Rapporto esplicativo
Consultazione 2012/97: Loi fédérale sur le programme de consolidation et de réexamen des tâches 2014 (LCRT 2014) · 89 pagine
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DEZA / A2310.0287 Bestimmte Aktionen der
Entwicklungszusammenarbeit 11,0 11,0 11,0 DEZA / A2310.0288 Multilaterale Entwicklungs-
zusammenarbeit 5,5 5,5 5,5 DEZA / A2310.0289 Finanzielle Unterstützung
humanitärer Aktionen 7,0 7,0 7,0 DEZA / A2310.0295 Osthilfe 2,5 2,5 2,5 SECO / A2310.0370 Wirtschaftliche Entwick-
lungszusammenarbeit 11,0 11,0 11,0
Entlastungen total 38,5 38,5 38,5
Rechtliche Voraussetzungen
Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014, Ziffer 2: Ergänzung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1974 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes mit einem Sparauftrag an den Bundesrat in Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 2.
Beschreibung der Massnahmen
Die Beiträge an multilaterale Organisationen (IKRK, UN-Organisationen) werden etwas tiefer ausfallen als geplant, wobei der starke Franken die Auswirkungen etwas abfedern dürfte. In der bilateralen Zusammenarbeit (Süd- und Osthilfe) werden namentlich Projekte in den Bereichen Wasser, Gesundheit sowie ländliche Infrastruktur eine Verzögerung erfahren oder mit geringerem Umfang durchgeführt werden. Ausserdem werden weniger Mittel für die Nothilfe und den Wiederaufbau zur Verfügung stehen. Durch die Verteilung der Einsparungen auf die verschiedenen Tätigkeiten können die von Bundesrat und Parlament beschlossenen Strategien und Ziele dennoch unverändert weiterverfolgt werden, auch wenn einzelne Projekte später abgeschlossen oder zurückgestellt werden. Gemäss aktuellen Prognosen des Bruttonationaleinkommens sowie der Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit ist die Schweiz auch nach Umsetzung der Massnahmen auf gutem Weg, bis im Jahr 2015 eine APD-Quote von 0,5 Prozent zu erreichen.
Mit einer Kürzung von 38,5 Millionen (entspricht rund 1,5 % des Bereichs) leistet die Entwicklungszusammenarbeit (inkl. Friedensförderung des EDA) einen angemessenen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts. Zusätzlich werden bei der Ressortforschung der Entwicklungshilfe 3,9 Millionen gekürzt (vgl. 2.3.1, Verschiedene Massnahmen im Eigenbereich der Bundesverwaltung). Das jährliche Ausgabenwachstum des Bereichs verringert sich unter Berücksichtigung des KAP 2014 von 7,7 auf 7,3 Prozent.