Rapporto sui risultati
Consultazione 2008/113: Revisione parziale dell'ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal), dell'ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) e dell'ordinanza sull'assicurazione per la vecchiaia e per i superstiti (OAVS) · 147 pagine
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ist es doch sehr erstaunlich, dass für die Leistungserbringer Freiberufli-
cher keine Tariferhöhung erfolgt ist. Sind doch auch diese Kosten in
den letzten 15 Jahren gestiegen (Teuerung seit 1994 ca 15%).
Aus der Sicht und Erfahrung diesen zwei Frauen ist es für Klienten,
welche sich oftmals schon im Bereiche des Existenzminimums bewe-
gen, unzumutbar, einen Selbstbehalt von 20% zu verlangen. Aus dem
gleichen Grunde ist es für Freiberufliche auch ein Problem, wenn sie
nicht wie bis anhin direkt mit den Krankenkassen abrechnen können:
die Patienten von Freiberuflichen sind aufgrund ihrer Krankheitsprob-
lematik oftmals nicht in der Lage, genügend umsichtig ihre eigenen Fi-
nanzen selber zu regeln, mit der Folge, dass das Krankenkassengeld
für anderes gebraucht wird und die Rechnungen den Freiberuflichen
dann nicht bezahlt werden.
Die Tarife laut Tarifvertrag des SBK –santésuisse, die die Abrech- Gerber Ursula nungssufen A / B / C kennt, ist für Freiberufliche eine unnatürliche Un- (Psychiterscheidung und unnötig. Jede Pflegeperson ist diplomiert und bringt atriespitex) viel Berufserfahrung mit. Es arbeiten keine Hauspflegerinnen od. ande-
re Berufsgruppen mit, wie in Spitexorganisationen.
Freiberufliche Pflegefachleute plädieren auf einen Einheitstarif für sämt-
liche psychiatriepflegerischen Leistungen. Der SBK hat den Stunden-
ansatz einer freiberuflichen Pflegeperson errechnen lassen und ist auf
einen Stundenlohn von 120 Franken gekommen, was die freiberufli-
chen Pflegefachpersonen adäquat finden. Die Abrechnungen müssen
handhabbar sein und nicht den Administrativaufwand explodieren las-
sen. Eine gesamtschweizerische Lösung ist unbedingt anzustreben, da
etliche Freiberufliche über die Kantonsgrenzen hinaus arbeiten!
Der Leistungserbringer ist unter dem vorgeschlagenen Beitragrelement IG Freiberuflinicht zweckmässig in der Lage eine qualitative Pflege zu gewährleisten. che Sektion Daraus resultiert, dass in Zukunft eine mangelhafte/gefahrenvolle Pfle- ZH/GL/SH ge auf den Pflegebezüger zu kommen wird. Es ist ein Trugschluss, so und Interven-Geld sparen zu wollen, denn schlussendlich würden sich die Leis- tionsgruppe tungsempfänger wieder mehr in die Spitäler beigegeben. Ein Drehtüref- Psychiatrie fekt wird stattfinden.
In diesem Artikel werden die Beiträge der obligatorischen Krankenpfle-
geversicherung an die Pflegeleistungen konkretisiert. An der heutigen
Vergütungsform ist grundsätzlich nichts zu ändern, d.h. die Pflegeleis-
tungen ambulant sollen weiterhin mittels eines Zeitansatzes und die
Pflegeleistungen im Pflegeheim mittels eines Tagesansatzes vergütet
werden.
Die Ermittlung der Beiträge erfolgt auf Basis der in Absatz 1 der gesetz-
lichen Übergangsbestimmung enthaltenen Vorgabe der Kostenneutrali-
tät für die obligatorische Krankenversicherung. Bei den Pflegeheimen
wurde ausgehend von den Daten aus der sozialmedizinischen Statistik
ein Mengengerüst für ein linear abgestuftes Beitragssystem geschätzt.
Dem wurden die geschätzten Vergütungen der Krankenversicherung
für 2006 für Pflegeleistungen (rund 1.5 Mrd. CHF, ohne Vergütungen
für Arztleistungen, Medikamente u. a.) gegenübergestellt. Die so ermit-
telten Beiträge wurden dann um die durchschnittliche Erhöhung der
Rahmentarife zwischen 2006 und 2008 (3.17%) angepasst und am
Schluss auf 50 Rappen (ab-)gerundet.
Im Bereich der Spitex wurde für die Ermittlung der kostenneutralen Bei-
träge auf die Erhebung des Expertenbüros INFRAS (INFRAS, Pflegefi-
nanzierung: Ermittlung der Pflegekosten, 16. Mai 2007, Zürich) abge-
stellt. Aus dieser Erhebung lassen sich die durchschnittlichen Kosten
pro Stunde Pflegeleistung und pro Leistungsart berechnen. Diesen
wurde die durchschnittliche Vergütung der Krankenversicherung ge-
mäss der Spitex-Statistik 2006 für KLV-Leistungen pro Stunde (rund 56