Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/105: Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes · 53 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes Seite 19 E. Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer

Artikel 10: Berechnung der Aufenthaltsdauer (Doppelzählung zwischen 10 und

20 Jahren)

1. Befürwortende Stellungnahmen • 15 Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung (ZH, BE, LU, NW, GL, ZG, SO, SG, AG, TG, TI, VS, NE, GE, JU), wobei 2 Kantone (NW, GL) mit Vorbehalt. • 5 Parteien (FDP, CVP, SP, GPS, EDU) stimmen der vorgeschlagenen Regelung zu, wobei 1 Partei (FDP) mit Vorbehalt.

• 6 Wirtschafts- und Berufsverbände (SAV, SGB, Unia, Travail.Suisse, CP, FER) be-

fürworten die vorgeschlagene Regelung. • 9 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, SGV, SVBK, EMK, ai, JusPax, BGK,

SEK, DJS) sind für die vorgeschlagene Regelung, wobei 1 weiterer Vernehmlas-

sungsteilnehmer (SVBK) mit Vorbehalt.

Die Mehrheit der Befürworter spricht sich auch bei Herabsetzung der Aufenthaltsdauer für die Doppelzählung aus: Vier Jahre Aufenthalt für die Integration eines Jugendlichen seien ausreichend. Vereinzelt wird geltend gemacht, selbstständig eingereichte Einbürgerungsgesuche von Jugendlichen erst ab dem 16. Altersjahr zuzulassen (NW, GL) sowie bei einer Herabsetzung der Aufenthaltsdauer die Doppelzählung zwischen dem 10. und 20. Altersjahr aufzuheben (GL, FDP, SVBK). Die Abschaffung der verkürzten Aufenthaltsfristen bei gemeinsamer Gesuchstellung von ausländischen Ehepaaren wird kritisiert (SP, GPS, SGB, Unia, DJS).

2. Ablehnende Stellungnahmen • 10 Kantone (UR, SZ, OW, BS, BL, SH, AR, AI, GR, VD) lehnen die vorgeschlagene Regelung ab. • 5 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SVZ, AVZ, BGSB, BGB, BGR) sind mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden.

Mit Herabsetzung der Aufenthaltsdauer sei eine Privilegierung von Kindern und Jugendlichen nicht mehr gerechtfertigt. Die Bestimmung würde ihnen die Einbürgerung nach nur vier Jahren Aufenthalt ermöglichen, was zu kurz für eine erfolgreiche Integration sei (UR, SZ, OW, BS, BL, SH, AI, VD, SVZ, AVZ, BGSB, BGB, BGR). Der Kanton BL schlägt daher eine Mindestaufenthaltsdauer von 6 Jahren vor. Vereinzelt wird geltend gemacht, dass − sofern die doppelte Anrechnung beibehalten werde − diese auf das 10. bis 16. (evtl. 18.) Altersjahr zu beschränken und mit der Volljährigkeit generell abzuschaffen (SVZ, AVZ, BGSB, BGB, BGR). Gemäss dem Kanton GR ist die geltende Regelung stossend, da für Kinder unter 10 Jahren keine Doppelzählung gelte. Zudem sei sie im Hinblick auf seine vorgeschlagene Regelung überflüssig (Erfordernis eines 5-jährigen Besitzes der C-Bewilligung und Wohnsitzerfordernis).