Rapporto sui risultati

Consultazione 2007/15: Legge federale concernente l'aiuto alle scuole universitarie e il coordinamento nel settore delle scuole universitarie (LASU) · 98 pagine

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Cpv. 4 4 287. 8 SwissUni (neu) „Für die Bemessung des Anteils Weiterbildung werden die Teilnehmerstunden als Indikator beigezogen.“ 4 288. 8 AG GWP (neu) „Weitere maximal zehn Prozent des jährlichen Gesamtbetrages werden den Beitragsberechtigten ausgerichtet entsprechend dem Anteil ihrer Professorinnen an

der Gesamtzahl der an Schweizer Hochschulen lehrenden und forschenden Professo-

rinnen“ 4

289. 2 UDC „Höchstens zehn Prozent des jährlichen Gesamtbetrages werden den Beitragsbe-

rechtigten ausgerichtet entsprechend dem Anteil ihrer ausländischen Studierenden an der Gesamtzahl der an Schweizer Hochschulen studierender Ausländerinnen und Ausländer“ 4

290. 6 CPF „Höchstens zehn Prozent des jährlichen Gesamtbetrages werden den Beitragsberechtigten

ausgerichtet entsprechend dem Anteil ihrer ausländischen Studierenden an der Gesamtzahl der an kantonalen Schweizer Hochschulen studierender Ausländerinnen und Ausländer“

Cpv. 5 5

291. 1 SG „Der Bundesrat legt die Berechnungsgrundlagen sowie die Gewichtung der übrigen Be-

messungskriterien fest und definiert die Kategorien von Studierenden, welche für die Bemessung der Beiträge berücksichtigt werden…“ 5

292. 1 VD „La Conférence suisse des hautes écoles fixe les bases de calcul et …“

Cpv. 6 6

293. 1 VD „Elle tient compte en fixant les critères de calcul…"

Articolo 51

N. Cat. Partecipanti Proposta di emendamento (PE) PE Cpv. 1 – 3 1 294. 2 PLR Bauinvestitionsbeiträge werden gewährt für den Erwerb, die Erstellung oder die

(anche: UDC, Swiss-

Umgestaltung von Bauten, die der Lehre, der Forschung oder anderen Hochschulzwemem)

cken zugute kommen. 2 Keine Beiträge werden gewährt an: a. die Kosten von Landerwerb und -erschliessung b. die Aufwendungen für den Gebäudeunterhalt c. öffentliche Abgaben, Abschreibungen und Kapitalzinsen 3 Für Universitätskliniken werden keine Bauinvestitionsbeiträge gewährt.

Articolo 52

N. Cat. Partecipanti Proposta di emendamento (PE) PE 295. 2 PLR „Bauinvestitionsbeiträge werden gewährt, wenn das Vorhaben:

(anche: UDC, Swiss-

a. Kosten von mehr als fünf Millionen Franken auslöst;

mem)

b. wirtschaftlich ist;

c. die Erfordernisse der Aufgabenteilung und der Zusammenarbeit unter den Hoch-

schulen erfüllt; d. hohe ökologische und energetische Standards beachtet; und e. behindertengerecht ausgestaltet wird.“