Rapporto esplicativo
Consultazione 2012/97: Loi fédérale sur le programme de consolidation et de réexamen des tâches 2014 (LCRT 2014) · 89 pagine
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te anstelle einer Entlastung des Haushalts eine Erweiterung des Dienstleistungsportfolios des NDB.
• Mit der Stabilisierung des Jugend und Sport-Angebots und der Beschrän-
kung des Studienzugangs an der Eidgenössischen Hochschule für Sport in Magglingen (EHSM) wollte der Bundesrat drohende Mehrbelastungen im Umfang von rund 8 Millionen pro Jahr vermeiden. Für Jugend und Sport wurde ein nach wie vor gültiges Aufnahmemoratorium für Sportarten im Wartestatus umgesetzt. Bei der EHSM wurden in Artikel 19 der Verordnung des VBS vom 3. August 201255 über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschränkung des Studienzugangs geschaffen. Die Ziele der Massnahme konnten somit erreicht werden.
• Mit dem Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Prä-
ventionsgesetz) wollte der Bundesrat die Aufgabenerfüllung im Bereich der Prävention in der Schweiz durch eine verstärkte Koordination und einen effizienteren Mitteleinsatz optimieren und damit auch nachhaltig stärken. In der Herbstsession 2012 wurde die Vorlage indes als Folge der Ablehnung des Antrags der Einigungskonferenz durch den Ständerat am 27. September 2012 abgeschrieben.
• Der Bundesrat hat am 18. Januar 2012 die Botschaft zur Volksinitiative
«Für den öffentlichen Verkehr» und zum direkten Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, FABI) zuhanden des Parlaments verabschiedet56. Teil des darin vorgeschlagenen Finanzierungskonzepts ist die verstärkte Verursacherfinanzierung. Zum einen werden die Trassenpreise um 300 Millionen erhöht (200 Mio. ab 2013, weitere 100 Mio. ab 2017), was sich teilweise in Tariferhöhungen für die Kunden niederschlägt. Zum anderen wird für den Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer eine Obergrenze von 3‘000 Franken vorgeschlagen, was zu Mehreinnahmen von rund 200 Millionen führt, welche für den Bahninfrastrukturfonds zweckgebunden sind. Insgesamt steuern die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer damit rund eine halbe Milliarde mehr an die Finanzierung der Bahninfrastruktur bei.
• Mit der Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Natio-
nalstrassennetz und zu deren Finanzierung57 hat der Bundesrat dem Parlament einen Vorschlag unterbreitet, wie die Erweiterung des Nationalstrassennetzes um rund 376 km bisheriger Kantonsstrassen haushaltneutral umgesetzt werden könnte (Netzbeschluss Strasse NEB). Der Mehrbedarf des Bundes (305 Mio. pro Jahr) soll zum einen über eine Reduktion der Globalbeiträge an die Hauptstrassen sowie der Bundesbeiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen bei den abtretenden Kantonen, zum anderen über eine Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette kompensiert werden. Aus Sicht des Bundesrates ist die Massnahme damit abgeschlossen; wird seinem Lösungsansatz gefolgt, entsteht dem
55 SR 415.012
56 BBl 2012 1577
57 BBl 2012 745