Rapport sur les résultats
Consultation 2007/15: Loi fédérale sur l'aide aux hautes écoles et la coordination dans le domaine des hautes écoles (LAHE) · 97 pages
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118. 6 FSEP «Die Schweizerische Hochschulrektorenkonferenz setzt sich zusammen aus Rektorinnen,
Rektoren, Präsidentinnen und Präsidenten der nach diesem Gesetz anerkannten
Hochschulen» Al. 2 2 110 2 UDC Sie konstituiert sich selbst. Sie gibt sich ein Organisationsreglement; dieses bedarf der Genehmigung durch die Schweizerische Hochschulkonferenz. 2
114 6 HEAS «Sie konstituiert sich selbst. Sie achtet darauf, dass die Fachbereiche und Disziplinen
(proposition analogue:
angemessen vertreten sind»
CDEAAS)
2
115 6 HES Suisse «Sie konstituiert sich unter dem Vorbehalt von Art. 19 selbst. Sie gibt sich ein
Organisationsreglement; dieses bedarf der Genehmigung durch die Schweizerische
Hochschulkonferenz.»
Al. 3 3 119. 2 UDC Sie verfügt über ein eigenes Budget und führt eine eigene Rechnung» Nouvel al. 4 4 120. 6 UPS «Für Fragen von gemeinsamem Interesse werden drei Vertreter der Studierenden und des Mittelbaus der schweizerischen Hochschulen an die Sitzungen mit beratender Stimme eingeladen. Unter diesen Vertretern müssen mindestens ein Studierender und ein Angehöriger des Mittelbaus sein. Der Bundesrat wählt die Vertreter auf Vorschlag der nationalen Dachverbände der Studierenden und des Mittelbaus. Die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden haben das Antragsrecht.»
Article 18
N° Cat. Participant Proposition Al. 1 1 121. 2 UDC «Die Schweizerische Hochschulrektorenkonferenz unterstützt die Kooperation und sorgt für die Koordination unter den Hochschulen. Sie vertritt die Haltung der Hochschulen in der Schweizerischen Hochschulkonferenz und nach aussen. 2 Sie wirkt bei der Vorbereitung der Geschäfte der Hochschulkonferenz mit und sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse in den Hochschulen. Sie hat gegenüber der Hochschulkonferenz ein Antragsrecht. 3 Sie hört in wichtigen Fragen die gesamtschweizerischen Organisationen der Hochschulangehörigen, insbesondere der Studierenden, an. Sie kann sie zur Mitwirkung in Arbeitsgruppen mit beratender Stimme einladen. 4 Sie lädt für Fragen von gemeinsamem Interesse die Präsidentin oder Präsidenten des Nationalen Forschungsrates und des Schweizerischen Wissenschafts- und Innovationsrates mit beratender Stimme zu den Sitzungen ein. 5 Sie bildet Kammern zur Behandlung von Fragen, die den spezifischen Bereichen der universitären Hochschulen, der Fachhochschulen oder der Pädagogischen Hochschule zuzuordnen sind.»
1
122. 6 CRUS «Die Schweizerische HochschulRektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen
(proposition analogue:
unterstützt die Kooperation und sorgt für die Koordination unter den Hochschulen. Sie UniNE)
vertritt die Haltung der Hochschulen in der Schweizerischen Hochschulkonferenz und nach
aussen.» 1 123. 6 KFH «Die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen unterstützt die
Kooperation…»
Al. 2 2
124. 6 CRUS «Sie sorgt für die Vorbereitung der Geschäfte der Hochschulkonferenz und sorgt für…»
(proposition analogue: UniNE)