Rapporto sui risultati

Consultazione 2006/69: Modifica dell'ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) · 64 pagine

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Anhörung Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenversicherung Audition Ordonnance sur la carte d’assuré pour l’assurance obligatoire des soins

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs

schriftlicher Aufforderung durch den Versicherer innert 30 Tagen bei jeder Apotheke. Die Überprüfung ist für die Versicherten unentgeltlich, der ausführende Leistungserbringer kann für seine Arbeit eine Entschädigung vom Versicherer beanspruchen. Die Apotheken sollten zudem so ausgerüstet (und per Verordnung ermächtigt und verpflichtet) werden, dass sie im Auftrag der Versicherten die auf einer Karte gespeicherten medizinischen Daten auf eine neue Karte kopieren können, wenn der Versicherte wegen Kassenwechsels oder Ablauf der Gültigkeitsdauer der alten eine neue Karte erhält.

Abs. 2: Der Absatz ist zu streichen.

Die Autorisierungsnummer ist ein unnötiger administrativer Aufwand, der niemandem eine wichtige Zusatzinformation bringt.

Zweck der Autorisierungsnummer ist lediglich die Bestätigung an den Versicherer, KHM, SGAM dass der Leistungserbringer das Versicherungsverhältnis kontrolliert hat. Die Autorisierungsnummer ist aus folgenden Gründen ersatzlos zu streichen:

• Es ist nicht ärztliche Aufgabe, das Versichertenverhältnis zu überprüfen.

• Es ist unklar, ob die Überprüfung des Versichertenverhältnisses im TG in der angestrebten Form statthaft ist. Im TG entscheidet der Patient, ob er den Arzt-Kontakt der Versicherung zur Kenntnis bringen will.

• Der administrative Aufwand zur Überprüfung des Versichertenverhältnisses wurde in der Kosten-Nutzen-Analyse (Debold&Lux) nicht berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass dieser grösser ist als das deklarierte Sparpotential von 33 Mio. Fr. pro Jahr.

• Die Aufwendung bringt dem Arzt keinen Nutzen. Grund: die Zahl der Neueinschreibungen bei Hausärzten ist meist klein. Auch bei Ärzten mit vielen Neu-Patienten ist der Nutzen fraglich, da z. B. die Angabe der Wohnadresse des Patienten (Art. 4 Abs. 2a) auf der Versicherten-Karte fakultativ ist. Einlesen von Patientenstammdaten ohne Wohnadresse des Patienten machen keinen Sinn.

• Der einzige Zweck der Versichertenkarte liegt in der Pflichtanwendung. Die Generierung aktueller administrativer Daten durch die Überprüfung des Versichertenverhältnisses, kann heute mittels elektronischem Datenaustausch problemlos erfüllt werden. Alternativ wären von den Versicherern schon vorhandene Daten, welche diesen Zweck erfüllen, mit geringem Aufwand zusammenzuführen.

• Aus ärztlicher Sicht handelt es sich somit um eine Verlagerung der administrativen Kosten von den Versicherern zum Arzt an die Front. Neben dieser Verslagerung der Kosten wird mit der Art der Erhebung der neu vorgesehenen Prüfung des Versichertenverhältnisses die Datenqualität stark gemindert. Anstelle der Aktivierung qualitativ sehr guter Daten an der Quelle (bei Versichererwechsel des Versicherten) wird auf eine aufwändige Datenerhebung in Abhängigkeit vom `human factor` (Präsentation der Karte durch den Patienten) abgestellt.

• Man kann nicht die Ärzteseite mit zusätzlichem Aufwand belasten und die Kostenneutralität hochhalten. Falls die Überprüfung des Versichertenverhältnisses eingeführt wird, muss der administrative Aufwand entschädigt werden, ebenso die Auslagen für Hardware und Software.

• Eine Versichertenkarte, welche beim Leistungserbringer und beim Patienten nur Aufwand aber keinen Nutzen bringt, wird nicht akzeptiert. Die Einführung der Karte in der vorgesehenen Form riskiert eine Nicht-Akzeptanz/Blockade von e-Health auf Jahre hinaus.

• Aus Gründen der `Standardpflege` ist es aufwändig, neben dem partnerschaftlichen etablierten Kanal des standardisierten Datenverkehrs mit obligatorischen Angaben (Rechnungsformular) über einen neuen Kanal zusätzlich Daten, welche für die administrative Abwicklung zwingend vorliegen müssen, einzubringen. Aus verschiedenen Gründen (Aufwand, Fehlerquellen, Datenschutz) soll-