Rapporto (tedesco e francese)
Consultazione 2007/88: Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal). Ordinanza sul calcolo dei costi e la registrazione delle prestazioni da parte degli ospedali e delle case di cura (OCPre). Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione delle cure medico-sanitark (OPre) · 178 pagine
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gen.
Die 3’500 Hebammen in der Schweiz leisten gesundheitspolitisch SHV wichtige Arbeit, die qualitativ hochstehend und gleichzeitig kosteneffizient ist. Hebammen nehmen in den ersten Wochen jedes Lebens eine wichtige Rolle ein, die im Sinne einer nachhaltigen, auf Prävention und Gesundheitsförderung ausgerichteten Gesundheitspolitik hohe Wertschätzung verdient. Für den Schweizerischen Hebammenverband SHV sind die Bestimmungen in der Verordnung von grosser Bedeutung, weil sie die Modalitäten der neu im KVG verankerten Geburtshäuser genauer regeln. Geburtshäuser sind von Hebammen geführte Einrichtungen, die Leistungen im Bereich Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett erbringen. Obwohl Einrichtungen dieser Art seit Jahren existieren, sind sie nun erstmals als stationäre Einrichtungen im KVG berücksichtigt. Dies führt zu einer bisher unbekannten Situation, insbesondere da in den Geburtshäusern keine ärztlichen Dienstleistungen erbracht werden (ausschliesslich Hebammenarbeit) und sie nur im spezialisierten Bereich Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett tätig sind. SHV bittet Sie deshalb, die Vernehmlassungsantworten der Organisationen aus diesem Bereich zu berücksichtigen um neben den Spitälern und Kantonen auch der Hebammenarbeit gerecht zu werden und den Entscheid des Parlamentes, Geburthäuser offiziell zu anerkennen, zu respektieren und umzusetzen. Sie finden die Anmerkungen in der Beilage. Als Beitrag zu einer qualitativ guten Versorgung erachtet SHV eine Versorgungsforschung als sinnvoll. SHV regt an, dass das BAG unter Einbezug der entsprechenden Akteure eine Versorgungsforschung initiiert.
Wettbewerb im Gesundheitswesen SRK Das SRK als Vertretung der Schwächsten und der vulnerablen Bevölkerungsschichten möchte mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass bei einem rein ökonomisch angedachten Wettbewerb im Gesundheitswesen unweigerlich die Jagd nach den sogenannten „guten Risiken“ beginnen wird, trotz aller Kontrollmechanismen. SRK befürchtet insbesondere für MigrantInnen, für ältere, multimorbide PatientInnen und für marginalisierte Bevölkerungsschichten gravierende Nachteile in einem Wettbewerbssystem. Es ist leider vorstellbar, dass schwachen Bevölkerungsteilen der Zugang zu den Leistungen des Gesundheitswesens schwerer fallen wird. Als „schlechte Risiken“ sind sie für Institutionen mit Fallpauschalen uninteressant; bei den Grundversorgern belasten sie die Statistiken und im Pflegebereich verursachen sie hohe Kosten. Dies könnte dazu führen, dass Abschiebemechanismen auftreten.
Aus SRK Sicht ist daher ein Monitoring resp. sind outcome-Überwachungen mit speziellem Blick auf vulnerable und schwache Bevölkerungssegmente zwingend.
Mit einheitlichen Planungskriterien auf der Grundlage von Qualität und Wirtschaftlichkeit soll insbesondere das Ziel verfolgt werden, Überkapazitäten zu verringern. Dadurch steigt aber die Gefahr, dass die Kantone zu knappe Bedarfsplanungen vornehmen und zu wenig Behandlungs- und Betreuungskapazität bereitstellen. Die Möglichkeit, bei zu knapper Leistungsbereitstellung auf ausserkantonale Angebote oder auf Nicht-Listenspitäler auszuweichen, ist bei finanziell und sozial benachteiligten Gruppen faktisch nicht gegeben. Sie können sich die Zusatzversicherungen, die hierfür erforderlich sind, nicht leisten. Sie werden daher klar gegenüber anderen Patientengruppen diskriminiert werden.
SRK regt deshalb an, dass neben den Kriterien ‚Qualität‘ und ‚Wirtschaftlichkeit‘ einer künftigen Kapazitätsplanung obligatorisch zusätz-