Rapporto sui risultati

Consultazione 2012/100: LF sull'assicurazione malattie (LAMal) (Reintroduzione temporanea dell'autorizzazione secondo il bisogno) · 96 pagine

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ren und diese durchsetzen, damit im ganzen Land wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche (WZW) medizinische Behandlungen zu Lasten der sozialen Krankenpflegeversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) sichergestellt werden. Maximale Versorgungsparameter widersprechen schlicht den WZW-Bestimmungen im KVG. Zudem ist eine bedarfsabhängige Zulassungssteuerung zum Scheitern verurteilt, wie der Unterschied zwischen der Ärztedichte und dem wahrgenommenen Leistungsangebot gemäss unserer repräsentativen Umfrage (vgl. Medienmitteilung vom 31.10.2012 "Viele Ärzte, viele unnötige Behandlungen") zeigt.

b) Wettbewerbsverzerrung zulasten junger Spezialärzte

Auch aus der KVG-Perspektive des regulierten Wettbewerbs ist eine staatliche Zulassungsbeschränkung Gift. Die etablierten Spezialärzte mit Zulassung werden auf Kosten der Patienten vor junger, innovativer Konkurrenz geschützt.

Der Ausschluss der jungen Spezialärzte aus der ambulanten Versorgung verhindert neben den unterschiedlichen Finanzierungsmechanismen auch die volkswirtschaftlich sinnvolle Verlagerung der medizinischen Leistungen vom teuren stationären in den günstigeren ambulanten Bereich.

c) Bedenken zur Versorgung

Wer von "Ärztemangel" und "Pflegenotstand" spricht, ignoriert die sehr unterschiedliche Versorgungsdichte im Vergleich mit anderen Industrieländern, aber auch die regionalen Unterschiede in der Schweiz. Zielführender als eine Zulassungssteuerung wäre eine Diskussion über die Aufgabenzuteilung unter den verschiedenen Fachpersonen, welche als Leistungserbringer zulasten der Grundversicherung abrechnen.

d) Steuerung des Über- oder Unterangebots durch differenzierte Tarife

Mit Taxpunktwerten, welche von der jeweiligen Facharztdichte abhängig sind, kann auf der Basis des etablierten Ärztetarifs TARMED rasch und ohne dringliche KVG-Revision jeweils sofort und wirksam der Ausgleich von Über- und Unterangebot gesteuert werden. Falls sich die Tarifpartner in den einzelnen Kantonen nicht einigen, können die Kantone nach bewährtem Muster die Taxpunktwerte festsetzen, und die Tarifpartner können rekurrieren.

e) Fazit

Die Teilrevision des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG): Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung ist abzulehnen, weil sie nicht im Interesse der Versicherten ist und weil es mit differenzierten Taxpunktwerten auf der Basis des Ärztetarifs TAR-MED eine KVG-konforme Alternative gibt.

La SSPP déplore que le Conseil fédéral ait opté pour la réintroduction d'une SGPP mesure globale pour l'ensemble de la Suisse, qui ne tient pas en compte les différences entre spécialités médicales et la répartition des spécialistes visés dans les différentes régions du pays. la SSPP se prononce contre la réintroduction du moratoire sur les installations de nouveaux cabinets de médecins spécialistes dès le 1er avril 2013 et regrette que la solution proposée conjointement par la FMH et la CDS ne soit pas mise en oeuvre. Nous soutenons tout particulièrement le concept de gestion cantonale ou régionale du nombre de médecins, susceptible de réguler de maniére différenciée l'excès (Überversorgung) ou le manque (Unterversorgung) de médecins de premiers recours ou de médecins spécialistes en fonction des besoins de la population.

Die SGR-SSR anerkennt den Willen, den Zustrom von Medizinalpersonen bes- SGR ser kontrollieren und koordinieren zu wollen. Jedoch erscheint es der SGR-SSR übereilt, aufgrund einer ungesicherten Datenbasis eine solch einschneidende Massnahme zu beschliessen, wie dies der vorgeschlagene Verordnungstext vorsieht. Indes sieht die SGR-SSR in der Beschränkung alleine kein probates Mittel, um diese Kontrolle und Koordination zu erreichen. Die schweizerische Gesellschaft für Radiologie gibt folgendes zu bedenken:

1. Die SGR-SSR möchte das Unverständnis ausdrücken, dass aufgrund provi-