Rapporto sui risultati

Consultazione 2007/15: Legge federale concernente l'aiuto alle scuole universitarie e il coordinamento nel settore delle scuole universitarie (LASU) · 98 pagine

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90. 1 VD „Participent aux séances de la Conférence suisse des hautes écoles, en Conférence plé-

(anche CPF, CRUS,

nière et en Conseil, avec…“

UniNE)

91. 6 CSST h. (neu) „Die Präsidentin oder der Präsident des Forschungsrates des Schweizerischen Nationalfonds“ i. (neu) „Die Leiterin oder der Leiter der Förderungsagentur für Innovation KTI“

92. 2 CFMP g. „eine Vertreterin oder ein Vertreter der Dozierenden der Schweizerischen Hochschu-

(anche Swiss-

len“

Engineering ATS)

93. 6 cohep d. „die Präsidentin oder der Präsident und die beiden Vizepräsidentinnen oder Vizepräsi-

denten der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen“

94. 6 FNS h. „weitere Personen auf Einladung hin, wenn es die Traktanden erfordern, insbesondere

bei Geschäften gemäss Art. 9 Abs. 3 lit. l sowie Art. 36 Abs. 2“

95. 6 up „Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen der Plenarversammlung der Schweize-

(anche: Actionuni)

rischen Hochschulkonferenz und des Hochschulrates teil:

g. drei Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden und des Mittelbaus der schweizerischen Hochschulen, welche der Bundesrat auf Vorschlag der nationalen Dachverbände der Studierenden und des Mittelbaus wählt. Unter diesen Vertretern müssen min-

destens ein Studierender und ein Angehöriger des Mittelbaus sein. Die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden und des Mittelbaus haben das Antragsrecht.“

96. 6 SSISS g. „eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gymnasien“

97. 6 SUP Svizzera d. „drei Angehörige des Exekutivorgans der Schweizerischen Hochschulrektorenkon-

ferenz, welche die Universitäten, die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hoch-

schulen vertreten“

98. 7 CODEUS h. „eine Vertreterin oder ein Vertreter der Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten

(anche femwiss)

der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten an Schweizer Hochschulen“

99. 8 PFZ g. „je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierenden und des Mittelbaus. Die nationa-

len Dachverbände verständigen sich über die Vertretung“

100. 8 HPGes. g. „je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierenden aus jedem Hochschultyp“

101. 8 AG GWP h. „eine Vertreterin oder ein Vertreter der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauen-

beauftragten an Schweizer Universitäten und Hochschulen“ 102. 8 ssp g. „eine Vertreterin oder ein Vertreter des Mittelbaus der schweizerischen Hochschulen h. eine Vertreterin oder ein Vertreter des sonstigen Personals“ 103. 6 SUP Svizzera i. (neu) „eine Vertreterin oder ein Vertreter der Wirtschaft und der Arbeitswelt“

Articolo 12

N. Cat. Partecipanti Proposta di emendamento (PE) PE Cpv. 1 1

104. 1 VD „La Conférence suisse des hautes écoles dispose de son propre secrétariat perma-

nent“

Articolo 13

N. Cat. Partecipanti Proposta di emendamento (PE) PE Cpv. 1 1 105. 2 PLR „Die Schweizerische Hochschulkonferenz kann zur Vorbereitung von Entscheiden ständige und nicht-ständige Ausschüsse einsetzen“