Rapporto sui risultati
Consultazione 2006/69: Modifica dell'ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) · 64 pagine
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Anhörung Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenversicherung Audition Ordonnance sur la carte d’assuré pour l’assurance obligatoire des soins
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs
Le canton du VS soutient dans sa globalité la prise de position de la CDS en met- VS tant l’accent sur la nécessité que la carte d’assuré soit émise par une tiers indé-
pendant qui serait chargé, lors de changement d’assureur, d’effacer les données
médicales figurant sur l’ancienne carte et de les introduire dans la nouvelle carte.
Die entworfene Verordnung erfüllt grundsätzlich unsere Erwartungen. Sie ermög- ZG licht eine vernünftige Umsetzung von Art. 42a KVG.
Der Kt. ZH begrüsst die Einführung der Karte. Es ist jedoch dem Datenschutz ZH Rechnung zu tragen und die mit der Einführung verbundenen Mehrkosten müssen
bekannt sein, bevor die Karte verwirklicht wird. Der Datenschutz für den administ-
rativen Teil ist gewährleistet, nicht jedoch für den medizinischen Teil.
Es bleibt nach wie vor unklar, bei welchen Akteuren im Gesundheitswesen wel-
cher Teil der berechneten Kosten Investitions- und Betriebskosten anfallen wer-
den.
Die VVK erfüllt grundsätzlich die Erwartungen der GDK. Die Karte wird aber ledig- GDK, UR lich als (relativ bescheidene) Zwischenlösung auf dem Weg zu einer Gesundheits-
karte, welche die Rolle als Zugangsschlüssel zu einem virtuellen, Institutionen ü-
bergreifenden, vernetzten Patientendossier übernehmen würde, erachtet.
Die CSS unterstützt grundsätzlich das Vorhaben des Bundes, schnell und flä- CSS chendeckend die Voraussetzungen für die Einführung einer Versichertenkarte zu
schaffen. Kritisiert werden aber unter anderem die veraltete Lösung, die Vermi-
schung von Versicherten- und Gesundheitskarte und die hohen Kosten, welche
am Schluss die Versicherer tragen.
Helsana plädiert dafür, die Einführung der Versichertenkarte von jener der Gesund- Helsana heitskarte zu entkoppeln bzw. die Einführung zeitlich zu staffeln.
Die schnelle und flächendeckende Schaffung einer Versichertenkarte wird unter- santésuisse stützt. Das Ziel ist die Reduktion des administrativen Aufwandes bei der Abrech-
nung von Leistungen.
Die Versicherer gehen davon aus, dass sie als Kartenherausgeber die Karte fi-
nanzieren werden. Sie wollen keine Kartentechnologie auf Vorrat ohne Nutzen und
ohne Pflicht zur Anwendung. Die Kosten-Nutzen-Frage wird thematisiert in den
bilateralen Tarifverhandlungen.
Die Suva begrüsst grundsätzlich die Einführung einer Versichertenkarte, die eine Suva Verbesserung der Abläufe und des Informationsmanagements sowie eine qualita-
tive Verbesserung der administrativen Daten bringt. Leider sind die Bestimmungen
ausschliesslich auf das KVG ausgelegt. Der Einsatz auch im Bereich des UVG ist
sinnvoll und nutzbringend. Die Suva wird im Rahmen der bevorstehenden Ver-
nehmlassung zur UVG-Revision vorschlagen, die gesetzlichen Grundlagen für die
Suva und die anderen Unfallversicherer zu schaffen.
Der Verband lehnt die Versichertenkarte unter den heute bekannten Prämissen Aargauischer Ärzab. Er regt an, eine web-basierte, passwortgeschützte Version einzuführen. Er teverband schliesst sich vollumfänglich den Stellungnahmen der FMH, der KKA und der
SGAM an.
Die APA unterstützen die Einführung einer Versichertenkarte insbesondere unter APA folgenden Voraussetzungen:
- der Schutz des Arztgeheimnisses gegenüber Versicherer und Dritten muss ge-
wahrt sein;
- mit der Karte sind keine Missbräuche möglich;
- der Patient kann frei entscheiden, welcher Arzt Zugang zu den medizinischen
Daten erhält;
- den Leistungserbringern erwachsen keine Kosten bezüglich Einführung des nöti-
gen EDV-Systems.
Die Appenzellische Ärztegesellschaft äussert ihre grösste Bestürzung und Ableh- Appenzellische