Rapporto esplicativo
Consultazione 2012/97: Loi fédérale sur le programme de consolidation et de réexamen des tâches 2014 (LCRT 2014) · 89 pagine
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Mit der Massnahme kann eine Zusatzbelastung in Höhe von jährlich rund 40 bis 70 Millionen vermieden werden. Die Massnahme wird im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit den Bahnen umgesetzt.
Weiteres Vorgehen
Bis 2016 wird auf die Inangriffnahme eines Investitionsprogramms zur Erhöhung der Sicherheit in Bahntunneln verzichtet. Vom Erlass von Fristen für die Sanierung wird abgesehen. Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit werden im Rahmen der verfügbaren Mittel realisiert.
2.4.3.9 Auslagerung der Aufsicht über den Luftverkehr in eine gebührenfinanzierte Organisationsform
Im Rahmen der Aufgabenüberprüfung hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, die Auslagerung der Sicherheitsaufsicht über den Luftverkehr in eine gebührenfinanzierte Organisation zu prüfen.
Dabei würden die regulatorischen Tätigkeiten nach wie vor beim Bund verbleiben, die eigentliche Sicherheitsaufsicht würde indessen ausgelagert. Als Vorbild dient das in Grossbritannien praktizierte Modell, wonach die regulatorischen Tätigkeiten im Transportministerium angesiedelt sind und die Sicherheitsaufsicht einer gebührenfinanzierten Anstalt übertragen ist. Erste Abklärungen haben gezeigt, dass sich die Form der öffentlich-rechtlichen Anstalt für die Umsetzung der Sicherheitsaufsicht über die Schweizer Zivilluftfahrt anbieten würde. Eine solche Auslagerung bedarf einer Gesetzesänderung.
Durch die Auslagerung der Sicherheitsaufsicht würde der Bund unter dem Strich eine Einsparung von rund 200 Vollzeitstellen erzielen. Netto, d. h. unter Berücksichtigung der nicht mehr beim BAZL anfallenden Erträge, würde eine Entlastung des Bundeshaushalts um 43 Millionen resultieren (Stand Voranschlag 2012). Auf der anderen Seite würde die Finanzierung einer gebührenfinanzierten Organisation für die Luftfahrtindustrie zu einem Aufwand von geschätzten 55 Millionen führen, da sich die ausgelagerte Sicherheitsaufsicht vollumfänglich über Gebühren finanzieren müsste.
Weiteres Vorgehen
Der Vorschlag wird von Luftfahrtkreisen abgelehnt. Hauptargumente dagegen sind die zusätzlichen Kosten für die Luftfahrt und die damit verbundene Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Luftfahrt.
Dessen ungeachtet soll ein entsprechender Vorschlag in der Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Luftfahrtgesetzes (LFG II) aufgenommen werden. Die Vernehmlassung soll im 2013 erfolgen, die Botschaft Ende 2013 / Anfang 2014 vom Bundesrat verabschiedet und in den Eidg. Räten im Jahr 2014 behandelt werden. Das revidierte Gesetz soll spätestens am 1. Januar 2016 in Kraft treten.