Rapporto sui risultati

Consultazione 2013/104: Legge federale sul Centro per la qualità nell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie · 248 pagine

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Eine Ausdehnung der Aufgaben, welche bereits heute gestützt auf das KVG bestehen, ist unter

diesem Aspekt nicht zielführend. Während Art. 58 Abs. 1-3 KVG (nach Anhörung der interes-

sierten Organisationen) den zielgerichteten Einsatz der Mittel vor allem für die Überprüfung

besonders kostspieliger Untersuchungen und Behandlungen vorsehen, soll die Überprüfung

der Qualität mit der Gesetzesvorlage auf den gesamten Leistungskatalog ausgedehnt werden

(vgl. EArt. 58 Abs. 4 KVG, welcher umfangreiche Programme und Projekte vorsieht). Dies ist

völlig übertrieben. Anstatt die bisherige Aufgabe den zuständigen Behörden zu belassen, soll

nun eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit Zusatzaufgaben errichtet werden. Dafür besteht keine

Notwendigkeit. Die bestehende Aufgabe muss mit dem heutigen Personaletat des BAG bewäl-

tigt werden, soweit sie nach dem Grundsatz der Subsidiarität nicht durch bestehende private

Institutionen erfüllt werden kann.

Die nationalen Plattformen sind ein wichtiges Instrument, mit welchem die Erfüllung der Quali-

tätssicherungsaufgaben in die richtigen Bahnen gelenkt werden kann. Die Definition der mas-

sgeblichen Qualität kann nur und muss über die zuständigen Fachgesellschaften erfolgen. Die-

ser Grundsatz ist in der Vorlage nicht verankert. Es fehlt auch jeglicher Hinweis auf eine vor-

gesehene Berücksichtigung der von der FMH gegründeten Akademie für Qualität in der Medi-

zin SAQM. Diesen Umstand erachten wir als inakzeptabel. Obwohl die Bedeutung der natio-

nalen Plattformen im Vernehmlassungsbericht erwähnt wird, finden diese im Gesetzestext

keine Erwähnung. Das Anhörungsrecht beschränkt sich auf die systematischen wissenschaft-

lichen Kontrollen, welche zur Sicherung der Qualität und des zweckmässigen Einsatzes der

Leistungen durchgeführt werden sollen.

Wir begrüssen die Bemühungen, systematische wissenschaftliche Grundlagen zur Bewertung

von Gesundheitstechnologien zu schaffen (z.B. HTA). Die Durchführung entsprechender nati-

onaler Projekten zur Weiterentwicklung der Methodik ist sinnvoll. Es ist aber unerfindlich, wieso

hier trotz den bereits bestehenden intensivsten Aktivitäten das Rad neu erfunden werden soll.

Die FMH ist Gründungsmitglied des SNHTA, Mitträgerin des Swiss Medical Board und war

aktiv beim Projekt SwissHTA beteiligt. An-statt die notwendigen Grundlagen selber durch eine

öffentlich-rechtliche Anstalt oder durch das BAG zu erarbeiten, wäre es nach dem Gesagten

zielgerichteter, auf bereits bestehende private Institutionen zu-rückzugreifen und diesen die

Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zu übertragen. Dafür genügt die Schaffung eines

neuen Art. 33 Abs. 4bis KVG, ohne dass im Gesetz Arbeitsprogramme und Berichte vorgese-

hen werden müssen.

Wir ersuchen Sie abschliessend darum, den Gesetzesvorschlag zurückzunehmen, durch eine

wesentlich schlankere, den öffentlichen Interessen besser dienende Vorlage zu ersetzen und

uns den verbesserten Gesetzesentwurf noch einmal zur Stellungnahme zu unterbreiten.

Gesundheitsförderung Schweiz unterstützt die in der Vorlage erwähnten Ziele betreffend die Gesundheits-Qualitätsverbesserung, die Patientensicherheit und die Kostendämpfung im Gesundheitswe- förderung CH sen.

Zur Erreichung dieser Ziele ist gemäss der Vorlage zur Vernehmlassung die Gründung eines

Zentrums für Qualität vorgesehen. Die Schaffung eines solchen Zentrums sowie der nationalen

Qualitätsplattform und der HTA-Plattform begrüsst Gesundheitsförderung Schweiz.

Ganzheitliche Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Gesundheitswesen scienceindusscienceindustries anerkennt grundsätzlich den Handlungsbedarf zur Steigerung der Qualität tries und Effizienz im Gesundheitswesen. Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie die

Herausforderungen bezüglich der künftigen Finanzierung unseres Gesundheitswesens müs-

sen die Anstrengungen aber dahingehen, dass qualitativ hochstehende und innovative Leis-

tungen belohnt werden. Dabei darf die volkswirtschaftliche Gesamtsicht nicht aus den Augen

verloren gehen und die Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht einfach dem Primat der

einseitigen Kostendämpfung untergeordnet werden, wie dies die Gesetzesvorlage zum Zent-

rum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) leider vermuten lässt.

Die Pharmaindustrie beweist seit Jahrzehnten, dass sie durch zahlreiche Innovationen die

Qualität der Gesundheitsversorgung für eine breite Bevölkerung massgeblich steigern konnte.

Aufgrund der Entwicklung neuer Medikamente und Therapien kann heute nicht nur zahlreichen

Menschen in gesundheitlich prekären Situationen geholfen werden; auch werden dadurch

langwierige Behandlungen nachweislich verkürzt und damit das Gesundheitssystem in einer