Rapporto sui risultati
Consultazione 2008/114: Decreto federale concernente la tappa di finanziamento 2011 - 2014 per il programma Traffico d'agglomerato · 11 pagine
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Referenz/Aktenzeichen: I363-0053
Im Wesentlichen wird argumentiert, dass die Kosten der Vorhaben auf unterschiedlichen Grundlagen basieren und es fachlich nicht begründbar wäre, wenn Kostenschätzungen aus Studien wie Subventionsgesuche zu Projekten behandelt würden und Kosten nur der Teuerung angepasst werden könnten. Dass der Bundesrat davon ausgeht, dass die Ende 2007 eingereichten Agglomerationsprogramme Subventionsgesuche gemäss Subventionsgesetz (SuG) sind und die dort festgehaltenen Kosten als bindend zu betrachten sind, stösst teilweise auf Unverständnis oder wird gar als sachfremd und unlogisch bezeichnet. Die Zweckmässigkeitsbeurteilungen (ZMB), welche für die Massnahmen der A-Liste vorgelegt werden mussten, wiesen eine Genauigkeit von +/- 30 bis 50% auf. Für die Kostenschätzungen in einer ZMB kämen pauschalisierte Kostensätze zur Anwendung, die nur eine Annäherung an die effektiven Projektkosten sein könnten. Auch sei eine grössere Genauigkeit in dieser Phase nicht möglich, da die Projektierung noch gar nicht begonnen sei. Diese Kosten spiegelten nur den damaligen Planungsstand wieder und könnten sich noch stark ändern. Die Festlegung der Höhe der Bundesbeteiligung sei daher erst im Rahmen der Leistungsvereinbarung festzulegen, wenn nach der Erarbeitung eines Vorprojekts eine angemessene genaue Kostenschätzung vorliege.
Einzelne Vernehmlasser beantragen zudem, dass die Agglomerationen nochmals Gelegenheit erhalten, die Kostenschätzungen zu aktualisieren und dass Kreditverschiebungen zwischen einzelnen Massnahmen zulässig sind (Verein Agglomeration Schaffhausen).
Einzelne Vernehmlasser weisen konkrete Mehrkosten zu zahlreichen Massnahmen bereits in der Vernehmlassung aus (Kanton Genf, Kanton Aargau).
4.6 Reporting und Controlling
Mehrere Vernehmlasser fordern, dass das Reporting und Controllinginstrumentarium insgesamt, vor allem aber für die vergleichsweise kleinen Vorhaben zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs, schlank aufgebaut werden müsse und dass der Bund Hilfsmittel bereitstellen soll. Sie weisen darauf hin, dass sich die Kantone und die Agglomerationsgemeinden mit dem Agglomerationsprogramm bereits auf die Umsetzung verpflichtet haben und daher der administrative Aufwand für die Berichterstattung und das Controlling zu begrenzen sei (Kanton Appenzell Ausserrhoden, Kanton Freiburg, Kanton Schwyz, Kanton St. Gallen, Stadt Bern; 5).
Ein Vernehmlasser fordert, die Umsetzungsverantwortung solle bei der Trägerschaft liegen (Kanton Appenzell Ausserrhoden).
4.7 Unterstützung Langsamverkehr
Einzelne Vernehmlasser befürworten ausdrücklich, dass der Bund Massnahmen zur Förderung des Langsamverkehrs unterstützt (Fachverband Schweizer RaumplanerInnen, Fussverkehr Schweiz, Kanton Bern, Pro Velo Schweiz, Regionale Verkehrskonferenz Bern-Mittelland, Schweizerischer Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband, SP, Stadt Bern; 8).
Ein Vernehmlasser ist zudem der Ansicht, es wäre effizient und stufengerecht, wenn der Bund umfassende Förderprogramme unterstützt und es aber weitgehend den Strasseneigentümern überlässt, wo und wie genau die Mittel eingesetzt werden. In den vorgesehenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen sollten dazu Regeln festgelegt werden, die keinen unangemessenen administrativen Aufwand verursachen (Stadt Bern).
4.8 Gleichbehandlung von Strasse und Schiene
Verschiedene Vernehmlasser sind der Ansicht, dass die Gleichbehandlung von Strasse und Schiene nicht in genügendem Mass umgesetzt wird (ACS, ASTAG, Auto Gewerbe Verband Schweiz, Car Tourisme Suisse, Centre Patronal, economiesuisse, Fédération des entreprises romandes, Gewerbeverband des Kantons Luzern, Handelskammer beider Basel, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Verband mechanisch-technischer Betriebe, strasseschweiz, SVP, TCS; 14).
Economiesuisse weist beispielsweise darauf hin, dass der Verband die Bildung des Infrastrukturfonds unterstützt hat, dass aber grundsätzlich Verkehrsinfrastrukturen verursachergerecht finanziert werden sollen. Die vorgeschlagenen Agglomerationsprogramme, die vorwiegend Investitionen in Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs vorsehen, aber ausschliesslich von den Strassenverkehrsbeteiligten finanziert werden, weichen nach Ansicht von economiesuisse von diesem Prinzip ab. In der Zukunft soll das Prinzip einer möglichst verursachergerechten Finanzierung systematischer zur Anwendung kommen. Die Weiterführung bzw. der Ausbau der Umverteilung von Strassenmitteln zugunsten der übri-
8/11 233.8 Agglomerationsverkehr - I363-0053