Rapporto esplicativo

Consultazione 2012/97: Loi fédérale sur le programme de consolidation et de réexamen des tâches 2014 (LCRT 2014) · 89 pagine

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Reform der Altersvorsorge, anders als ihre Vorgänger, auch in einem Referendum bestehen kann.

Derzeit prüft das EDI im Rahmen seiner Vorbereitungsarbeiten für die Reform verschiedene Szenarien für ein oder mehrere Massnahmenpakete. Gemeinsam ist allen Szenarien, dass die Reformpakete auch in einer Volksabstimmung mehrheitsfähig sein sollen. In diesem Rahmen werden derzeit verschiedene Massnahmen auf ihre sozialpolitischen, finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen geprüft.

Die verschiedenen Massnahmen, die für die erste und die zweite Säule geprüft werden, stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang, so dass eine umfassende Reform der Altersvorsorge zwingend beide Säulen umfassen muss.

Mit der Reform sollen drohende Mehrbelastungen vermieden werden. Die finanziellen Auswirkungen einer Reform der Altersvorsorge lassen sich indes im jetzigen Stadium der Arbeiten noch nicht beziffern.

Weiteres Vorgehen

Nach der gegenwärtigen Planung wird der Bundesrat bis Ende 2012 die Eckwerte zur Reform der Altersvorsorge verabschieden und das EDI beauftragen, im Jahre 2013 eine Vernehmlassungsvorlage vorzubereiten.

2.4.3.7 Reform regionaler Personenverkehr (Umstellung Bahn - Bus)

Bund und Kantone bestellen gestützt auf Artikel 28 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 200964 Angebote des regionalen Personenverkehrs (RPV). Jährlich werden den Transportunternehmen Abgeltungen in der Grössenordnung von rund 1,7 Milliarden entrichtet, wovon die Hälfte vom Bund getragen wird. Zu den Angeboten des RPV zählen neben Bahnlinien auch regionale Buslinien sowie Seilbahnen und Schiffe mit Erschliessungsfunktion.

Die Kantone haben für die Angebotsplanung im RPV die Federführung. Viele Kantone lassen in regelmässigen Abständen Studien über die Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Entwicklungsmöglichkeit bestehender Angebote erstellen. Einzelne Kantone machen dies gezielt für Angebote, die unterhalb eines bestimmten Kostendeckungsgrades liegen. Dabei steht auch das Thema Umstellung von Bahnlinien auf Bus im Fokus.

Mit der Massnahme "Umstellung Bahn - Bus" ist nun eine periodische Prüfung aller Bahnlinien mit tiefem Kostendeckungsgrad vorgesehen. Zu prüfen ist, ob nicht alternative Angebote mit einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis möglich wären.

Sinnvollerweise erfolgt diese Prüfung bevor Investitionen in neue Betriebsmittel getätigt werden. Bei Bahnlinien mit einem Kostendeckungsgrad unter 50 % soll eine Umstellung daher vor dem Entscheid über grössere Investitionen in Rollmaterial oder in die Infrastruktur geprüft werden. Bei Bahnlinien mit einem Kostendeckungsrad von unter 30 % ist diese Prüfung periodisch zu wiederholen, in der Regel alle vier Jahre.

64 PBG; SR 745.1