Rapporto (tedesco e francese)
Consultazione 2007/88: Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal). Ordinanza sul calcolo dei costi e la registrazione delle prestazioni da parte degli ospedali e delle case di cura (OCPre). Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione delle cure medico-sanitark (OPre) · 178 pagine
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enthält, nach den Artikeln 46 Absatz 4 und 49 Absatz 2 des Gesetzes zur Genehmigung vorlegen. Zusammen mit dem Gesuch um Genehmigung müssen zur Information Unterlagen eingereicht werden, namentlich über:
d. Zusatzentgelte
1 Bst b: Jeder Tarif setzt Anreize und Fehlanreize. Fehlanreize der H+ SwissDRG müssen vermieden werden. Insbesondere dann, wenn sie die Qualität der Spitalbehandlung vermindern. Die Fehlanreize sind aber nicht a priori zu erkennen, weil sie erst beim Gebrauch der DRG’s entdeckt werden. Deswegen sind Instrumente und Mechanismen dagegen bei Einreichen zur Genehmigung Wunschdenken. Wahrscheinlich meint „negative Anreize“ auf Seite 10 Kommentar KVV Fehlanreize. Negative Anreize wollen eine Folge unterdrücken, indem dafür etwas gegeben werden muss, z.B. eine Steuer. Fehlanreize sind nicht gewollte Anreize mit unerwünschten Folgen. Der Vorwurf, dass DRG bloody exits fördern, ist genauso unbewiesen, wie die Behauptung, dass heute Patientinnen und Patienten auf Grund der Tagespauschalen zu lange im Spital verbleiben. Festzustellen ist hingegen, dass die Aufenthaltsdauer seit Jahren kontinuierlich abnimmt, DRG hin oder her, und dies sowohl in der Schweiz als auch im Ausland. Ausserdem schicken Akutspitäler Patientinnen und Patienten heute frühzeitig in die Rehabilitation. Bedeutet dies nun eine Qualitätseinbusse oder -steigerung? Handelt es sich systematisch um bloody exits oder hilft die Frührehabilitation dem Genesen mehr als ein längerer Aufenthalt im Akutspital? Die externe Kontrolle über mögliche bloody exists durch die Hausärzte und durch die Patientinnen und Patienten ist sehr gross. Der Imageschaden für das Spital wäre beim Eintreten erheblich. Es liegt also im Interesse der Spitäler bloody exits zuvermeiden. Die Abrechnung mittels DRG impliziert gewisse Qualitätssicherungsmassnahmen, zum Beispiel die Berücksichtung der Rehospitalisation in der Falldefinition. Dies führt zu einem neuen, ökonomischen Anreiz der Spitäler, ungeplante Rehospitalisierungen zu vermeiden. Ein übergeordnetes Konzept zur Überprüfung der Auswirkungen von DRGs auf die Gesamtversorgung erachtet H+ als weit wichtiger (siehe unten Art. 59a Abs. 5 neu).Æstreichen
Bst c: Die Schlussfolgerungen aus Prognosen sind beschränkt, und es gibt keinen Hinweis, dass Prognosen sich bewahrheiten. Deshalb soll auf Prognosen verzichtet werden, auch wenn sie machbar sind.
- Sind solche Prognosen überhaupt sinnvoll?
- Wie genau sind solche Prognosen, wenn die Preisänderungen auf Grund von medizinischen Innovationen gar nicht berücksichtigt werden können?
- Was ist das Ziel von solchen Prognosen?
- Wer ist wirklich an Prognosen interessiert? Was gewinnen die Tarifpartner durch solche Prognosen? Die Vertragspartner können die Prognosen bei den Verhandlungen heranziehen; in Verordnungen gehören diese nicht. Æstreichen.
1 Zu b: Streichen Inselspital Der oft vorgebrachte Vorwurf, dass DRG bloody exits fördern, ist genauso unbewiesen, wie die Behauptung, dass heute eine ungesunde Überarztung auf Grund der Tagespauschalen stattfindet. Festzustellen ist hingegen, dass die Aufenthaltsdauer seit Jahren kontinuierlich abnimmt.
Die Abrechnung mittels DRG impliziert gewisse Qualitätssicherungsmassnahmen, zum Beispiel die Berücksichtung der „echten“ Rehospitalisation in der Falldefinition. Das Inselspital weiss aus eigener Erfahrung, dass die Rehospitalisierungsrate sich unter DRG nicht verändert