Rapporto sui risultati
Consultazione 2008/113: Revisione parziale dell'ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal), dell'ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) e dell'ordinanza sull'assicurazione per la vecchiaia e per i superstiti (OAVS) · 147 pagine
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leitung muss validiert sein mit dem Ziel, dass gleiche Leistungen gleich entschädigt werden. Die verfügbaren Zeitstudiendaten und die vorhandenen Paralleleinstufungsdaten (RAI-BESA und RAI-PLAISIR) mit hohen Fallzahlen zeigen, dass die Unterschiede in der Minutendefinition zwischen den Systemen beträchtlich sind und die Annahme einer Minutenparität nicht zulässig ist: Die Differenzen liegen im Bereich von 20 % (RAI-BESA) und 30 % (RAI-PLAISIR). Solche willkürlichen Systemungleichheiten gilt es unbedingt zu vermeiden.
Die Beiträge der Krankenversicherungen sind regelmässig der Teuerung anzupassen, damit die bei der Einführung geltende Finanzierungsaufteilung beibehalten wird. H+ verweist auf die Vorschläge der IG Pflegefinanzierung.
Die Lebenshaltungskosten sind in der Schweiz sehr unterschiedlich. Die Spitäler, Klinken und Pflegeinstitutionen reagieren darauf mit regional unterschiedlichen Löhnen. Da die Löhne 70 % und mehr der Kosten in diesen Betrieben ergeben, sind die Beiträge nach einem Lohnindex kantonal oder regional anzupassen.
H+ Vorschläge
1. Die Beitragssätze der Krankenversicherungen sind neu zu berechnen und anzuheben, so dass eine kostenneutrale Überführung sichergestellt ist.
2. Die Versicherungen sollen die unterste Pflegebedarfsstufe bis 20 Minuten nicht entschädigen.
3. Die heutigen Bedarfserfassungssysteme (BESA, RAI, Plaisir), sind mit validierten Minutenwerten in die neuen Beitragsstufen zu überführen und so gleichzubehandeln.
4. Die Berechnungsgrundlagen der Beiträge der Krankenversicherungen sind festzulegen und öffentlich transparent zu machen.
5. Die Beiträge sind an einen Lohnindex kantonal oder regional anzupassen.
6. Die Beiträge der Krankenversicherungen nach Art. 7a sind der Teuerung anzupassen.
Al. 1 Cf. proposition GDK (sans l'ajout d'article)
Die im Verordnungsentwurf genannten Beiträge an die ambulante Pflege liegen unterhalb der kostenneutralen Ansätze, weil bei der Berechnung die divergierenden bisherigen Zeiteinheiten für die Vergütung von bis zu 15 Minuten nicht berücksichtigt wurden. Die Beiträge müssen deshalb erhöht werden, weil sonst die Erträge in der ambulanten Pflege gegenüber heute sinken. Gemäss den Berechnungen der GDK betragen die kostenneutralen Ansätze 86.00 bzw. 70.00 bzw. 58.30 Franken.
Al. 2 a. streichen
b. bis l. um 17% erhöhen.
Die im Verordnungsentwurf genannten Beiträge an die stationäre Pflege liegen unterhalb der kostenneutralen Ansätze. Sie sind anzuheben. Das BAG sollte hier Berechnungen anstellen.
Al. 3 … Leistungen nach Abs. 2, ärztliche, therapeutische und psychosoziale
Leistungen , Arzneien , Hotellerie, Mittel und Gegenstände, die aufgrund der Bedarfsabklärung …
Übergangspflege sollte eine Pauschale sein.
Bst. a streichen: Keine nichtkostendeckenden Tarifstufen.
Al. 4 Das Bundesamt legt die Minutenwerte der bestehenden Leistungser-(nou- fassungssysteme, BESA, RAI und Plaisir, für die Beitragsstufen nach veau) Abs. 3 zusammen mit den Leistungserbringern fest.
Gleichwertige Anrechnung aller Leistungserfassungssysteme.
Al. 5 Das Bundesamt legt kantonale oder Indexe der Beiträge nach Abs. 3 (nou- zusammen mit den Leistungserbringern fest.