Rapporto sui risultati
Consultazione 2012/86: Attuazione delle direttive UE sull'interoperabilità e la sicurezza · 17 pagine
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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2013-03-21/141
Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit
Bericht über die Ergebnisse der Anhörung
2.1 Grundsätzliche Bemerkungen von Eisenbahnunternehmen
2.1.1 Reziprozität / Anforderungen
Aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit ist die Erwartung geäussert worden, dass gegenüber dem Ausland der Grundsatz der Reziproziät eingefordert wird. Ausserdem sollen zukünftig in nationalen Vorschriften keine Anforderungen gestellt werden, die über die TSI hinausgehen (z.B. Behindertenstandards).
2.1.2 Workshops
Die im Nachgang zur Anhörung geplanten Workshops zur Klärung konkreter Anwendungsfragen wurden begrüsst, die sich daraus ergebenden Konsequenzen sollen im Rahmen der Sitzungen in enger Absprache mit den Eisenbahnunternehmen behandelt werden.
2.1.3 Massnahmen anlässlich Erneuerungen und Erweiterungen der Infrastruktur
Es wurde begrüsst, dass an bestehenden Infrastrukturanlagen bezüglich der Interoperabilität kein Anpassungsbedarf bestehen soll, solange sie nicht geändert oder erneuert werden und bei Erneuerungen nur die erneuerten Teile den TSI entsprechen müssen. Ergänzend solle festgehalten werden, dass eine punktuelle Erweiterung (z.B. Einbau eines zusätzlichen Spurwechsels) nicht zwangsläufig zu einer TSI-konformen Erneuerung aller damit in Verbindung stehender Anlagen führt, dies betreffe insbesondere die Sicherungsanlagen.
Die Umsetzung von Massnahmen zur Gewährleistung der vollen bzw. teilweisen Interoperabilität solle mit Beginn der neuen Leistungsvereinbarung per 1.1.2017 erfolgen. Es solle somit eine entsprechende Übergangsfrist vorgesehen werden.
2.1.4 Rollen und Aufgaben der Beteiligten
Die Anwendung des Verfahrens für die Instandhaltungsstellen, die sog. entities in charge of maintenance (ECM), wurde unterstützt. Die Rollen und Aufgaben der Beteiligten sollen indessen noch klarer definiert werden. Dies betreffe den Fahrzeughalter, das Eisenbahnverkehrsunternehmer, die Infrastrukturbetreiberin, die ECM und die nationale Sicherheitsaufsichtsbehörde.