Rapport sur les résultats
Consultation 2013/104: Loi fédérale sur le centre pour la qualité dans l'assurance obligatoire des soins · 242 pages
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
aufgebaut werden. Eine solche zentrale Rolle des BAG könnte auf mangelnde Akzeptanz stossen. Ohne wesentliche Aufwertung gegenüber der heutigen Situation müsste die Zielerreichung jedoch als gefährdet betrachtet werden. Heutige Schwächen könnten nicht schlagkräftig angegangen werden, wie dies bei der vorgelegten Variante mit der Schaffung eines Zentrums der Fall ist. Dazu gehört insbesondere der Umstand, dass eine zentrale Anlaufstelle für die Bereiche Qualitätssicherung und HTA fehlt und dass eine Bündelung der Fähigkeiten und des Wissens nicht im erforderlichen Ausmass erreicht werden kann." Wieso sollen grössere Organisationseinheiten ausserhalb und nicht innerhalb des BAG aufgebaut werden, sofern solche erforderlich sind? Wieso soll ein notabene neues Zentrum mit beschränkten Knowhow auf mehr Akzeptanz stossen als das BAG? Wieso sollen die heute etablierten und bewährten externen Strukturen verschiedener Akteure- erwähnt sei hier zum Beispiel die FMH -zur Unterstützung des BAG bei der Erfüllung seiner Aufgaben nicht mehr eingebunden werden oder wieso sollen diese den Ansprüchen des BAG nicht mehr genügen? Wieso soll das BAG direkt nicht vermehrt punktuell Mandate an geeignete aussenstehende Institute erteilten, wie es die vips seit Jahren mit Bezug auf die Durchführung von professionellen Assessments im Arzneimittelbereich fordert? Wir beurteilen die Argumentation des EDI als nicht stichhaltig und vor allem ist sie auf eine Schwächung der Position des BAG und seines heute bestehenden, hervorragend funktionierenden Netzwerkes ausgelegt, was aus unserer Sicht nicht nur sachlich, sondern auch politisch unerwünscht ist.
Konklusion
Die Vorlage des EDI zielt auf eine Schwächung des BAG und seines heutigen Netzwerkes sowie auf die Errichtung neuer, aufwändiger und aus unserer Sicht unnötiger Parallelstrukturen. Die Ziele des Bundesgesetzes sind nicht neu, sie sind im KVG bereits enthalten. Seit Jahren wird von politischer Seite der Vorwurf immer wieder erhoben, das BAG erfülle seine gesetzlichen Aufgaben nicht. Das BAG begründet dies mit mangelnden Ressourcen. Um diese bereitzustellen, wird als Rezept die Errichtung eines Zentrums mit anfänglich 30 Mitarbeitenden und einem Budget von jährlich CHF 32 Millionen empfohlen. Schlicht unverständlich ist es, wieso nicht einfach das BAG-Budget allenfalls angemessen erhöht wird? Es ist auch anzunehmen, dass dieses Budget massiv entlastet werden könnte, wenn die Aufgaben weiterhin wie bisher beim BAG und seinem Netzwerk angesiedelt und nicht in ein zusätzliches aufwändiges Zentrum ausgelagert werden. Auch möchten wir nicht verhehlen, dass wir auf Grund der Erfahrungen im Ausland der dezidierten Meinung sind, dass die Ziele, die mit dem Bundesgesetz anvisiert werden, mit diesem dargestellten Mitteleinsatz nicht erreicht werden können. Es ist absehbar, dass diese Erkenntnis schon kurze Zeit nach der Errichtung eines Zentrums auch bei den Behörden Einzug halten würde und entsprechende Mehrmittel beantragt werden müssten. Aus diesen Gründen lehnen wir die Gesetzesvorlage ab und weisen die Vorlage zurück.
Fehler im Gesundheitswesen, die zur Verletzung der Integrität eines Menschen führen, pMH wiegen schwer. Und jeder Fehler ist einer zu viel. Der Schaden fällt bei Patienten, deren Versicherungen und den Steuerzahlern an, während die Verursacher für die Fehlleistung Rechnung stellen können und für die direkt verursachten Folgekosten nur selten aufkommen müssen. Fehler ziehen aus diesem Grund kaum finanzielle Konsequenzen für die Verursacher nach sich. Mit anderen Worten: Die Fehlbaren können nicht aus Schaden klug werden.
Darum ist eine unabhängige, handlungsfähige und praxisrelevante Anlaufstelle für Patienten, die alleine der Qualität, der Patientensicherheit und dem Schutz der Menschenwürde verpflichtet ist, wünschenswert. Diese Anlaufstelle sollte nach erfolglosen direkten Klärungsversuchen der Patienten mit den Verursachern rasch und unbürokratisch auf Klagen reagieren können und so konstruktiv und ressourcenorientiert die meiner Erfahrung nach noch viel zu hohe Fehlerquote eindämmen helfen. Ich bin der starken Überzeugung, dass auch Patienten ihren Beitrag leisten müssen, indem sie Zeugnis über Fehlbehandlungen, Spitalinfektionen, Bankkontobehandlungen und Schäden etc. ablegen. Dadurch lassen sich gezielt nachfolgende Fehler eindämmen, bei weiteren Patienten unnötiges Leid vermeiden und viel Geld einsparen. Eine wirkungsvolle Eins-‐zu-‐ Eins-‐Lösung, die Fehler direkt an deren Quelle ausmerzt.
Diese Gesetzesvorlage ist aus unserer Sicht abzulehnen. Insbesondere darf keine öf- Äg_BE fentlich-rechtliche Anstalt geschaffen werden.