Rapporto sui risultati

Consultazione 2008/114: Decreto federale concernente la tappa di finanziamento 2011 - 2014 per il programma Traffico d'agglomerato · 11 pagine

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Referenz/Aktenzeichen: I363-0053

Programmperiode 2015-2018 zuzuweisen, trotzdem aber dem Parlament bereits im Rahmen der Programmvereinbarung 2011-2014 zur Genehmigung zu unterbreiten. Der Bund könnte so gestützt auf einen Parlamentbeschluss die Auszahlung der Fondsanteile an die Kantone ab 2015 verbindlich zusichern (Volkswirtschaftsdepartement Kanton St. Gallen).

Einzelne Vernehmlasser beantragen demgegenüber, dass die Mittel für die B-Liste vorerst einzufrieren seien und die Massnahmen der B-Liste nochmals auf ihre Kosten-Wirksamkeit zu überprüfen seien, um eine Benachteiligung der kleineren Agglomerationen, welche noch kein Agglomerationsprogramm eingereicht haben, zu verhindern (Centre Patronal, Kanton Freiburg, Schweizerischer Gewerbeverband; 3).

Der Schweizerische Städteverband erachtet die strikte Aufteilung von finanziellen Tranchen auf die Realisierungsphasen als kritischen Punkt. Sie sei problematisch und könnte sich als nicht sachgerecht erwiesen und angesichts der zu knappen Mittel schränke die strikte Aufteilung zudem den erforderlichen Spielraum noch zusätzlich unnötig ein.

Die Agglomeration Basel sowie der Kanton Aargau fordern, dass der Bund die Mittel für die vom Bund anerkannten B-Projekte auch bei einer vorzeitigen Realisierung (Baubeginn vor 2015) zusichert, da es möglich sei, dass ein Projekt der B-Liste beschleunigt oder in der Wirksamkeit optimiert und bereits vor 2015 realisiert werden könne.

4.14 Umklassierung bzw. andere Priorisierung von Massnahmen

Die Mehrzahl der Vernehmlasser fordern eine Umklassierung bzw. eine andere Priorisierung einzelner oder mehrerer Massnahmen. Anträge betreffend Abklassierungen einzelner Massnahmen von der Ain die B-Liste bzw. in die C-Liste oder von der B- in die C-Liste (Agglomeration Basel, Kanton Neuenburg, Kanton Zug; 3) oder gar Streichungsanträge für einzelne Massnahmen (VCS; 1) sind sehr selten. Demgegenüber fordern zahlreiche Vernehmlasser die Aufnahme zusätzlicher Massnahmen oder die höhere Priorisierung einzelner oder mehrerer Massnahme von der C- in die B-Liste bzw. in die A-Liste oder von der B- in die A-Liste (Agglomeration Basel, BernMobil, BLS AG, Handelskammer beider Basel, Interessengemeinschaft Lärmschutz Obersiggenthal, Kanton Aargau, Kanton Appenzell Ausserrhoden, Kanton Bern, Kanton Genf, Kanton Graubünden, Kanton Jura, Kanton Luzern, Kanton Neuenburg, Kanton Nidwalden, Kanton Obwalden, Kanton Schwyz, Kanton Solothurn, Kanton St. Gallen, Kanton Tessin, Kanton Thurgau, Kanton Waadt, Kanton Zug, Kanton Zürich, Komitee "Verkehrssanierung Worb jetzt", Pro Velo Graubünden, Regionale Verkehrskonferenz Bern-Mittelland, Regionalplanungsgruppe Frauenfeld, Regionalverband Nordbünden, SBB, Schweizerischer Städteverband, Stadt Winterthur, VCS, VCS Graubünden, Verein Agglomeration Schaffhausen, Verein Region Bern, Volkswirtschaftsdepartement Kanton St. Gallen, Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich; 37).

Die Schweizerische Vereinigung der Verkehrsingenieure und Verkehrsexperten empfiehlt demgegenüber, die A-Liste der unterstützten Projekte zu kürzen, um mehr Handlungsspielraum für die neuen und überarbeiteten Agglomerationsprogramme zu gewinnen, da das Programm Agglomerationsverkehr bzw. der Infrastrukturfonds mit einer Laufzeit von 20 Jahren langfristig angelegt sei und nicht alle Mittel schon zu Beginn verplant werden sollten.

5 Schlussbemerkungen

Die eingegangenen Vernehmlassungen machen deutlich, dass sich zahlreiche Vernehmlasser mit der zur Stellungnahme unterbreiteten Vorlage sehr detailliert und differenziert auseinandergesetzt haben. Der vorstehende Bericht soll einen möglichst repräsentativen Eindruck von der Vielschichtigkeit der eingegangenen Stellungnahmen vermitteln. Es war indessen nicht möglich, auf alle Einzelheiten einzugehen.

11/11 233.8 Agglomerationsverkehr - I363-0053