Rapporto sui risultati
Consultazione 2006/69: Modifica dell'ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) · 64 pagine
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Anhörung Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenversicherung
Audition Ordonnance sur la carte d’assuré pour l’assurance obligatoire des soins
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs
liche Regelung ist nicht notwendig. Für die Spitäler steht den hohen Kosten kein
Nutzen gegenüber. H+ lehnt die Vorlage ab, weil:
- die Finanzierung nicht geregelt ist (Anrechenbarkeit der Investition);
- die VVK nicht praxisorientiert ist;
- die Vorteile bei den Versicherern und die Nachteile bei den Leistungserbringern
liegen;
- die Funktion "Kostengutsprache" fehlt;
- die Vermischung von Versicherungs- und Gesundheitskarte ist unglücklich.
H+ fordert die Übernahme sämtlicher Kosten im Rahmen der Versichertenkarte
durch die Krankenversicherer. Die VVK muss die Finanzierung regeln. Nachdem
die Leistungserbringer ihre Kosten für die Aufnahme von medizinischen Daten
dem Versicherer nicht in Rechnung stellen dürfen, ist anzunehmen, dass die Ver-
sicherer ihre Kosten nicht über die Prämien decken dürfen.
Die Vorlage ist in jeder Hinsicht inakzeptabel. Ohne Regelung der Finanzierung Hausärzteverein und ohne ersichtlichen Nutzen für Arzt und Patient wird keine Hand zur Umset- Angenstein zung geboten.
Der Verordnung wird grundsätzlich zugestimmt, da die Versichertenkarte den Leis- Inselspital tungserbringern wesentliche administrative Verbesserungen bringen wird.
Eine Versichertenkarte in der vorliegenden Form kann von den Hausärztinnen und KHM
Hausärzten nicht unterstützt werden, allzu vielfältig sind die mit dem jetzigen Pro-
jekt verbundenen Probleme. Insbesondere entsteht durch eine Versichertenkarte
in der vorgesehenen Form nur massiver Mehraufwand für die Praxen, hingegen
absolut kein Nutzen.
Auch die Hausärztinnen und Hausärzte unterstützen durchaus die Verbreitung von
e-health in der Schweiz, der betriebene Aufwand zur elektronischen Ausrüstung
der Praxen ist jedoch erheblich.
Die KKA die SGNOR lehnen die Vorlage grundsätzlich ab, weil: KKA, SGNOR
- der Aufwand im Vergleich zum Nutzen zu gross ist;
- die Datenschutz- und haftpflichtrechtlichen Probleme nicht gelöst sind;
- die hauptsächlichen Aufwendungen den Leistungserbringern obliegen;
- die Vermischung von Versicherten- und Gesundheitskarte weder erwünscht noch
sinnvoll ist.
Die Medizinische Gesellschaft Basel schliesst sich vollumfänglich der Stellung- Medizinische Genahme der FMH. sellschaft Basel Wir sind der Meinung, dass die Einführung einer Versichertenkarte sich aus-
schliesslich an Prozessgewinnen der Versicherer orientiert, technisch unausgego-
ren ist und für Leistungserbringer gänzlich unattraktiv gestaltet wurde. Die Versi-
chertenkarte darf keinen Zusatzaufwand bei den Leistungserbringern generieren.
Ein Nutzen für die Versicherten ist nicht ersichtlich.
Die Besonderheit pathologischer und zytologischer Leistungen wird im vorliegen- Medizinisches den Entwurf nicht Rechnung getragen. 99% der Leistungen von Pathologen und Laboratorium für Zytologen werden in Abwesenheit der Patienten erbracht. Sie haben daher keine zytologische Dia-Möglichkeit, die Versichertenkarte zu benutzen und damit Art. 13 der VVK zu erfül- gnostik
len. Wir bitten daher, dem in der angepassten Verordnung Rechnung zu tragen.
Nella nostra presa di posizione allegata rinviamo concretamente alle considerazi- OMTC
oni chiaramente esposte sia sulla risposta presentatavi dalla, FMH, sia alla ris-
posta trasmessavi dalla Conferenza delle società mediche canonali svizzere. Ri-
biamo di non ritenere accettabile l’entrata in vigore die questa Ordinanza.
La Pharmasuisse soutient les trois objectifs dur Conseil fédéral du 22 juin 2005 Pharmasuisse (efficacité d’administration, amélioration de la qualité et de la sécurité des soins,
„patient empowerment“). Le DFI peut compter sur le rôle pionnier des pharma-
ciens suisses.