Rapporto sui risultati

Consultazione 2006/69: Modifica dell'ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) · 64 pagine

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Anhörung Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenversicherung Audition Ordonnance sur la carte d’assuré pour l’assurance obligatoire des soins

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs

Die PKS lehnt den Entwurf ab, weil die meisten Versicherer heute schon administ- PKS rative Karten verteilen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt nicht.

Die im Kommentar zu diesem Verordnungsentwurf geäusserten Kostenschätzun-

gen berücksichtigen den Zeitaufwand seitens des Leistungserbringers nicht, der

für die Ergänzung des Karteninhalts und insbesondere die Aufklärung des Patien-

ten über die erweiterte Datensammlung benötigt wird. Die Investitionskosten wer-

den darüber hinaus durch Einsparungen hauptsächlich bei den Versicherern be-

gründet. Eine Kosten-Nutzen-Analyse seitens der Leistungserbringer liegt nicht

vor. Die Aufrüstung der Arztpraxen mit einer entsprechend benötigten Informatik-

Infrastruktur und der Aufklärungsbedarf (Zeit) kommen einer „black box“ gleich.

PULSUS ist der Meinung, dass es den Versicherern überlassen sein soll, solche PULSUS Versichertenkarten ihren Versicherten anzubieten. Es ist denn auch den Versiche-

rern und Versicherten überlassen, welche Daten darauf zu speichern sind und wer

die Kosten trägt.

In der VVK wird wenig zum Datenschutz gesagt. Auch fehlen Angaben über die

Kosten und deren Zuordnung. Wir beantragen, auf die Einführung der Versicher-

tenkarte zu verzichten und zur freien Vereinbarung zwischen Versicherern und

Versicherten zu überlassen.

Die Vorlage bringt eine Vermischung von administrativer Versichertenkarte und SBV einer medizinischen Gesundheitskarte. Dem kann die SBV nicht zustimmen.

Die im Kommentar zu diesem Verordnungsentwurf geäusserten Kostenschätzun-

gen berücksichtigen den Zeitaufwand seitens des Leistungserbringers nicht, der

für die Ergänzung des Karteninhalts und insbesondere die Aufklärung des Patien-

ten über die erweiterte Datensammlung benötigt wird. Die Investitionskosten wer-

den darüber hinaus durch Einsparungen hauptsächlich bei den Versicherern be-

gründet. Eine Kosten-Nutzen-Analyse seitens der Leistungserbringer liegt nicht

vor. Die Aufrüstung der Arztpraxen mit einer entsprechend benötigten Informatik-

Infrastruktur und der Aufklärungsbedarf (Zeit) kommen einer „black box“ gleich.

Die SFSM unterstützt grundsätzlich die Einführung einer Versichertenkarte, jedoch SFSM unter den gleichen Bedingungen wie die FMH sie fordert.

Die SGAM begrüsst grundsätzlich sinnvolle Ansätze für e-health. Sie hält den Ent- SGAM wurf der VVK aber für unausgegoren. Die Vermischung von administrativen Daten

(Versichertenkarte) und besonders schützenswerten Personendaten (Gesund-

heitskarte) ist unter Berücksichtigung des Patientengeheimnisses unhaltbar. Der

Systemnutzen der einzuführenden Versicherten-/Patienten-/Gesundheitskarten ist

minim und bringen nur Aufwendungen für die Grundversorger.

Die Realisation der Patientenkarte in dieser Form ist unausgereift. Der SGDV ist SGDV gegen dieses Projekt.

Die SGIM schliesst sich vollumfänglich den Stellungnahmen der FMH, der KKA SGIM und des KHMs an.

Die Schweiz. Gesellschaft für Kardiologie ist der Überzeugung, dass eine über- Schweiz. Gesellstürzte Einführung der Versichertenkarte für die praktizierenden Ärzte einen gros- schaft für Kardiosen Aufwand und grössere Kosten verursachen würde, welche sie in der aktuellen logie Form vollumfänglich tragen müssten und nicht verrechnen könnten. Sie trägt aus-

serdem nichts oder wenig zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung bei, da

die obligatorischen Informationen meistens wenig relevant oder zu wenig gesichert

sind. Des weiteren kompromittiert die Versichertenkarte das System Tiers garant.

Obwohl wir im Prinzip für die Einführung einer solchen Karte sind, weisen wird da-

rauf hin, dass das vorliegende Projekt unausgereift ist und in keinem Fall einge-

führt werden darf.

Im übrigen verweisen wir auf die Stellungnahmen der SFSM und der FMH.

Die Mitglieder der SGMG stellen sich voll und ganz hinter die Vernehmlassungs- SGMG