Sommario delle posizioni
Consultazione 2011/106: Revisione totale della legge federale del 19 dicembre 2003 sui servizi di certificazione nel campo della firma elettronica (Legge sulla firma elettronica, FiEle) · 69 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 39Fedlex · Rapporto sui risultati
Bundesamt für Justiz BJ Fachbereich Rechtsinformatik 08.11.12/SED
Art. 7 Abs. 3
Valeur limite des transactions pour lesquelles le certificat est prévu : cette valeur doit être associée à une monnaie donnée et reste fluc- GE tuante, en fonction du cours de la monnaie de référence. Plafond délicat à manier.
L‘article 7, alinéa 3, Iettre c, de I‘avant-projet, relatif au certificat régIementé, prévoit que I‘indication du domaine d‘utilisation du certificat JU est facultative. A notre sens, cette indication devrait étre obligatoire au vu de son importance pratique, et figurer dans I‘aIinéa 2.
Die Formulierung „den Wert der Transaktionen…― sollte präzisiert werden. Es ist unklar, worauf sich der „Wert der Transaktionen― be- keyon AG zieht. 1) Bezug des Werts auf jede einzelne Transaktion 2) Bezug des Werts auf alle Transaktionen, die innerhalb der Gültigkeit des
Zertifikats abgewickelt werden
Artikel 8: Anforderungen an qualifizierte Zertifikate
Das qualifizierte ZertES-Zertifikat unterscheidet sich vom geregelten ZertES-Zertifikat einzig durch: (1) die Beschränkung auf natürliche ZH Personen; (2) die Verwendung nur für die elektronische Signatur. Die Erklärung zur zweiten Einschränkung im erläuternden Bericht ist
dürftig.
Sie lautet «Nichttechnische Kreise haben sich immer daran gestört, dass eine so wichtige Einschränkung, die sich offenbar aus techni-
schen Gründen aufdrängt und daher vorerst nur einmal Technikern plausibel erscheint, nicht ausdrücklich im Gesetz aufgeführt ist.»
Interessant wäre es zu erfahren, warum sich diese Einschränkung aus technischen Gründen aufdrängt. Sinn und Zweck der beiden
Stufen sind so jedenfalls nicht klar voneinander abgegrenzt. Es ist demnach entweder eingehend und verständlich zu begründen, wes-
halb die Unterscheidung vorzunehmen ist, oder aber es ist auf sie ganz zu verzichten.
Bisher wurden qualifizierte Personenzertifikate qualifiziert signiert von Anbieterinnen der Zertifizierungsdienste (siehe Art. 4 Abs. 2 keyon AG VZertES).
Neu werden qualifizierte Personenzertifikate geregelt signiert von Anbieterinnen der Zertifizierungsdienste. Dies wäre grundsätzlich
konsistent bez. der Ausstellung von qualifizierten Zertifikaten an juristische Personen5, könnte aber problematisch sein bez. der interna-
tionalen Nutzung von qualifizierten Zertifikaten nach ZertES, da international die „geregelten Zertifikate― unseres Wissens nach nicht
bekannt sind.
Eine Änderung des Titels auf „Zusätzliche Anforderungen an qualifizierte Zertifikate― würde die Lesbarkeit und Verständlichkeit erhö- Die Post hen.
Gemäss dem erläuternden Bericht enthält Art. 7 (geregelte Zertifikat) die bisherigen Anforderungen an das qualifizierte Zertifikat. Der VSUD neue Art. 8 enthält für das qualifizierte Zertifikat zusätzliche Anforderungen. So wie ich den Bericht verstehe, müsste das qualifizierte
Zertifikat grundsätzlich die gleichen Anforderungen erfüllen wie das geregelte Zertifikat. Falls dies der Fall ist, müsste Art. 8 zum
besseren Verständnis einen Hinweis dahingehend enthalten, dass die Anforderungen des Art. 7 soweit dies Sinn macht auch für das
qualifizierte Zertifikat gelten sollen.
Abs. 2: Die Klarstellung, dass ein qualifiziertes Zertifikat nur für die elektronische Signatur verwendet werden darf, ist zu begrüssen.
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