Rapporto sui risultati

Consultazione 2008/114: Decreto federale concernente la tappa di finanziamento 2011 - 2014 per il programma Traffico d'agglomerato · 11 pagine

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Referenz/Aktenzeichen: I363-0053

4.10 Park and Ride

Einzelne Vernehmlasser beantragen, gewisse Park and Ride-Massnahmen zu unterstützen (Kanton Genf, Kanton Tessin, Regionalplanungsgruppe Frauenfeld; 3).

So beantragt beispielsweise die Regionalplanungsgruppe Frauenfeld, dass sich der Bund im Rahmen der ordentlichen Mitfinanzierung an einer Massnahme zur Attraktivierung der kombinierten Mobilität beteiligt.

Auch für den Kanton Genf, den TCS, Car Tourisme Suisse, strasseschweiz, den Schweizerischen Gewerbeverband und den Auto Gewerbe Verband Schweiz (6) ist es nicht nachvollziehbar, weshalb in der ersten Periode der Programmfinanzierung keine Mittel für Park and Ride-Massnahmen zur Verfügung stehen sollen.

4.11 Eigenleistung und Massnahmen Schiene ohne Finanzierung aus Infrastrukturfonds

Einzelne Vernehmlasser beantragen, gewisse Massnahmen nicht als Eigenleistungen auszuweisen bzw. nicht den Massnahmen Schiene ohne Finanzierung aus dem Infrastrukturfonds zuzuweisen, sondern diese in die vom Bund mit zu finanzierenden Massnahmen der A- oder B-Liste aufzunehmen (Agglomeration Basel, Kanton Aargau, Kanton Bern, Kanton Freiburg, Kanton Jura, Kanton Zürich, Verein Agglomeration Schaffhausen; 7).

Weiter wird argumentiert, dass die Kategorie "Eigenleistung" in der Weisung des UVEK vom 12.12.2007 noch nicht enthalten sei, sondern nachträglich während des Prüfprozesses vom Bund eingeführt worden sei. Ein beachtlicher Anteil der zur Mitfinanzierung beantragten Massnahmen sei in die Kategorie "Eigenleistung" verschoben worden. Dies habe zur Folge, dass der Kostenanteil für den Kanton und die Gemeinden wesentlich steige was zur Überlastung der kommunalen und kantonalen Budgets führe, sodass sich der Realisierungszeitpunkt unweigerlich verzögern werde. Die Prüfung der Gesamtwirkung dürfe daher nicht in Frage gestellt werden, nur weil ein Teil der Massnahmen infolge fehlender Finanzierung (Bund, Kanton, Gemeinden) zeitlich verzögert umgesetzt werde. Die Definition „Eigenleistung“ sei transparenter auszuformulieren. Massnahmen, die zur Erschliessung von Siedlungsschwerpunkten mit Vorbildcharakter dienen, dürften zudem aufgrund ihrer regionalen Bedeutung nicht als Eigenleistungen definiert werden. Der Bund soll zudem darauf verzichten, die zeitgleiche Umsetzung von Eigenleistungen vorzuschreiben und in der Leistungsvereinbarung festzusetzen.

Demgegenüber akzeptiert beispielsweise der Kanton Waadt explizit, dass die Agglomerationen gewisse Massnahmen selber voll übernehmen müssen.

4.12 Aufteilung Massnahmenpakete in unterstützte und nicht unterstützte Massnahmen

Mehrere Vernehmlasser weisen darauf hin, dass ihre S-Bahn-Planungen und die dafür vorgesehenen Infrastrukturausbauten Teil eines auf die bereits beschlossenen HGV- und NEAT-Module abgestimmten Gesamtkonzepts seien, dass sich die einzelnen Massnahmen gegenseitig bedingen und gegenseitig den Nutzen erhöhen, weshalb eine Aufteilung der Realisierung auf zwei Programmperioden nicht zielführend (Kanton St. Gallen, Volkswirtschaftsdepartement Kanton St. Gallen; 2) bzw. ein Ausschliessen einzelner Massnahmen von der Mitfinanzierung des Bundes weder verständlich noch akzeptierbar sei (Kanton Zürich, Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich; 2).

Die Agglomeration Basel und der Kanton Aargau verlangen, der Bund soll einheitliche, nachvollziehbare und verlässliche Regeln schaffen, nach denen Bahninfrastrukturen finanziert werden. Infrastrukturen, die mehrheitlich dem Fern- und Güterverkehr dienen, seien vollumfänglich vom Bund zu finanzieren. Die Mittel zur Realisierung der ÖV-Projekte, welche nicht über den Infrastrukturfonds finanziert werden könnten, seien mittels Aufstockung der Leistungsvereinbarung SBB sowie des 9. Rahmenkredits der Privatbahnen verbindlich einzustellen respektive im Rahmen des FinöV-Fonds zu beschliessen.

4.13 Freigabe der Mittel für die Massnahmen der B-Liste

Einzelne Vernehmlasser schlagen vor, dem Parlament auch bereits die Mittelfreigabe für die zweite Periode, für die Massnahmen der B-Liste zur Freigabe zu beantragen (Kanton Neuenburg, Stadt Aarau; 2).

Ein weiterer Vernehmlasser beantragt, im Sinne einer Überbuchung für die Jahre 2011-2014 mehr Massnahmen einzuplanen als Mittel freigegeben werden sollen, da nicht alle Massnahmen tatsächlich auch in dieser Periode umgesetzt werden. Die dafür erforderlichen Mittel seine zwar der übernächsten

10/11 233.8 Agglomerationsverkehr - I363-0053