Rapporto sui risultati
Consultazione 2013/104: Legge federale sul Centro per la qualità nell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie · 248 pagine
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zu schaffen, welche sich mit dem Wissenstransfer und dem Vollzug der bereits im KVG vorhandenen Qualitätsbestimmungen befasst. Eine solche Fachstelle soll sich aber nicht aktiv am Leistungsgeschehen beteiligen.
Besonders stossend ist die Absicht des Bundesrates, die Stiftung für Patientensicherheit in der Art eines „unfriendly takeover“ zu übernehmen. Dies würde gegen Artikel 5 und 9 der Bundesverfassung verstossen. In diesem Punkt ist der Gesetzesentwurf als verunglückt zu bezeichnen.
Nach Art. 2 Abs. 1 des Gesetzesentwurfs soll das Zentrum eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit sein. Nach Art. 2 Abs. 2 soll es in seiner Organisation selbständig sein und eine eigene Rechnung führen. Weitere Bestimmungen, die auf eine Unabhängigkeit des Zentrums hindeuten würden, sind nicht vorhanden. Dem Zentrum wird keine explizite Autonomie gewährt, wie dies beispielsweise für die ETH gemäss Art. 5 des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz) zugestanden wird. Von Forschungsfreiheit, wie sie in Art. 5. Abs. 3 ETH-Gesetz festgelegt ist, ist im Gesetzesentwurf ebenfalls keine Rede. Daraus wird ersichtlich, dass das Zentrum faktisch durch den Bundesrat geführt wird und in keiner Weise unabhängig ist, jedenfalls nicht von der politischen Behörde. Damit wird aber eine klare Zielsetzung des Gesetzgebers missachtet. Dem Einbezug der Akteure wird im erläuternden Bericht immer wieder und zurecht ein hoher Stellenwert eingeräumt. Zu diesem Zweck ist die Schaffung von Nationalen Plattformen vorgesehen. In einer Nationalen Qualitäts-Plattform soll das BAG (sic!), die Kantone, Leistungserbringer/ Verbände, Versicherer und Patientenorganisationen vertreten sein. In diesem Gremium sollen die Strategie für die Ausrichtung und Priorisierung der Aktivitäten auf nationaler Ebene im Bereich der Qualität und des angemessenen Einsatzes der Leistungen beraten werden. Die Akteure sollen zusätzlich in konkreten Programmen und Projekten einbezogen werden, wie dies heute beispielsweise von patientensicherheit schweiz praktiziert wird. Leider sucht man im Gesetzesentwurf vergebens nach entsprechenden Bestimmungen, welche die Schaffung solcher Plattformen auch garantieren und regeln würden. Dementsprechend ist völlig offen, welche Rechte und Pflichten die Mitglieder dieser Plattformen haben werden. Es ist zu befürchten, dass diese Plattformen eine blosse Alibifunktion haben werden. Von einer Plattform, wie sie Frau Nationalrätin Bea Heim in der parlamentarischen Initiative 04.433 vorschwebte, sind wir hier meilenweit entfernt. Der Gesetzesentwurf stimmt damit auch in diesem Punkt nicht mit dem Auftrag des Gesetzgebers überein.
Im erläuternden Bericht steht zur Rolle der ”patientensicherheit schweiz“ folgendes: ”Die Tätigkeiten von patientensicherheit schweiz, welche seit über 10 Jahren in der Entwicklung und Förderung der Patientensicherheit in der Schweiz aktiv ist, könnte in den Aufgabenbereich des Zentrums integriert werden. Festzuhalten ist, dass die heute von Seiten des Bundes zur Unterstützung der Aktivitäten der Stiftung gesprochenen Mittel wegfallen werden.“ Diese hier vom Bundesrat bekundete Absicht ist stossend und steht in eklatantem Widerspruch zur eingangs gemachten Behauptung, das Zentrum wolle sich nicht an die Stelle der Akteure setzen. Die in Aussicht gestellte Streichung der zur Unterstützung der Aktivitäten der Stiftung gesprochenen Mittel hat erpresserischen Charakter und verstösst damit gegen Artikel 5 (Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns) und 9 (Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben) der Bundesverfassung. Der Gesetzesentwurf ist in diesem Punkt als verunglückt zu bezeichnen. Das Vorgehen des Bundesrates ist umso weniger verständlich, als in der Diskussion, wie das nationale Zentrum aufgebaut werden soll, die Vorteile einer unabhängigen Stiftung für Patientensicherheit klar erkannt wurden. Als Mitglied der Stiftung für Patientensicherheit lehnt die fmCh die Absicht des Bundes, die Stiftung für Patientensicherheit mit den Mitteln eines finanziellen Druckversuchs zu übernehmen, entschieden ab und wird rechtliche Schritte, die sich gegen ein solches Vorhaben wenden würden, ausdrücklich begrüssen und unterstützen. In der vorliegenden Stellungnahme haben wir den Nachweis erbracht, dass der Bundesrat den Auftrag des Parlaments, das Vollzugsdefizit im Bereich der Qualitätssicherung zu beheben, nicht erfüllt hat. Er hat sich vielmehr von den eigenen, verwaltungsinternen Visionen leiten lassen. Im Ergebnis wird die Schaffung eines kostspieligen Zentrums vorgeschlagen, das die aktuellen Probleme nicht löst, sondern neue schafft und überdies einen bürokratischen Apparat in die Welt setzt, dessen Aufgaben und Kompetenzen nicht klar definiert sind. Die fmCh lehnt den