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Consultazione 2006/9: Die Freisetzung umweltgefährdender Organismen wird neu geregelt (Totalrevision der Freisetzungsverordnung) · 56 pagine
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Freisetzungsverordnung AS …
Anhang 5 (Art. 14, 15, 20 und 21)
Ermittlung und Bewertung des Risikos
1 Ziel und Vorgehensweise
1 Das Ziel der Risikoermittlung besteht darin, für den konkreten Fall eines Umgangs mit Organismen in der Umwelt Folgen zu ermitteln und abzuschätzen für:
a. Mensch, Tier und Umwelt sowie für die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung;
b. die langfristige Erhaltung der Produktion ohne gentechnisch veränderte Organismen.
2 In der Risikobewertung ist die Tragbarkeit des Risikos sowie des Gesamtrisikos zu bewerten.
3 Die Risikoermittlung muss nach wissenschaftlichen Kriterien und Methoden erfolgen und sich auf wissenschaftliche und technische Erfahrungsdaten, wissenschaftliche Publikationen, Resultate von Berechnungen und Detailanalysen abstützen. Die Bewertung der Risiken auf ihre Tragbarkeit muss begründet und nachvollziehbar dargelegt werden.
2 Gefahrenidentifikation und Risikoermittlung
2.1 Gefahrenidentifikation
1 Das Potenzial von Organismen, beim Umgang in der Umwelt die beiden Schutzziele von Ziffer 1 Absatz 1 zu beeinträchtigen, ist zu ermitteln. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:
a. die Eigenschaften der Organismen;
b. die Erfahrung im Umgang mit diesen Organismen;
c. bei gentechnisch veränderten Organismen die gentechnischen Veränderungen;
d. die Wechselwirkungen mit der Umwelt;
e. die üblichen Transport- und Verarbeitungswege der Organismen.
2 Grundlage für diese Ermittlung sind die Angaben nach den Artikeln 14, 15 bzw. 20 und 21.
2.2 Risikoermittlung
1 Das Risiko wird bestimmt durch das Ausmass der möglichen Schädigungen der unter Ziffer 1 Absatz 1 genannten Schutzziele und der Wahrscheinlichkeit, mit der diese eintreten.