Rapporto (tedesco e francese)

Consultazione 2007/88: Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal). Ordinanza sul calcolo dei costi e la registrazione delle prestazioni da parte degli ospedali e delle case di cura (OCPre). Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione delle cure medico-sanitark (OPre) · 178 pagine

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a. die Aufnahmepflicht aller Personen, unabhängig von ihrem Versiche-

rungsschutz unter Tarifschutz und ohne Zusatzkosten; …

f. die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen;

g. die Einhaltung orts- und branchenüblicher Löhne;

h. Datenlieferungs- und Transparenzpflichten;

i. Zweckbindung und Verwendung von Mitteln;

k. Bestimmungen zur Mengensteuerung über Regeln zu den Tarifen

oder Beschränkungen der Kapazitäten.“

5 Bst. d streichen, da der Ausweis der Wirtschaftlichkeit bereits eine SGV

Grundvoraussetzung dafür ist, dass überhaupt ein Leistungsauftrag

abgeschlossen werden kann.

5 Die Planungskriterien sollen mit den Bestimmungen zur Leistungser- H+, Inselspi-

fassung in Art 7 VKL übereinstimmen. „c. die Aus- und Weiterbildung tal, SWISSvon Spitalpersonal; REHA, VAKA 5 Bst. c ist wie folgt zu formulieren: „die Aus- und Weiterbildung von Per- Privatkliniken,

sonal“. Die Leistungsaufträge müssen mit den Bestimmungen zur Leis- SRK

tungserfassung in Art. 7 VKL übereinstimmen. Bst. d ist ersatzlos zu

streichen. Diese Prüfung der Wirtschaftlichkeit erfolgt bereits bei der

Auswahl der Leistungserbringer, mit welchen überhaupt ein Leistungs-

auftrag abgeschlossen wird. Sie kann daher nicht noch Gegenstand

einer Auflage sein.

5 Auflagen nach Absatz 1 können insbesondere folgende Punkte bein- SBK/ASI

halten:

a. die Aufnahmepflicht aller Personen, unabhängig von ihrem Versiche-

rungsschutz,

unter Wahrung des Tarifschutzes und ohne Kostenvorschuss und Zu-

satzkosten.

f. die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen

g. Einsicht in die Betriebsdaten

h. Zweckbindung und Verwendung von Mitteln

i. Mengensteuerung über Tarife oder Kapazitätsbeschränkungen

5 streichen santésuisse 6 und Absätze 6 und 7 sind zu streichen (redundant, da gesetzlich hinrei- BE, BL, LU, 7 chend geregelt). NE, NW, SG,

UR, GDK 6 La précision indiquant que l'obligation pour un hôpital d'admettre des GE

assuras résidant hors canton doit être inscrite dans le mandat de

prestation, constitue en réalité une restriction au principe du libre choix

de l'hôpital (cf. art. 41 al. 1 bis LAMal).

7 Bei überkantonalen Spitallisten ist ein gemeinsamer Leistungsauftrag H+, Inselspi-

angebracht. tal, SWISS-REHA VAKA

Art. 58h

Abs. Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Al. Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs

Zustimmung. Der zweite Satz könnte gestrichen werden, da er keinen BE, NW, GDK regulatorischen Mehrwert bringt.

Streichen, da unnötig. Eventualiter. beantragt der Kanton, den zweiten BL

Satz zu sreichen, da ohne regulatorischen Mehrwert.

Le canton est d'accord avec cette proposition. La deuxième phrase NE

peut néanmoins être supprimée, car elle n'apporte rien du point de vue

réglementaire.