Rapporto sui risultati
Consultazione 2007/15: Legge federale concernente l'aiuto alle scuole universitarie e il coordinamento nel settore delle scuole universitarie (LASU) · 98 pagine
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137. 6 Actionuni „Der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat besteht aus 9-15 unabhängigen
Persönlichkeiten, die über herausragende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Hochschulen, der Forschung, der akademischen Nachwuchsförderung und der Innovation verfügen.“
1 138. 6 SUP Svizzera (neu) „Die Schweizerische Hochschulrektorenkonferenz setzt ein Exekutivorgan ein, in welchem die Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen angemessen vertreten sind. Sie bildet Kammern zur Behandlung von Fragen, die den spezifischen Bereichen der universitären Hochschulen, der Fachhochschulen und der Pädagogischen Hochschulen zuzuordnen sind.“ 1
139. 7 WWF „Der Schweizerische Wissenschafts- und Innovations- und Nachhaltigkeitsrat besteht aus
(anche: Greenpeace,
9-15 unabhängigen Persönlichkeiten, die über herausragende Kenntnisse und Erfahrungen pronatura, FEA,
alliance sud, Akte) im Bereich der Hochschulen, der Forschung, der Innovation und der Nachhaltigen Entwicklung verfügen.
1
140. 8 ssp „Der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat besteht aus 9-15 unabhängigen
Persönlichkeiten, die über herausragende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Hochschulen, der Forschung und Innovation verfügen. Männer und Frauen sind im Rat
gleich stark vertreten.“ 2
141. 6 CSST „Die Schweizerische Hochschulkonferenz wählt, mit Genehmigung des Bundesrates, die
Mitglieder des Rates…“
2
142. 7 CODEUS „Die Schweizerische Hochschulkonferenz wählt die Mitglieder des Rates für eine Amtsdau-
(anche: AG GWP,
er von vier Jahren. Dabei sollen beide Geschlechter angemessen vertreten sein, wobei
femwiss)
eine paritätische Zusammensetzung anzustreben ist. Eine einmalige Wiederwahl ist
möglich.“
Cpv. 2 – 6 2 143. 2 PLR Die Schweizerische Hochschulkonferenz wählt die Mitglieder des Rates für eine (anche: UDC, Swiss- Amtsdauer von vier Jahren. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. 3 Engineering ATS) Der Rat ist weisungsunabhängig 4 Er verfügt über ein eigenes Budget und führt eine eigene Rechnung. 5 Er verfügt über ein eigenes Sekretariat 6 Im Übrigen organisiert er sich selbst. Er gibt sich ein Organisationsreglement; dieses bedarf der Genehmigung durch die Hochschulkonferenz“
Articolo 20
N. Cat. Partecipanti Proposta di emendamento (PE) PE Cpv. 1 1 144. 2 PLR „Der Wissenschafts- und Innovationsrat verfolgt und beurteilt die Entwicklung im
(anche: UDC)
Bereich der Hochschulen, der Forschung und der Innovation im In- und Ausland und
macht gestützt darauf Vorschläge gegenüber der Schweizerischen Hochschulkonfe-
renz für die Hochschul-, die Forschungs- und die Innovationspolitik der Schweiz. Er hat gegenüber der Hochschulkonferenz ein Antragsrecht. 1
145. 6 CSST „Der Wissenschafts- und Innovationsrat ist das Beratungsorgan der Hochschulkon-
ferenz und des Bundesrates nach diesem Gesetz und den Spezialgesetzen“ 1 146. 7 WWF „Der Schweizerische Wissenschafts-, Innovations- und Nachhaltigkeitsrat verfolgt
(anche: Greenpeace,
und beurteilt die Entwicklung im Bereich der Hochschulen, der Forschung, der Innopronatura, FEA,
alliance sud, Akte) vation und der Ressourceneffizienz im In- und Ausland und macht gestützt darauf Vorschläge gegenüber der Schweizerischen Hochschulkonferenz für die nachhaltige Hochschul-, Forschungs- und Innovationspolitik der Schweiz“ Cpv. 2 2
147. 2 PLR Die Hochschulkonferenz nimmt die Eingaben des Rates zur Kenntnis und berück-