Rapporto sui risultati

Consultazione 2012/21: Revisione parziale della legge federale sui diritti politici (LDP) · 104 pagine

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Revision BPR 2013. Vernehmlassungsergebnisse. Zusammenstellung

Révision LDP 2013. Procédure de consultation. Récapitulation

Revisione LDP 2013. Procedura di consultazione. Riassunto Seite 20 von 104

b "Bei der geplanten Einführung der Kontrolle von Mehrfachkandidaturen mittels gehashter AHV-

Nummer hat der Regierungsrat hingegen grundsätzliche Bedenken. (…) Obwohl der Kanton Bern bereits in der Vergangenheit möglichst frühe Termine für die Einreichung der Wahlvorschläge festgesetzt und für die Bereinigung der Wahlvorschläge nur eine Woche eingeplant hatte, kam es bei den Arbeiten zu Druck, Verpackung und Versand des Wahlmaterials jeweils zu zeitlichen Engpässen. Dies hängt insbesondere mit der Grösse des Kantons und der entsprechend grösseren Anzahl von eingereichten Wahlvorschlägen zusammen. Mit der geplanten früheren Zustellung der Wahlzettel an die Stimmberechtigten verkürzt sich die Frist für diese Arbeitsschritte, was zu organisatorischen Schwierigkeiten für den Kanton und die Gemeinden führen könnte. Da die verlängerte Zustellfrist offenbar einem Bedürfnis der Stimmberechtigten entspricht, stimmt der Regierungsrat der Bestimmung unter dem Vorbehalt zu, dass auf den zeitraubenden Prozess der Kontrolle mittels gehashter AHV-Nummer verzichtet wird." (BE)

c "Die Erhebung der Postleitzahlen der Heimatorte wird jedoch kaum zu brauchbaren und

verlässlichen Angaben führen, vermag doch die Postleitzahl den Heimatort nicht automatisch zu präzisieren. Es gibt politische Gemeinden, die sich über mehr als ein Postleitzahlgebiet erstrecken oder innerhalb einer politischen Gemeinde verschiedene Postleitzahlen in Anwendung stehen. - Aufgrund der neuen Vorgabe, die Wahlunterlagen den Stimmberechtigten frühestens vier und spätestens drei Wochen vor dem Hauptwahltag zukommen zu lassen (Art. 33 Abs. 2 BPR), haben die Kantone erheblich verkürzte Verarbeitungsfristen zu gewärtigen. Absehbar ist, dass die Einführung eines derartigen Systems für die Kantone einen massiven Mehraufwand bei der Einführung und beim Betrieb zur Folge hätte." (SZ)

d "Die geplante, verstärkt EDV-gestützte Vorbereitung der Nationalratswahlen (bereichsspezifisch

auf der Basis der AHV-Versichertennummer im Einwegverfahren errechnete (gehashte) und nicht zurückrechenbare Nummer, Angabe der Postleihzahl beim Heimatort) erweckt erhebliche Bedenken hinsichtlich Kosten- und Nutzenverhältnis für die Kantone. Es handelt sich dabei um sehr aufwändige und zeitintensive Arbeiten. Angesichts dessen, dass Doppelkandidaturen nur in sehr wenigen Fällen aufgetaucht sind, erweist sich dieser Aufwand als unverhältnismässig. Es kann sein, dass durch dieses Vorgehen das Fehlerrisiko möglicherweise sogar noch erhöht, anstatt vermindert wird. Ausserdem ist auch nicht ersichtlich, wie bei der Beschaffung dieser Nummern im Einzelnen verfahrenstechnisch vorgegangen werden muss." (OW)

e "Die geplante, verstärkt EDV-gestützte Vorbereitung der Nationalratswahlen (bereichsspezifisch

auf der Basis der AHV-Versichertennummer im Einwegverfahren errechnete (gehashte) und nicht zurückrechenbare Nummer, Angabe der Postleitzahl beim Heimatort) scheint als einzige mögliche Variante für die Verhinderung von Mehrfachkandidaturen gegeben zu sein. Sie führt sowohl bei der Bundeskanzlei als auch bei den Kantonen zu einer erheblichen Effizienzsteigerung bei der Überprüfung der Angaben der Kandidierenden. Es ist noch aufzuzeigen, wie bei der Beschaffung dieser Nummern im Einzelnen verfahrenstechnisch vorzugehen ist." (NW)

f "Le Conseil d'Etat approuve la proposition selon laquelle les listes de candidats devraient indiquer

pour chaque candidat, en plus des indications usuelles, le code postal de ses lieux d'origine. Il adhère également à la proposition de ne plus rendre obligatoire l'indication de la profession. - S'agissant de l'obtention d'un numéro AVS haché, le Conseil d'Etat s'y déclare en principe favorable pour des raisons d'efficacité. - S'il a bien pris note que la mise à disposition de l'infrastructure nécessaire ne se soldera pas par de nouveaux coûts de développement pour la Confédération (cf ch. 1.4 et 3.1 du rapport explicatif), il constate que pour les cantons, toutefois, la mise en place de l'infrastructure nécessaire pourra entraîner des coûts de développement (cf. ch. 3.2 du rapport explicatif). - Dès lors, notamment, que l'on développe cet instrument pour une élection fédérale (élection du Conseil national), les coûts de développement, dans les cantons, doivent intégralement être pris en charge par la Confédération." (FR)

g "Nicht einverstanden mit der Verpflichtung der Kantone, für jede Kandidatur eine im

Einwegverfahren erstellte, sog. gehashte, nicht zurückrechenbare Nummer auf der Basis der AHV-Nummer zu beschaffen (Art. 22 Abs. 3 und 4 E-BPR); selbst mit diesem Instrument kann nicht ausgeschlossen werden, dass Doppelkandidaturen erst nach dem Druck der Wahlzettel erkannt werden. Für die Kantone hätte die Einführung dieses Instruments absehbar einen massiven Mehraufwand bei der Einführung und beim Betrieb zur Folge. Doppelkandidaturen lassen sich in der Regel bereits mit den heute vorhandenen Daten ermitteln. Nur für sehr seltene oder gar hypothetische Fälle rechtfertigt sich der erhebliche personelle und finanzielle Zusatzaufwand der Kantone nicht." (GR)

h "Nous sommes opposés aux points suivants:

L'indication de tous les lieux d'origine (code postal compris) et de la profession par un candidat au Conseil national. Il s'agit de formalisme excessif.