Rapporto esplicativo

Consultazione 2012/97: Loi fédérale sur le programme de consolidation et de réexamen des tâches 2014 (LCRT 2014) · 89 pagine

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Statistiken auf europäischer Ebene verpflichtet. Die vom Bundesrat beschlossene Überprüfung und Reduktion von Statistiken muss deshalb vor dem Hintergrund einer Auslegeordnung der gesamten Statistikproduktion des Bundes erfolgen.

Eine Reduktion von Statistiken hat auf der Basis von zu erarbeitenden Grundlagen zu erfolgen (Kosten einer Statistik, Interesse des Bundes, öffentliches Interesse, Periodizität, Umfang, rechtliche Gebundenheit etc.), da sich in der Vergangenheit häufig gezeigt hat, dass die jeweiligen Interessengruppen den Verzicht auf ihre Statistik bekämpfen.

Eine Überprüfung der Statistiken soll auch die bei den Fachämtern geführten Statistiken umfassen. Das Anliegen, die Statistiken des Bundes zu zentralisieren, war mehrfach Gegenstand von Empfehlungen der Kommission für die Bundesstatistik und von parlamentarischen Vorstössen (z.B. Mo FDP-Liberale Fraktion 10.3947; Mo Jenny 09.3732). Mit der Konzentration der Statistikproduktion bei einem für diese Aufgabe spezialisierten Kompetenzzentrum des Bundes könnten Synergien von bedeutendem Umfang erzielt werden.

Die Höhe möglicher Einsparungen lässt sich noch nicht beziffern.

Weiteres Vorgehen

Zunächst sollen die Statistiken basierend auf dem MJP inventarisiert und anschliessend aufgrund von Messkriterien bewertet werden. Daneben soll ein Inventar der bei den Fachämtern geführten Statistiken erstellt werden, aufgrund dessen das Einsparpotenzial sowie die Vor- und Nachteile einer Konzentration dieser Statistiken beim BFS aufgezeigt werden sollen.

Das EDI unterbreitet dem Bundesrat bis Ende 2013 das Ergebnis seiner Abklärungen und stellt Antrag bezüglich der Umsetzung. Diese erfolgt ab 2014.

2.4.3.12 Beschleunigung der Asylverfahren

Das Bundesamt für Migration hat mittelfristige Massnahmen im Rahmen einer Teilrevision des Asyl- und des Ausländergesetzes eingeleitet, die zur Beschleunigung des Asyl- und Wegweisungsverfahrens und zur Senkung der Attraktivität der Schweiz als Asylland beitragen sollen.

Der von der SPK-S in Auftrag gegebene Bericht über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich vom März 2011 zeigt verschiedene Optionen auf, wie das Asylverfahren in der Schweiz beschleunigt werden kann.

Der Bericht schlägt mittelfristig eine Neustrukturierung vor, die sich im Wesentlichen auf die Durchführung rascher Asylverfahren in Verfahrenszentren sowie den Ausbau des Rechtsschutzes von Asylsuchenden stützt.

Zum heutigen Zeitpunkt ist es schwierig, die finanziellen Auswirkungen zu beziffern. Die Berechnungen sind stark abhängig von effektiv zur Verfügung stehenden Standorten für Verfahrenszentren und noch zu fällenden Richtungsentscheiden betreffend Anzahl Betten und Haftplätzen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Einführung kostenneutral erfolgen kann. Einsparungen fallen an, sobald die Wirkung erreicht wird, d.h. die gewünschte Beschleunigung und der Dissuasiveffekt eintreten.