Rapporto sui risultati
Consultazione 2012/100: LF sull'assicurazione malattie (LAMal) (Reintroduzione temporanea dell'autorizzazione secondo il bisogno) · 96 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 43Fedlex · Rapporto sui risultati
1. Förderung der Grundversorgung
Der Masterplan "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" des Bundesrats will u.a. aufgrund der demografischen Entwicklung bei den Hausärzten die medizinische Grundversorgung stärken. So ist bekannt, dass rund 30% der Hausärzte 60 Jahre und älter sind, in 5 Jahren über 30% der Hausärzte ihre Praxis aufgeben werden und 70% der Hausärzte über 50 Jahre alt sind. Es ist daher nötig, mit verschiedenen Mitteln so steuernd einzugreifen, dass die Grundversorgung gestärkt wird. Einerseits um den Grundversorgerberuf attraktiver zu gestalten und andererseits das Übergewicht der Spezialärzte abzubauen.
2. Kosteneindämmung und Qualitätssteigerung durch Integrierte Versor-
gung
Allgemein herrscht Einigkeit darüber, dass die Integrierte Grundversorgung ein wirksames Mittel für Qualitätssteigerung und Kosteneindämmung im Gesundheitswesen ist. Die Förderung der Integrierten medizinischen Versorgung war daher das zentrale Grundanliegen der Managed Care Vorlage.
Gemäss Vox-Analyse wurde die Vorlage nicht wegen der Grundzielrichtung der Integrierten Versorgung abgelehnt, sondern weil 75% der Bevölkerung die freie Arztwahl gefährdet sah.
Die Integrierte Versorgung hat jedoch nur dann Wirkung, wenn ein funktionierendes Netzwerk aus Allgemeinmedizinern und Spezialisten konstruktiv und integral zusammenarbeitet. Die Erläuterungen zum Zulassungsstopp erwähnen deshalb zu Recht, dass den Kantonen die Möglichkeit gegeben werden soll,
solche Ärztenetzwerke zuzulassen (Erläuterungen S. 5, Ziff. 1.4; S. 7, Kommentar zu Art. 55a Abs. 4).
3. Verbindung von Kosteneindämmung und Förderung der Grundversor-
gung
Mit einer, gegenüber der aktuellen Vorlage leicht angepassten Regelung können beide Anliegen verbunden werden, ohne de[n] Hauptzweck des Zulassungsstopps, die Kosten einzudämmen, zu gefährden.
Wenn die neue Regelung Ärztenetzwerke, welche die Integrierte Versorgung umsetzen, vom Zulassungsstopp ausnimmt, könnten alle drei Ziele (Zulassungsstopp zur Erarbeitung einer nachhaltigen Lösung, Förderung der Grundversorgung, Förderung der Integrierten Versorgung) gleichzeitig erreicht werden. Dadurch entsteht ein Anreiz, sich in der Grundversorgung zu engagieren, sowohl als Allgemeinpraktiker als auch als Spezialarzt. Es wird verhindert, dass sich zu viele Spezialärzte in eigenen Praxen niederlassen, der potentielle Handel mit ZSR-Nrn. wird unterbunden und der eingeschlagene Weg hin zur qualitativ hochstehenden, aber kostengünstigeren Integrierten medizinischen Grundversorgung wird weiter gefördert.
Diese Ziele sind von derart übergeordneter Wichtigkeit, dass sie nicht der Umsetzung durch Kantone überlassen werden, sondern auf Bundesebene vorgesehen werden sollten. Hierfür wäre in Art. 55a Abs. 2 KVG lediglich vorzusehen, dass Ärztinnen und Ärzte von integrierten Versorgungsnetzwerken und ambulante Institutionen nach Art. 36a KVG, welche Integrierte Versorgung praktizieren, vom Bedürfnisnachweis ausgenommen sind.
[Es ist] uns ein Anliegen, Ihnen unsere Bedenken gegen die vorliegende, dring- comparis.ch liche KVG-Revision mitzuteilen.
a) Objektive und subjektiv wahrgenommene Versorgung
Eine bedarfsabhängige Zulassungssteuerung ist angesichts der unterschiedlichen Ärztedichte in den einzelnen Kantonen und Prämienregionen und der von den Versicherten wahrgenommenen unnötigen bzw. unterlassenen Behandlungen schlicht nicht möglich. Der Staat soll minimale Versorgungsgrössen definie-