Rapporto sui risultati
Consultazione 2007/63: Iniziativa parlamentare 03.436 „Imparzialità delle campagne elettorali“ · 101 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 29Fedlex · Rapporto sui risultati
Parlamentarische Initiative 03.436 Faire Abstimmungskampagnen. Vernehmlassungsergebnisse p. 29 Initiative parlementaire 03.436 Pour des campagnes de votation équitables. Consultation. Résultats
Iniziativa parlamentare 03.436 Imparzialità delle campagne elettorali. Risultati della consultazione
„Keine Verwischung zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung zulassen: Indem die geplanten Abstimmungsspots von Werbesendungen zu trennen [sind] und dem Veranstalter nicht auf die Höchstdauer der Werbezeit angerechnet werden, ist eine Verwischung zwischen dem redaktionellen Inhalt und den Werbegefässen zu befürchten. Ausserhalb der Werbegefässe sollte der Rundfunkveranstalter allein und ausschliesslich die Verantwortung für die ausgestrahlten Programme zu tragen haben. Eine Vermengung von Inhalten in eigener redaktioneller Verantwortung und jener von Dritten, in diesem Fall der Parteien, ist mit der publizistischen Aufgabe der Rundfunkveranstalter nicht vereinbar.“
„Stellung der Rundfunkveranstalter im Wettbewerb beachten: Es ist zu bedenken, dass die Rundfunkveranstalter einem vielfachen Wettbewerb einerseits auf dem Rezipientenmarkt (Publikum), andererseits auf dem Werbemarkt ausgesetzt sind. (…) Da die Rundfunkveranstalter das unternehmerische Risiko auf diesen Märkten selber zu tragen haben, sollte auch die Entscheidung, welche Sendungen und Inhalte sie ausstrahlen wollen, allein bei den Rundfunkveranstaltern liegen.“
„Inkonsistenz mit den Bestimmungem im RTVG vermeiden: Es mutet seltsam an, wenn bei der Revision des RTVG ein Verbot politischer Werbung durchgesetzt wird, um dieses dann bei der nächsten Gelegenheit mit der Einforderung von unentgeltlicher Sendezeit bei den Rundfunkveranstaltern wieder umzustossen.“
„Selbstbedienungsmentalität ist kein Vorbild: Das Ansinnen, die Rundfunkveranstalter zur unentgeltlichen Abgabe eines Teils ihrer Sendezeit zu zwingen, zeugt von einer bedenklichen Selbstbedienungsmentalität. In Anbetracht der zunehmenden Entsolidarisierung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und der grassierenden Abzockerei werden die Parteien ihrer Vorbildrolle nicht gerecht und setzen ein komplett falsches Zeichen, wenn sie sich mit dieser Vorlage Vorteile in eigener Sache verschaffen wollen.“
„Unwürdiges Gezerre bereits absehbar: Schliesslich ist ein unwürdiges Gezerre um die Reihenfolge, Länge, Anzahl Wiederholungen, Platzierung in den verschiedenen Sendern und Programmen, etc. bereits jetzt absehbar. Es ist zu befürchten, dass dies dem ursprünglichen Ziel – der Stärkung der Parteien und Abstimmungskomitees im Meinungsbildungsprozess – zuwiderlaufen wird.“
„Qualität unsicher: Ebenfalls dürfte die Qualität der Abstimmungsspots teilweise zu wünschen übrig lassen und sich gegenüber den professionell produzierten, vor- und nachgelagerten Sendungen negativ bemerkbar machen. Auch dies wird sich kontraproduktiv auf das Anliegen auswirken, die Rolle der Parteien im demokratischen Prozess zu stärken.“
„Faire Abstimmungskampagnen – für alle Parteien!: Schliesslich ist die Bestimmung, dass nur Parteien, die mit einer Fraktion in der Bundesversammlung vertreten sind, Anspruch auf unentgeltliche Sendezeit haben sollen, mit dem Prinzip der Chancengleichheit aller politischen Gruppierungen nur schlecht zu vereinen.“ (EVP)
29. „Die EDU Schweiz begrüsst die Zulassung und gesetzliche Regelung von kostenlosen Sendespots bei von Gebührengeldern unterstützten Sendern für politische Parteien bei Abstimmungen. Unser Hauptanliegen ist dabei, dass für die zugelassenen politischen Gruppierungen faire Bedingungen definiert werden, welche die Meinungsvielfalt schützen und auch die Verhältnismässigkeit gegenüber den offiziellen staatlichen Stellungnahmen von Kantonsregierungen und Bundesrat in Radio und Fernsehen wahren. In diesem Sinne gestatten wir uns nachstehende Ergänzungsvorschläge und Bemerkungen.“
„Stellungnahme im Einzelnen: Die EDU schlägt vor, generell bei Änderungen von Gesetzen und Verfassung bei Kantonen und Bund die jeweiligen bisherigen Texte zum direkten Vergleich mit den neu vorgeschlagenen Texten abzudrucken. Dies gestattet den Stimmberechtigen einen besseren Überblick über die Zusammenhänge.“ (EDU) [Ergänzungsvorschläge und Bemerkungen zu Art. 15b Abs. 1→ vgl. Ziff. 108, zu 15c Abs. 1 und 2 → Ziff. 126, zu Art. 15d Abs. 3 → Ziff. 137, zu Art. 15g Abs. 3 BPR → Ziff. 153 und zu Art. 86a RTVG → Ziff. 172].“