Rapporto sui risultati

Consultazione 2008/105: Revisione totale della legge sulla cittadinanza · 49 pagine

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chen (ai). Vereinzelt wird vorgeschlagen, die «wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit» als eigenständiges Kriterium aufzunehmen (SSV, SVZ).

2. Ablehnende Stellungnahmen • 4 Kantone (BL, AR, GR, TI) lehnen die vorgeschlagene Regelung ab.

• 3 Parteien (SP, SVP, EDU) sind mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einver-

standen.

• 3 Wirtschafts- und Berufsverbände (SGB, CP, FER) lehnen die vorgeschlagene Re-

gelung ab.

• 3 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (HEKS, SFR, DJS) sind mit der vorgeschla-

genen Regelung nicht einverstanden.

Die Einbürgerungsvoraussetzungen seien zu wenig präzis (TI, SP, SVP, EDU, HEKS, DJS). So sei nicht ersichtlich, wie sich die Voraussetzung «mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut» (Bst. b) von der «erfolgreichen Integration» abgrenze (SP). Bst. b sei willküranfällig und würde zurückgezogen lebende Personen von der Einbürgerung ausschliessen (DJS). Daher fordern sowohl die SP und wie auch die DJS, Bst. b zu streichen. Der SVP und EDU gehen die Voraussetzungen zu wenig weit.

Art. 12 e 20: Criteri d'integrazione Approvate i criteri proposti quali indicatori di un’integrazione riuscita?

1. Befürwortende Stellungnahmen • 22 Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung (LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, SH, AR, AI, SG, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU). • 3 Parteien (FDP, CVP, SP) sind für die vorgeschlagene Regelung.

• 2 Wirtschafts- und Berufsverbände (SAV, Travail.Suisse) befürworten die vorge-

schlagene Regelung. • 12 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, SGV, EKM, SVZ, AVZ, UNHCR, SFH, FIZ, SRK, FIMM, JusPax, BGK) sind für die vorgeschlagene Regelung.

Klar definierte Integrationskriterien werden ausdrücklich begrüsst (FDP, SSV). Die Kriterien seien in der Verordnung zu präzisieren (OW, GL, NE, TI, GE, SGV, EKM), die sinnvollerweise zeitgleich mit der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes erstellt werden solle (EKM). Die FDP nennt weitere Verhaltensweisen, die neben strafrechtlich relevantem Verhalten ebenfalls eine Verletzung der Sicherheit und Ordnung darstellen sollen (schwere und wiederholte Verstösse gegen behördliche Androhungen, grobe Verletzung allgemeiner Gebote der Sittlichkeit, Missachtung grundlegender gesellschaftlicher Werte, Missachtung individueller Freiheitsrechte). Die Integrationsanforderungen seien hoch angesetzt und würden der individuellen Situation der Gesuchsteller nicht gebührend Rechnung tragen; ausserdem sei die Auffassung, wonach die Einbürgerung die letzte Etappe auf dem Weg einer gelungen Integration darstellt, abzulehnen (EKM, UNHCR, SFH, FIZ).

2. Ablehnende Stellungnahmen • 3 Kantone (ZH, BL, GR) lehnen die vorgeschlagene Regelung ab. • 2 Parteien (SVP, EDU) sind gegen die vorgeschlagene Regelung. • 1 Wirtschafts- und Berufsverband (CP) lehnt die vorgeschlagene Regelung ab.

• 3 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (HEKS, SFR, SFM) sind mit der vorgeschla-

genen Regelung nicht einverstanden.

Die ablehnenden Stimmen bringen vor, die Integrationskriterien seien unvollständig (SVP), unklar (EDU, ZH, GR), nicht überprüfbar( ZH, GR) und gäben den Integrationsbegriff nicht korrekt wieder (GR). Im Weiteren sei der Grundsatz der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit stärker zu betonen (ZH) und Begriffsdefinitionen seien aufgrund der Wandelbarkeit des gesellschaftlichen Verständnisses auf Verordnungs- und nicht auf Gesetzesstufe zu regeln