Rapporto sui risultati
Consultazione 2006/69: Modifica dell'ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) · 64 pagine
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Anhörung Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenversicherung Audition Ordonnance sur la carte d’assuré pour l’assurance obligatoire des soins
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs
genutzt werden kann, muss sie unbedingt On-Line und Off-Line und auch ohne
spezielles Lesegerät verwendet werden können.
Aus dem vorliegenden Verordnungsentwurf ist nicht ersichtlich, welcher Zusatz- FMCH nutzen für den Versicherten oder den Leistungserbringer durch die Einführung der
Versichertenkarte entsteht. Sollte der Versicherer einen Vorteil daraus ziehen
können, so darf dieser Vorteil unter keinen Umständen auf Kosten eines erhebli-
chen Zusatzaufwands beim Leistungserbringer errungen werden. In einem sol-
chen Fall läge eine reine Verschiebung des administrativen Aufwands vom Versi-
cherer in Richtung des Leistungserbringers vor. Genau diese Wirkung aber ist
aufgrund der vorliegenden Bestimmungen mit grosser Wahrscheinlichkeit zu er-
warten. Der hier eingeschlagene Weg erschwert das Erreichen des wünschbaren
Ziels der Gesundheitskarte erheblich, wenn er es nicht gar verunmöglicht.
Die FMH steht der Versichertenkarte grundsätzlich positiv gegenüber. Sie kann FMH ihrer Einführung jedoch nur zustimmen, wenn:
- die Versichertenkarte einer einvernehmlich festgelegten Zielsetzung dient;
- praktikable Lösungen gefunden werden, die keinen Zusatzaufwand (Administra-
tivaufwand, Kosten) verursachen;
- die Zielerreichung sichergestellt ist.
Mit Blick auf die Prinzipien des KVG bedeutet dies:
- der Nutzen der Karte muss nachgewiesen werden;
- Die Entscheidungsfreiheit des Patienten muss gewahrt sein (im tiers garant und
bei Wahlfranchisen);
- Managed Care Modelle sind freiwillig.
Die FMH ist gegen die Übernahme der Investitions- und Betriebskosten. Begrün-
dung: ein Nutzen wird nur bei den Versicherern generiert. Die Investitionskosten
müssen in künftigen Tarifvereinbarungen sichergestellt sein. Der administrative
Zusatzaufwand im alltäglichen Betrieb müssen abgegolten werden können.
Die beabsichtigte Versichertenkarte würde speziell für Hausärztinnen und -ärzte FMP einen erheblichen administrativen und finanziellen Mehraufwand bedeuten, da sie
ihre Praxen mit entsprechender Infrastruktur ausrüsten, die Patientinnen und Pati-
enten schulen, respektive betreuen, sowie die Praxisorganisation anpassen müss-
ten. Ein allfälliger Nutzen wäre hingegen sehr gering.
Die FMPP begrüsst grundsätzlich das Anliegen des Bundesrates, eine einfach FMPP handhabbare und möglichst zuverlässige Schnittstelle mit elektronisch abgespei-
cherten und lesbaren Daten zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer zu
schaffen, welche sich beim Patienten selber befindet. Die FMPP erachtet den
Entwurf der VVK jedoch in mancher Hinsicht als zumindest überarbeitungswürdig
und lehnen ihn als unausgereift ab.
Der Entwurf ist nicht akzeptabel, weil: GAeSO
- das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht stimmt;
- der Aufwand bei den Leistungserbringern liegt, der Nutzen aber bei den Versi-
cherern;
- kein Nutzen für die Leistungserbringer und Patienten entsteht;
- die Datenschutz- und haftpflichtrechtlichen Probleme nicht gelöst sind;
- die Vermischung von Versicherten- und Gesundheitskarte problematisch ist.
Die Vermischung von administrativen und medizinischen Daten auf einer Karte ist GAMBA aus Gründen des Datenschutzes inakzeptabel. Ausserdem sehen wir keinen Nut-
zen, welche den horrenden Kosten bei den Leistungserbringern gegenüber stehen
würden.
Die Gesellschaft Allgemeinmedizin beider Basel schliesst sich im Wesentlichen
den Stellungnahmen der FMH, der KKA und der SGAM an.
Die administrative Funktion der Versichertenkarte wird nicht bestritten. Eine staat- H+