der Steuerrechnungen bestehen bliebe. Die Kantone sind sich bewusst, dass diese Problematik im bisherigen Projektverlauf nie thematisiert wurde und eine konsequente periodengerechte Abgrenzung der direkten Bundessteuer für den Bund beim Übergang zur NFA mit einer zusätzlichen Doppelbelastung von rund 2 Milliarden Franken verbunden wäre.
Trotzdem sind die Kantone bereit die vorgeschlagene Mitfinanzierung der nachschüssigen IV-Zahlungen mit einem geschätzten Kantonsanteil von 245 Millionen Franken zu akzeptieren, weil es sich dabei um nach altem Recht entstandene Verpflichtungen der IV handelt, die nach altem Schlüssel zu finanzieren sind.
Die Mehrheit der Kantone ist auch bereit, die Mitfinanzierung der abzugrenzenden Positionen bei den individuellen Massnahmen mit einem Achtel oder 175 Millionen Franken zu akzeptieren. Damit beteiligen sich die Kantone mit ihrem heutigen gesetzlichen Anteil von einem Achtel an sämtlichen, zum Zeitpunkt der Einführung der NFA bestehenden effektiven und latenten Verpflichtungen der IV.
Die Berechnungen dieser beiden Positionen sind noch durch eine externe Stelle zu überprüfen (Vgl. Antwort 10).
Bezüglich der verbleibenden Nettobelastung der IV weisen die Kantone darauf hin, dass es sich dabei nicht um ein Problem der NFA handelt, weil bereits heute nachschüssige Verpflichtungen bestehen, die bei einer periodengerechten Rechnungslegung ausgewiesen werden müssten. Mit der Einführung der NFA werden diese Verpflichtungen offen gelegt. Für die Sanierung der IV müssen deshalb Lösungen ausserhalb der NFA-Vorlage