Rapporto sui risultati
Consultazione 2012/100: LF sull'assicurazione malattie (LAMal) (Reintroduzione temporanea dell'autorizzazione secondo il bisogno) · 96 pagine
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Alle negativen Effekte der Fehlplanung im Gesundheitswesen gehen letztlich zu Lasten der Versicherten. Die richtige Mitteln zur Korrektur von Überversorgung und damit verbundenen Kosten ist die Lockerung des Vertragszwangs bzw. der Vertragsfreiheit. Für kurzfristige Korrekturen kann der Bundesrat die notwendigen tariflichen Anreize mit differenzierten Taxpunktwerten nach Ärztedichte jetzt schon durchsetzen. Dazu braucht er keine Gesetzesänderung.
Unsere Vorbehalte gegen einen Zulassungsstopp:
- Grosse Benachteiligung von jungen innovativen Ärztinnen und Ärzte, deren Berufsausübungsmöglichkeit durch die Zulassungsbeschränkung pauschal eingeschränkt wird. Alteingesessene Leistungserbringer können ihren Besitzstand ebenso pauschal wahren (undifferenzierte Massnahme).
- Der Zulassungsstopp für Spezialärztinnen und –ärzte löst Wellenbewegungen bei der Zulassung der betroffenen Facharzttiteln mit nicht zu unterschätzenden negativen Folgen aus: Die Überreglementierung von heute ist in aller Regel die Fehlplanung von morgen: Die Planwirtschaft in der Grundversicherung muss mit immer neuen Eingriffen die eigenen Planungsfolgen korrigieren.
- Zudem dürften kontraproduktive Folgen resultieren: Übergabe von Praxen zu sehr hohen Preisen, die dann mit Mengenausweitung kompensiert werden.
Praxiseröffnungen „auf Vorschuss“, weil ein neuer Zulassungsstopp droht bzw. angekündigt ist.
Im Sinne einer absoluten Notlösung, bedingt durch die vorliegenden zeitkritischen Verhältnisse, stimmen wir einem befristeten Zulassungsstopp – jedoch ohne irgendwelche präjudizielle Bedeutung für die nach Ablauf der Befristung zu erarbeitende definitive Lösung - unter folgenden Rahmenbedingungen zu:
- Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung in der Form, wie sie zuletzt, d.h. am 31. Dezember 2011, bestanden hat (3. Verlängerung aus dem Jahre 2009). Der Zulassungsstopp soll ausschliesslich auf Spezialärztinnen und -ärzte beschränkt sein. Insofern sind auch die Allgemeinmediziner im Ausnahmekatalog (wieder) aufzuführen.
- Ausgenommen und demzufolge nicht vom Zulassungsstopp erfasst werden sollen diejenigen Spezialärztinnen und -ärzte, die nachweislich in Netzwerken im Sinne der integrierten Versorgung arbeiten, oder sich in Randregionen niederlassen, wo der Versorgungsbedarf durch Spezialistinnen und Spezialisten nicht gedeckt ist.
- Der Zulassungsstopp soll höchstens für 2 Jahre gelten. Seit dem Inkrafttreten des ersten Zulassungsstopps am 4. Juli 2002 wurde dieser nunmehr 3 Mal verlängert, ohne dass eine sinnvolle und langfristige Lösung zur nachhaltigen Kosteneindämmung erarbeitet werden konnte.
- Die Mitbestimmung der Versicherer als Treuhänder der Prämienzahler ist sicherzustellen.
Im Übrigen geht santésuisse davon aus, dass die bisherigen Zulassungsstopps zu einem Rückstau in den gewünschten Berufsausübungstätigkeiten als Ärztin bzw. Arzt geführt haben. Wodurch es nach der Aufhebung zu einem Schwall von Gesuchen um Zahlstellenregister-Nummern gekommen ist. In den Folgejahren nach Aufhebung der Einschränkung dürften die Gesuche wieder abnehmen.
Der sog. Zulassungsstopp bezweckt einerseits, einer potentiellen Mengenaus- SWICA weitung von medizinischen Leistungen, die durch Spezialärzte erbracht werden, entgegen zu wirken. Andererseits soll damit in Ruhe eine nachhaltige Lösung erarbeitet werden können.
Wir verstehen diese Anliegen gut und möchten Ihnen einen Vorschlag unterbreiten, wie Sie den Zulassungsstopp umsetzen und gleichzeitig sowohl den Masterplan "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" als auch die umstrittene integrierte Versorgung der Managed Care Vorlage fördern können.