Rapporto (tedesco e francese)

Consultazione 2007/88: Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal). Ordinanza sul calcolo dei costi e la registrazione delle prestazioni da parte degli ospedali e delle case di cura (OCPre). Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione delle cure medico-sanitark (OPre) · 178 pagine

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und von niemandem verstanden werden. Folgende Beispiele machen dies deutlich.

- Ein Patient liegt während 5 Stunden über Mitternacht zur Ueberwachung im Spital und gilt als stationärer Patient.

- Ein Patient tritt um 01.00 h ins Spital, kommt auf die Intensivpflegestation und kann nach intensiver Ueberwachung/Betreuung um 22.00 h entlassen werden. Dieser Patient gilt als ambulant.

- Ein Patient wird um 07.00 h operiert und geht um 17.00 h nach Hause. Dieser Patient gilt als ambulant.

- Ein Patient tritt um 17.00 h für dieselbe Operation wie oben ein und wird um 08.00 h entlassen. Dieser Patient gilt nun als stationärer Patient. TARMED als ambulanter Tarif bildet die Leistungen für einen Kurzaufenthalt, bei welchem die Benützung der Spitalinfrastruktur unumgänglich ist, nicht richtig ab. Spitäler werden deshalb finanziell bestraft, wenn sie nur nach TARMED abrechnen können. Um diese unhaltbare Situation zu beheben, ist der Begriff der stationären Behandlung neu zu umschreiben. Nur so können die Leistungen kostendeckend erbracht werden und nur so werden Anreize vermieden, die Patienten wieder länger im Spital zu lassen. Privatkliniken schlagen daher vor, Patienten als stationäre zu bezeichnen, wenn sie für eine Behandlung während mehr als 6, ev. 8 Stunden auf der stationären Infrastruktur eines Spitals (IPS, Pflegeabteilung,

OPS usw.) basieren müssen.

Die Definition des stationären Patienten ist absurd, da damit eine tarifliche und SRK statistische Verzerrung erfolgt. Beispiel:

-Ein Patient liegt während 5 Stunden über Mitternacht zur Ueberwachung im Spital und gilt als stationärer Patient.

-Ein Patient tritt um 01.00 h ins Spital, kommt auf die Intensivpflegestation und kann nach intensiver Ueberwachung/Betreuung um 22.00 h entlassen werden. Dieser Patient gilt als ambulant.

-Ein Patient wird um 07.00 h operiert und geht um 17.00 h nach Hause. Dieser Patient gilt als ambulant.

-Ein Patient tritt um 17.00 h für dieselbe Operation wie oben ein und wird um 08.00 h entlassen. Dieser Patient gilt nun als stationärerPatient.

Da der Tarmed als ambulanter Tarif die Leistungen eines teilstationären Aufenthaltes überhaupt nicht abbildet, werden diejenigen Spitäler finanziell bestraft, welche Patienten nicht übernachten lassen. Mit der vorgesehenen Regelung ist eine statistische und leistungsmässige Verzerrung vorprogrammiert.

Antrag für Aenderung lit. a / b

Patienten, die für eine Behandlung während mehr als 8 Stunden auf der stationären Infrastruktur eines Spitals basieren müssen (IPS / Pflegeabteilung / OPS usw.), gelten als stationäre Patienten.

Die Erwähnung der Pflegeheime an dieser Stelle ist falsch, da sich Art. 3 VKL santésuisse auf die stationäre Behandlung im Spital (bzw. auf Art. 49 KVG, Tarifverträge mit Spitälern) bezieht. „a. im Spital und im Geburtshaus und im Pflegeheim von mindestens 24 Stunden, bei denen während einer Nacht ein Bett belegt wird;“ Die Definition der Benutzung eines Bettes über Nacht als stationär fördert den Anreiz, je nach Tarif die ambulante Untersuchung am späteren Nachmittag vorzunehmen, damit sich die medizinische Überwachung in die Nacht zieht. Bsp. Herzkatheter, welche i.d.R. ambulant abgerechnet werden können. „b. im Spital und im Geburtshaus von weniger als 24 Stunden, bei denen während einer Nacht ein Bett belegt wird;“

Wenn ein Spital eine Überweisung in ein anderes Spital vornimmt, muss die Behandlung auch im neuen Spital als stationär gelten. Dies geht aus der Bestimmung nicht hervor, muss aber in diesem Sinne

gelten. „c. im Spital bei Überweisung in ein anderes Spital sofern die gesamte Verweildauer zusammen mindestens 24 Stunden beträgt, bei denen während der Nacht ein Bett belegt wird. d. im Geburtshaus bei Überweisung in ein Spital; sofern die gesamte Verweildauer zusammen