Rapporto sui risultati

Consultazione 2012/100: LF sull'assicurazione malattie (LAMal) (Reintroduzione temporanea dell'autorizzazione secondo il bisogno) · 96 pagine

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nicht untersucht.

4. Eine valable Auswertung des Zulassungsstopps 2002 bis 2011 gibt es bis heute nicht.

5. Unbelegt ist auch der Zusammenhang zwischen Ärztezahlen und Gesundheitskosten, da die entsprechenden Rechnungen nicht alle relevanten Faktoren berücksichtigen.

6. Es gibt keine keine Bedarfsplanung. Sie wäre faktisch auch erschwert durch den Umstand, dass die ärztliche Weiterbildung (also ohne die universitäre Ausbildung) einen Zeitraum von sechs bis zehn Jahren umfasst. Da es keine Bedarfsplanung gibt, ist eine bedarfsabhängige Zulassung nicht möglich.

7. Frauen, die Familie und Beruf verbinden wollen und für die es zuwenig Teilzeitpensen in den Spitälern gibt, werden mangels Möglichkeit, ein Teilpensum in freier Praxis auszuüben, von der Berufstätigkeit faktisch ausgeschlossen,

was diskriminierend ist. Zusammen mit dem Gendershift verstärkt ein Zulassungsstopp den Ärztemangel.

8. Die Zulassungsbeschränkung ist verfassungswidrig. Sie verstösst insbesondere gegen die Wirtschaftsfreiheit. Es geht überdies nicht an, die jungen Ärztinnen und Ärzte als Revanche für das Debakel der Gesundheitspolitik der letzten Jahre auf die Schlachtbank zu führen und ihnen einen wesentlichen Teil ihrer Zukunftsperspektiven zu nehmen, nur weil sie sich vermeintlich am wenigsten zur Wehr setzen können. Die jungen Ärztinnen und Ärzte in Geiselhaft zu nehmen für Versäumnisse der Gesundheitspolitik, ist nicht vertretbar.

9. Wir sind davon überzeugt, dass sich die Ärzteschaft einen erneuten Zulassungsstopp nicht wird bieten lassen, es sei denn, er werde im Sinne der von der FMH vorgeschlagenen Weise modifiziert. Die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten, die drei bis fünf Jahre an einem schweizerischen Spital gearbeitet haben, würde das gefühlte Problem bestimmt entschärfen.

Wir ersuchen Sie, unsere Überlegungen aufzunehmen und die Vorlage in der gemäss Ziffer 8 [sic, wahrscheinlich ist Ziffer 9 gemeint] vorstehend geäusserten Weise zu modifizieren oder ganz auf sie zu verzichten.

Die ASK steht der neuerlichen Einführung der Zulassungsbeschränkung kritisch ASK gegenüber, da einerseits deren Wirksamkeit zu bezweifeln ist, andererseits aber alle damit verbundenen Nachteile erneut in Erscheinung treten würden. Insbesondere muss sich der Bundesgesetzgeber bewusst sein, dass eine Delegation der Abrechnungszulassung zu Lasten der OKP an die Kantone eine Schwächung der Bundeskompetenzen mit sich bringt. Die damit geschaffene Planungskompetenz für die Kantone auch im ambulanten Bereich lehnen wir klar ab, weil die Rollenkonflikte der Kantone damit nochmals verstärkt werden und weitere unzweckmässige Reformschritte (namentlich die duale Finanzierung im ambulanten Bereich) nach sich ziehen können. Die Nachteile des Zulassungsstopps sind gemeinhin bekannt. Insbesondere entspricht er faktisch einem Berufsausübungsverbot für neue Ärztinnen und Ärzte, was den ärztlichen Nachwuchs zurückbindet und den bereits praktizierenden Ärzten einen wesentlichen Vorteil verschafft. Ein Zulassungsstopp kann dadurch eine nachhaltig schädliche Wirkung auf die längerfristige Gewährung der Gesundheitsversorgung entwickeln.

Die zweite grosse Schwäche des Zulassungsstopps ist, dass er das Einfallstor für die Rationierung von medizinischen Leistungen darstellt, ohne dass vorab durch geeignete Massnahmen das vorhandene Rationalisierungspotential ausgeschöpft worden wäre. Alleine daraus wird klar, dass ein Zulassungsstopp höchstens als befristete Notmassnahme bei einem erwiesenen Handlungsbedarf in Erwägung gezogen werden darf. Ob derzeit wirklich ein solcher besteht, und ob dieser schwerwiegende regulatorische Eingriff - nota bene nach den